Rechtsprechung
LG Stuttgart, 04.01.2003 - 9 O 434/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,27394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Anfechtung eines Ankaufvertrages wegen arglistiger Täuschung
Papierfundstellen
- DAR 2003, 276
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 03.06.1916 - V 70/16
Irrtum über Rechtsfolgen. Bereicherungsanspruch.
Auszug aus LG Stuttgart, 04.01.2003 - 9 O 434/01
Der durch den Beklagten mit § 416 ZPO geführte Einwand hinsichtlich des schriftlichen Formularvertrages ist nicht zutreffend (Vollständigkeit der abgegebenen Erklärungen), da sich § 416 ZPO bereits nicht auf sogenannte Begleitumstände und erst Recht nicht auf Umstände, die zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigen, bezieht (…vgl. Thomas-Putzo, ZPO 22. Aufl., § 416 Rn. 3;… Zöller-Geimer, ZPO, 22. Aufl., § 416, Rn. 11; RGZ 88, 278 ff., 282 ).