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   OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02   

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https://dejure.org/2002,13325
OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02 (https://dejure.org/2002,13325)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02 (https://dejure.org/2002,13325)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. November 2002 - 1 Ss (B) 429/02 (https://dejure.org/2002,13325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhöhung einer Regelbuße für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 100 Prozent; Rechtmäßigkeit der Verhängung eines mehrmonatigen Fahrverbots bei mehrjähriger Verfahrensdauer ohne weitere zwischenzeitliche Verkehrsverstöße des Betroffenen

  • blutalkohol PDF, S. 209

    Wegfall von Sinn und Zweck der Anordnung eines Fahrverbotes bei überlanger Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StVG § 25; MRK Art. 6
    Lückenhafte Urteilsfeststellungen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen und Dauer des Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2003, 133
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00

    Absehen von Regelfahrverbot

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02
    Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Dauer des Verfahrens darauf beruht, dass der Betroffene seine Rechte in unzulässiger Weise wahrgenommen hat und daraus Rückschlüsse auf seine rechtsfeindliche Einstellung und von hier aus auf zukünftige Rechtsbrüche gezogen werden können (OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586, 587).

    Vor diesem Hintergrund kann auch offen bleiben, ob im Falle eines Regelfahrverbots von 3 Monaten aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung, die - soweit ersichtlich - immer nur für einmonatige Fahrverbote ergangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2000, 415 , DAR 2001, 133 ; OLG Schleswig, DAR 2000, 584, DAR 2001, 40 , DAR 2002, 326 ; OLG Hamm, DAR 2000, 580; BayObLG, NZV 2002, 280 ; KG, NZV 2002, 281 ; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586), eine überlange Verfahrensdauer zu einem Wegfall des Fahrverbots oder vielmehr - nur - zu einer "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von 1 oder 2 Monaten führt.

  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99

    Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02
    Ein Fahrverbot kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung dann seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen Verkehrsverstoß und letzter tatrichterlicher Verhandlung (OLG Hamm, DAR 2000, 580, 581) bzw. dem Wirksamwerden der Maßnahme (OLG Schleswig, DAR 2000, 584, 585) ein erheblicher Zeitraum liegt, in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist und das Verhalten des Betroffenen auf keine lange Verfahrensdauer gezielt hatte.

    Vor diesem Hintergrund kann auch offen bleiben, ob im Falle eines Regelfahrverbots von 3 Monaten aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung, die - soweit ersichtlich - immer nur für einmonatige Fahrverbote ergangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2000, 415 , DAR 2001, 133 ; OLG Schleswig, DAR 2000, 584, DAR 2001, 40 , DAR 2002, 326 ; OLG Hamm, DAR 2000, 580; BayObLG, NZV 2002, 280 ; KG, NZV 2002, 281 ; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586), eine überlange Verfahrensdauer zu einem Wegfall des Fahrverbots oder vielmehr - nur - zu einer "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von 1 oder 2 Monaten führt.

  • KG, 23.11.2001 - 3 Ws (B) 566/01

    Fahrverbot - Langer zeitlicher Abstand zwischen Tat und Urteil

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02
    Ein Abweichen vom Regelfall wäre dann nicht geboten, wenn es sich bei dem Abstand zwischen Tat und Urteil um eine vergleichsweise nicht übermäßig lange Zeitspanne handeln würde (vgl. KG, NZV 2002, 281 : 13 Monaten).

    Vor diesem Hintergrund kann auch offen bleiben, ob im Falle eines Regelfahrverbots von 3 Monaten aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung, die - soweit ersichtlich - immer nur für einmonatige Fahrverbote ergangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2000, 415 , DAR 2001, 133 ; OLG Schleswig, DAR 2000, 584, DAR 2001, 40 , DAR 2002, 326 ; OLG Hamm, DAR 2000, 580; BayObLG, NZV 2002, 280 ; KG, NZV 2002, 281 ; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586), eine überlange Verfahrensdauer zu einem Wegfall des Fahrverbots oder vielmehr - nur - zu einer "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von 1 oder 2 Monaten führt.

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2000 - 2a Ss OWi 322/00

    Fahrverbot - Fahrverbot bei lange zurückliegender Tat

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02
    Vor diesem Hintergrund kann auch offen bleiben, ob im Falle eines Regelfahrverbots von 3 Monaten aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung, die - soweit ersichtlich - immer nur für einmonatige Fahrverbote ergangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2000, 415 , DAR 2001, 133 ; OLG Schleswig, DAR 2000, 584, DAR 2001, 40 , DAR 2002, 326 ; OLG Hamm, DAR 2000, 580; BayObLG, NZV 2002, 280 ; KG, NZV 2002, 281 ; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586), eine überlange Verfahrensdauer zu einem Wegfall des Fahrverbots oder vielmehr - nur - zu einer "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von 1 oder 2 Monaten führt.
  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02
    Vor diesem Hintergrund kann auch offen bleiben, ob im Falle eines Regelfahrverbots von 3 Monaten aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung, die - soweit ersichtlich - immer nur für einmonatige Fahrverbote ergangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2000, 415 , DAR 2001, 133 ; OLG Schleswig, DAR 2000, 584, DAR 2001, 40 , DAR 2002, 326 ; OLG Hamm, DAR 2000, 580; BayObLG, NZV 2002, 280 ; KG, NZV 2002, 281 ; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586), eine überlange Verfahrensdauer zu einem Wegfall des Fahrverbots oder vielmehr - nur - zu einer "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von 1 oder 2 Monaten führt.
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02
    Für Letzteres spricht zum einen die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verletzung des Artikels 6 MRK (vgl. BGH, StV 2001, 89 ff.).
  • OLG Hamm, 28.09.2000 - 2 Ss OWi 857/00

    ordnungsgemäße Rechtsbeschwerdebegründung, Sachrüge, Angriffe gegen die

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02
    Vor diesem Hintergrund kann auch offen bleiben, ob im Falle eines Regelfahrverbots von 3 Monaten aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung, die - soweit ersichtlich - immer nur für einmonatige Fahrverbote ergangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2000, 415 , DAR 2001, 133 ; OLG Schleswig, DAR 2000, 584, DAR 2001, 40 , DAR 2002, 326 ; OLG Hamm, DAR 2000, 580; BayObLG, NZV 2002, 280 ; KG, NZV 2002, 281 ; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586), eine überlange Verfahrensdauer zu einem Wegfall des Fahrverbots oder vielmehr - nur - zu einer "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von 1 oder 2 Monaten führt.
  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ss OWi 550/09

    Rotlichtverstoß, Rotlichtzeit, Zeugenaussagen, qualifizierter Verstoß

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht es vor diesem Hintergrund i. d. R. als notwendig an, das Fahrverbot in Frage zu stellen, wenn die Tat bis zur Rechtskraft der Entscheidung mehr als zwei Jahre zurückliegt (Bay OLG, NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04

    Fahrverbot - Langer Zeitablauf zw. Vorfall und Verurteilung

    In der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (BayObLGSt 2002, 6/8 m.zahlr.w.Nachw.; BayObLG NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg ZfS 2003, 96).

    Wurde - wie vorliegend - ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängt, wird einer langen Verfahrensdauer im Übrigen in der Regel nicht durch einen gänzlichen Wegfall des Fahrverbots, sondern nur durch eine angemessene Herabsetzung seiner Dauer Rechnung zu tragen sein (BayObLG NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg ZfS 2003, 96).

  • OLG Hamm, 21.12.2007 - 3 Ss OWi 315/07

    Fahrverbot; Augenblicksversagen; Feststellungen; Übersehen des Verkehrsschildes

    Für die Beurteilung ist dabei von Bedeutung, in wessen Einflussbereich die lange Verfahrensdauer fällt sowie ob es nach dem verfahrensgegenständlichen Verstoß zu einem weiteren Fehlverhalten des Betroffenen gekommen ist (vgl. Bayrisches Oberlandesgericht, NZV 2002, 280, NStZ-RR 2004, 210; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 829; OLG Köln, NZV 2000, 217; OLG Dresden, Beschluss vom 06.05.2003 - Ss (OWi) 565/02; OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.2005 - 3 Ss OWi 104/05 -).
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges

    In der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist zwar die Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (BayObLG, NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96, OLG Düsseldorf MDR 2000, 829; OLG Köln NZV 2000, 217; OLG Dresden, Beschl. v. 6.5.2003 - Ss(OWi) 565/02 ; OLG Hamm Beschluss v. 5.8.2003 - 3SS OWi 441/03 -).

    Sofern der Tatrichter in der erneuten Hauptverhandlung gleichwohl zu der Feststellung einer erheblichen Verfahrensverzögerung kommen sollte, ist darauf hinzuweisen, dass bei einem in Betracht kommenden mehrmonatigen Fahrverbot einer langen Verfahrensdauer im Übrigen in der Regel nicht durch einen gänzlichen Wegfall des Fahrverbots, sondern nur durch eine angemessene Herabsetzung seiner Dauer Rechnung zu tragen sein wird (BayObLG, NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96).

  • OLG Hamm, 24.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04
    In der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist zwar die Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt ( BayObLG, NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96, OLG Düsseldorf MDR 2000, 829; OLG Köln NZV 2000, 217; OLG Dresden, Beschl. v. 6.5.2003 Ss(OWi) 565/02 ; OLG Hamm Beschluss v. 5.8.2003 - 3SS OWi 441/03-).

    Sofern der Tatrichter in der erneuten Hauptverhandlung gleichwohl zu der Feststellung einer erheblichen Verfahrensverzögerung kommen sollte, ist darauf hinzuweisen, dass bei einem in Betracht kommenden mehrmonatigen Fahrverbot einer langen Verfahrensdauer im Übrigen in der Regel nicht durch einen gänzlichen Wegfall des Fahrverbots, sondern nur durch eine angemessene Herabsetzung seiner Dauer Rechnung zu tragen sein wird (BayObLG, NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96).

  • OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04

    Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre

    Auch liegen die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen (vgl. hierzu, SenE v. 16.06.2000 -Ss 241/00 B- = NStZ-RR 2000, 342 = NZV 2000, 430 = DAR 2000, 484 = VRS 99, 212 = zfs 2000, 511; SenE v. 05.04.2001 - Ss 95/01 B - SenE v. 30.09.2003 - 394/03 B - vgl. a. BayObLG NZV 2004, 210; BayObLG DAR 2002, 275 [276] = NZV 2002, 280 = VRS 102, 461 [462] = zfs 2002, 452 [453]; OLG Hamm DAR 2004, 106 [107] = zfs 2004, 135 [137] m. Anm. Bode = VRS 106, 57 [60] = VM 2004, 29 [Nr. 27]; OLG Naumburg zfs 2003, 96 = DAR 2003, 133; OLG Schleswig DAR 2000, 584 m. w. Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; KG [23.11.01] VRS 102, 127 [128] = VM 2002, 42 [43](Nr. 38) = NZV 2002, 281.
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05

    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

    In diesen Fällen vertritt die obergerichtliche Rechtsprechung die Auffassung, dass es bei so genannten langem Zeitablauf (vgl. dazu zuletzt auch Senat in NZV 20004, 598 = DAR 2004, 535 für ein Fahrverbot nach § 44 StGB; siehe auch BayObLG NZV 2004, 210) dann der Prüfung bedarf, ob dieses ganz zu entfallen hat oder ob es lediglich zu mildern ist (vgl. BayObLG NZV 2004, 100; OLG Naumburg DAR 2003, 133; OLG Frankfurt zfs 2004, 283 mit Anmerkung Bode).
  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/08

    Öffentlichkeit; Ausschluss, Terminsverlegung; Aushang; Urteilsverkündung;

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (OLG Hamm, Beschluss vom 05. August 2003 - 3 Ss OWi 441/03 - BayObLG, NZV 2004, 210; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96;OLG Düsseldorf, MDR 2000, 829; OLG Köln, NZV 2000, 217, 218; OLG Dresden, Beschluss vom 06. Mai 2003 - Ss (OWi) 565/02 - ).
  • OLG Bamberg, 16.07.2008 - 2 Ss OWi 835/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen vom Regelfahrverbot bei rund zweijähriger

    In der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.11.2007 - 2 Ss OWi 580/07; BayObLG NStZ 2004, 210; NZV 2004, 100; BayObLG NStZ-RR 2004, 57; BayObLGSt 2002, 6/8 jeweils m.w.N.; OLG Naumburg ZfS 2003, 96; OLG Brandenburg NZV 2005, 278; OLG Karlsruhe NJW 2007, 2936).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03

    Fahrverbot und lange Verfahrensdauer

    Mit dieser Rechtsfrage hat sich bisher, soweit ersichtlich, nur das Oberlandesgericht Naumburg auseinandergesetzt, ohne diese abschließend zu entscheiden (ZfS 2003, 96 f.).
  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/09
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