Rechtsprechung
KG, 05.04.2004 - 12 U 326/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Hat sich die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch den Vorfahrtberechtigten um etwa 17 km/h ursächlich auf den Unfall ausgewirkt, kommt regelmäßig dessen Mithaftung nach einer Quote von 50 % in Betracht
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Unfall durch Geschwindigkeitsüberschreitung
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Auch Vorfahrtberechtigte sind haftbar
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Auch Vorfahrtberechtigte können haftbar sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 17; StVO § 3
Haftungsverteilung bei Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Vorfahrtberechtigten
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.10.2002 - 17 O 541/00
- KG, 05.04.2004 - 12 U 326/02
Papierfundstellen
- VersR 2004, 1472 (Ls.)
- DAR 2004, 524
Wird zitiert von ... (2)
- LG Dresden, 30.06.2011 - 3 O 3102/10
Zur vollen Haftung des Vorfahrtberechtigten bei 100-%iger Überschreitung der …
Auf dieser Linie liegen auch die Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 05.04.2004, 12 U 326/02, und vom 31.01.1994, 12 U 3121/92. - LG Düsseldorf, 21.08.2014 - 16 O 126/13
Unfall im Parkhaus
Bezüglich des vorfahrtsberechtigten Beklagten zu 1) war zwar zu beachten, dass der Bevorrechtigte die Vorfahrt im Allgemeinen nicht dadurch verliert, dass er sich verkehrswidrig verhält (…OLG Bremen, Urt. v. 15.10.1969 - 3 U 39/69 = DAR 1970, 97), dass allerdings eine überhöhte Fahrgeschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten, so sie ursächlich für den Unfall ist, ein Mit- oder gar Alleinverschulden des Bevorrechtigten begründen kann (…KG, Urt. v. 22.06.1992 - 12 U #####/#### = 22.06.1992 = DAR 1992, 433; Urt. v. 05.04.2004 - 12 U 326/02 = KGR 2004, 522;… OLG Celle, Urt. v. 01.03.1990 - 14 U 307/88 = NZV 1991, 195;… OLG Schleswig, Urt. v. 07.11.1991 - 7 U 3/90 = NZV 1993, 113;… LG Dresden, Urt. v. 30.06.2011 - 3 O #####/####).
Rechtsprechung
KG, 29.04.2004 - 12 U 140/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Vertrauen auf die Beachtung der eigenen Vorfahrt durch andere Verkehrsteilnehmer; Anpassen der Geschwindigkeit bei Annäherung an eine Einmündung; ...
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; EGZPO § 26 Nr. 8
- rechtsportal.de
Zur zulässigen Geschwindigkeit eines PKWs, der sich als Vorfahrtberechtigter einer Kreuzung mit ungünstigen Sichtverhältnissen nähert
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Geschwindigkeit nur geringfügig überschritten - Mithaftung bei Unfall!
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Nur der Beweis zählt
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Vorfahrtsverletzung: Nur der Beweis zählt
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Mithaftung wegen minimaler Geschwindigkeitsübertretung
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Vorfahrtsverletzung: Nur der Beweis zählt
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Mithaftung wegen minimaler Geschwindigkeitsübertretung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.02.2003 - II 24 O 542/02
- KG, 29.04.2004 - 12 U 140/03
Papierfundstellen
- NZV 2004, 576 (Ls.)
- VersR 2005, 997 (Ls.)
- DAR 2004, 524
Wird zitiert von ... (2)
- LG Krefeld, 27.02.2014 - 3 O 234/12
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall i.R.e. unabwendbaren Ereignisses
Ob eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten führt, hängt damit entscheidend davon ab, ob sich der Vorfahrtsberechtigte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung außerstande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren, ob also der Unfall unter Berücksichtigung einer angemessenen Reaktionszeit bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätte vermieden werden können (KG, Urteil vom 29.04.2004, 12 U 140/03, juris). - LG Berlin, 16.03.2011 - 42 O 187/10
Verkehrsunfall - Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall
Ob eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Mithaftung des Bevorrechtigten führt, hängt deshalb entscheidend davon ab, ob der Unfall unter Berücksichtigung einer angemessenen Reaktionszeit bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätte vermieden werden können (vgl. KG, Urteil vom 29. April 2004 - 12 U 140/03 -).