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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.03.2004 - 211 Ss 34/04 (OWi)   

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https://dejure.org/2004,2654
OLG Celle, 16.03.2004 - 211 Ss 34/04 (OWi) (https://dejure.org/2004,2654)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.03.2004 - 211 Ss 34/04 (OWi) (https://dejure.org/2004,2654)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. März 2004 - 211 Ss 34/04 (OWi) (https://dejure.org/2004,2654)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Nachprüfung des vom Tatrichter verwandten Toleranzabzugs durch das Rechtsbeschwerdegericht; Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geldbuße und Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft; Vornahme eines Toleranzabzug von 20 v.H.; Geringe Ablenkung bei Messung zur Nachtzeit; Genauigkeit der Messung durch hinterherfahrendes Polizeifahrzeug

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldbuße und Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft; Vornahme eines Toleranzabzug von 20 v.H.; Geringe Ablenkung bei Messung zur Nachtzeit; Genauigkeit der Messung durch hinterherfahrendes Polizeifahrzeug

  • Judicialis

    StVG § 24 Abs. 1 S. 1; ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; ; StVO 41 Abs. 2; ; StVO 49 Abs. 3 Nr. 4; ; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; BKatV Nr. 11.3.7 der Tab. 1 c des Anhangs

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit OLG Celle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsermittlung bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 419
  • DAR 2005, 164
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 28.01.2002 - 1 Ss 271/01

    Geschwindigkeitsmessung - Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Auszug aus OLG Celle, 16.03.2004 - 211 Ss 34/04
    Damit bewegt sich das Amtsgericht innerhalb der Rechtsprechung der hiesigen Senate für Bußgeldsachen, die bei der vorliegenden Geschwindigkeitsberechnung von einem Toleranzabzug von 20 % ausgehen (vgl. beispielsweise hiesiger 1. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 1. Juli 1993 - 1 Ss (OWi) 151/93 - vom 10. Februar 1995 - 1 Ss (OWi) 2/95 - und Entscheidung des hiesigen 3. Senats vom 24. April 1995 - 3 Ss (OWi) 40/95 - so auch z. B. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19; OLG Naumburg NZV 1998, 39; OLG Zweibrücken VRS 102, 392).

    Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DAR 2000, 320) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf (NStZ 2000, 305), Zweibrücken (VRS 102, 392) und Hamm (DAR 2002, 176) stehen der hiesigen Entscheidung nicht entgegen, weil sich in den genannten Entscheidungen ersichtlich keinerlei Feststellungen zu Angaben von Orientierungspunkten finden bzw. andere Fallgestaltungen vorliegen.

  • OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 2 Ws (B) 366/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei

    Auszug aus OLG Celle, 16.03.2004 - 211 Ss 34/04
    Diese Faktoren reichen für eine zuverlässige gleichbleibende Abstandsangabe aus, wenn etwaige Ungenauigkeiten bei der Messung und Schätzung durch den in Höhe von 20 % der gemessenen Geschwindigkeit vorgenommenen Toleranzabzug ausgeglichen werden (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt a.a.O., Entscheidung vom 10.10.2001 - 2 Ws (B) 366/01 OWiG; diese Entscheidung bezieht sich ausdrücklich auf eine Strecke, die sich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet).
  • OLG Naumburg, 06.08.1997 - 1 Ss (B) 179/97
    Auszug aus OLG Celle, 16.03.2004 - 211 Ss 34/04
    Damit bewegt sich das Amtsgericht innerhalb der Rechtsprechung der hiesigen Senate für Bußgeldsachen, die bei der vorliegenden Geschwindigkeitsberechnung von einem Toleranzabzug von 20 % ausgehen (vgl. beispielsweise hiesiger 1. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 1. Juli 1993 - 1 Ss (OWi) 151/93 - vom 10. Februar 1995 - 1 Ss (OWi) 2/95 - und Entscheidung des hiesigen 3. Senats vom 24. April 1995 - 3 Ss (OWi) 40/95 - so auch z. B. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19; OLG Naumburg NZV 1998, 39; OLG Zweibrücken VRS 102, 392).
  • OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/01

    erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Bemerken der

    Auszug aus OLG Celle, 16.03.2004 - 211 Ss 34/04
    Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DAR 2000, 320) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf (NStZ 2000, 305), Zweibrücken (VRS 102, 392) und Hamm (DAR 2002, 176) stehen der hiesigen Entscheidung nicht entgegen, weil sich in den genannten Entscheidungen ersichtlich keinerlei Feststellungen zu Angaben von Orientierungspunkten finden bzw. andere Fallgestaltungen vorliegen.
  • OLG Celle, 25.10.2004 - 222 Ss 81/04

    Sicherheitsabschlag bei einer durch Hinterherfahren mit einem Fahrzeug ohne

    Zwar ist in der Rechtsprechung (siehe nur BGHSt 39, 291 ff.) die Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren in gleich bleibendem Abstand grundsätzlich als Messmethode anerkannt und ist es grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe, den von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängenden Sicherheits- oder Toleranzabzug zu bestimmen (siehe etwa Beschluss des hiesigen 1. Bußgeldsenats vom 16. März 2004, 211 Ss 34/04 - Owi - OLG Köln MDR 1998, 650 f.; OLG Naumburg VRS 94, 298 f.).

    Die hiesigen Bußgeldsenate haben jedoch wiederholt ausgesprochen, dass bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeug (etwa halber bis ganzer angezeigter Tachowert), ungefähr gleich bleibendem Abstand, ausreichend langer Nachfahrstrecke (mindestens fünffacher Abstand) und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % ausreichend und erforderlich ist, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten einer solchen Messung auszugleichen (Beschluss des 1. Senats vom 16. März 2004, a. a. O.; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 9. Juli 2003, 222 Ss 164/03 - Owi -, und vom 29. Juli 2003, 222 Ss 168/03 - Owi - ebenso etwa BayObLG VRS 92, 26 f.; OLG Naumburg a. a. O.).

    Für die Anknüpfung an den Skalenendwert fehlt es demgegenüber jedenfalls für nach dem 31. Dezember 1990 in den Verkehr gelangte Fahrzeuge an jeder Berechtigung (vgl. hierzu auch schon Beschluss des hiesigen 1. Bußgeldsenats vom 16. März 2004, a. a. O.).

  • OLG Oldenburg, 21.03.2017 - 2 Ss OWi 54/17

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung

    Bei einem Verfolgungsabstand von nur ca. 100 m und der Orientierung an den Leitpfosten sowie den Rücklichtern des gemessenen Fahrzeugs soll auch auf einer unbeleuchteten Straße eine zuverlässige Schätzung eines gleich bleibenden Abstandes durch geübte Polizeibeamte möglich sein (OLG Hamm VRS 113. Band, 112 ff;. OLG Celle NZV 2004, 419 f.; vgl. auch Thüringer OLG VRS 111. Band, 195 ff., wobei es sich dort um eine innerstädtische Straße handelte).

    Bereits in den zuvor zitierten zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (VRS 113. Band, 112 ff. und OLG Celle (NZV 2004, 419 f) war ausgeführt worden, dass auch bei einem Abstand von 100 m das Scheinwerferlicht des nachfahrenden Polizeifahrzeuges das vorausfahrende Fahrzeug nicht mehr erreiche.

  • OLG Oldenburg, 19.12.2022 - 2 Ss OWi 183/22

    Geschwindigkeit; Stoppuhr

    Bei einem Verfolgungsabstand von nur ca. 100 m und der Orientierung an den Leitpfosten sowie den Rücklichtern des gemessenen Fahrzeugs soll auch auf einer unbeleuchteten Straße eine zuverlässige Schätzung eines gleich bleibenden Abstandes durch geübte Polizeibeamte möglich sein (OLG Hamm VRS 113. Band, 112 ff;. OLG Celle NZV 2004, 419 f. [OLG Celle 16.03.2004 - 211 Ss 34/04 (Owi)] ; vgl. auch Thüringer OLG VRS 111. Band, 195 ff., wobei es sich dort um eine innerstädtische Straße handelte).

    Bereits in den zuvor zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (VRS 113. Band, 112 ff und OLG Celle NZV 2004, 419 f [OLG Celle 16.03.2004 - 211 Ss 34/04 (Owi)] ) war ausgeführt worden, dass auch bei einem Abstand von 100 m das Scheinwerferlicht des nachfahrenden Polizeifahrzeuges das vorausfahrende Fahrzeug nicht mehr erreiche.

  • OLG Stuttgart, 20.12.2004 - 4 Ss 490/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei

    Da ihre Bemessung Tat- und nicht Rechtsfrage ist, sind sie - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - vom Rechtsbeschwerdegericht hinzunehmen, sofern sie nicht in besonders grober Weise von den allgemein üblichen Toleranzberechnungen abweichen (OLG Celle NZV 2004, 419).
  • OLG Celle, 25.08.2005 - 222 Ss 196/05

    Konkurrenzverhältnis zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass bei der anerkannten Messmethode der Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren (vgl. BGHSt 39, 291 ff) bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeug (maximal ganzer angezeigter Tachowert in Metern), ausreichend langer Nachfahrstrecke (mindestens fünffacher Abstand) und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % ausreichend ist, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten einer solchen Messung auszugleichen (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2004, 222 Ss 81/04 - OWi , vom 9. Juli 2003, 222 Ss 164/03 - OWi ; ebenso 1. Bußgeldsenat dieses Gerichtes, Beschluss vom 16. März 2004, 211 Ss 34/04 - OWi ; BayObLG VRS 92, 26 f.; OLG Naumburg VRS 94, 298 f.).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2007 - 2 Ss OWi 139/06

    Eingehende Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen im Urteil bei einer

    Die Orientierung an "Nebelpfählen" oder "Leitposten" kann dabei ausreichend sein (vgl. OLG Celle NZV 2004, 419, 420; BayObLG DAR 2000, 224; OLG Hamm VRS 96, 458, 459; VRS 93, 380, 381; MDR 1998, 156).

    Die bei derartigen Fallgestaltungen (teilweise) geforderte zusätzliche Angabe von Orientierungspunkten für die Abstandsschätzung bei Nachtfahrten (vgl. OLG Celle NZV 2004, 419, 420; BayObLG DAR 2000, 224; OLG Hamm VRS 96, 458, 459; VRS 93, 380, 381; MDR 1998, 156) ist vorliegend " anhand der Leitpfosten" erfolgt.

  • OLG Jena, 10.04.2006 - 1 Ss 77/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit

    Wenn der Tatrichter vorliegend 20 % des Ablesewertes angesetzt hat, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle NZV 2004, 419, 420; OLG Zweibrücken VRS 102, 392; OLG Naumburg NZV 1998, 39).
  • OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 2 Ss OWi 70/19

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren - schlechte Sichtverhältnisse

    Bei einem Verfolgungsabstand von nur ca. 100 m und der Orientierung an den Leitpfosten sowie den Rücklichtern des gemessenen Fahrzeugs soll auch auf einer unbeleuchteten Straße eine zuverlässige Schätzung eines gleich bleibenden Abstandes durch geübte Polizeibeamte möglich sein (OLG Hamm VRS 113. Band, 112 ff;. OLG Celle NZV 2004, 419 f.; vgl. auch Thüringer OLG VRS 111. Band, 195 ff., wobei es sich dort um eine innerstädtische Straße handelte).

    Bereits in den zuvor zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (VRS 113. Band, 112 ff und OLG Celle NZV 2004, 419 f) war ausgeführt worden, dass auch bei einem Abstand von 100 m das Scheinwerferlicht des nachfahrenden Polizeifahrzeuges das vorausfahrende Fahrzeug nicht mehr erreiche.

  • OLG Bamberg, 09.07.2009 - 3 Ss OWi 290/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellung eines Abstandsverstoßes in einem

    17 Dies genügt grundsätzlich auch dann nicht den sachlich-rechtlichen Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung in den Urteilsgründen, wenn wegen der Feststellung des Abstandsverstoßes vom Einsatz eines so genannten standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; vgl. auch BayObLGSt 1993, 55/56 f. und Senatsbeschluss vom 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18), hier wohl des stationären Brückenabstandsmessverfahrens VAMA (vgl. OLG Hamm VRS 106, 460), auszugehen sein sollte.
  • OLG Hamm, 18.06.2007 - 1 Ss OWi 265/07

    Formelle Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht;

    Bei nur ca. 100 m Abstand und der Orientierung an den Leitpfosten sowie den Rücklichtern des gemessenen Fahrzeugs ist auch auf einer unbeleuchteten Straße eine zuverlässige Schätzung eines gleichbleibenden Abstands durch geübte Polizeibeamte möglich (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 19; OLG Celle, NZV 2004, 419; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 4 Ss OWi 444/06 - ; Hentschel a.a.O. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.12.2004 - Ss (OWi) 663/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27470
OLG Dresden, 08.12.2004 - Ss (OWi) 663/04 (https://dejure.org/2004,27470)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.12.2004 - Ss (OWi) 663/04 (https://dejure.org/2004,27470)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - Ss (OWi) 663/04 (https://dejure.org/2004,27470)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Geldbuße von 500 Euro Einkommensüberprüfung!

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 23.06.2005 - Ss OWi 18/05

    Überprüfung eines Anhörungsbogens; Zusendung des Anhörungsbogens zur

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  • OLG Dresden, 10.01.2006 - Ss OWi 532/05

    Eine Aufklärung der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen ist daher in der

    Es hätte deshalb insbesondere Einkommen, Vermögen, Schulden und etwaige Unterhaltsverpflichtungen des Betroffenen feststellen müssen (OLG Dresden DAR 2005, 164; DAR 2005, 224 [226]).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - IV-5 Ss (OWi) 106/04 - (OWi) 3/05 I, 5 Ss (OWi) 106/04 - (OWi) 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27120
OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - IV-5 Ss (OWi) 106/04 - (OWi) 3/05 I, 5 Ss (OWi) 106/04 - (OWi) 3/05 (https://dejure.org/2005,27120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2005 - IV-5 Ss (OWi) 106/04 - (OWi) 3/05 I, 5 Ss (OWi) 106/04 - (OWi) 3/05 (https://dejure.org/2005,27120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - IV-5 Ss (OWi) 106/04 - (OWi) 3/05 I, 5 Ss (OWi) 106/04 - (OWi) 3/05 (https://dejure.org/2005,27120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 164
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 5 Ss OWi 106/04
    Ob das in gleichem Maße gilt, wenn sich aufgrund der ohne weiteres erkennbaren äußeren Situation (etwa in einem Baustellenbereich) die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf höchstens 80 km/h durch Zeichen 274 jedermann aufdrängte (vgl. BGHSt 43, 241, 251 f = NJW 1997, 3252, 3254), kann dahinstehen, denn dazu ist nichts festgestellt.
  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 5 Ss OWi 106/04
    Im Falle eines erneuten Schuldspruchs könnte der Zeitablauf Anlass geben, von der Verhängung des (Regel-) Fahrverbots abzusehen, wenn der Betroffene seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot zu verhängen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04

    Hauptstrafe; Nebenstrafe; Wechselwirkung; langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 5 Ss OWi 106/04
    Im Falle eines erneuten Schuldspruchs könnte der Zeitablauf Anlass geben, von der Verhängung des (Regel-) Fahrverbots abzusehen, wenn der Betroffene seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot zu verhängen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 5 Ss OWi 106/04
    Die Überprüfung dieser tatrichterlichen Überzeugung ist dem Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich versagt (BGHSt 41, 376 = NJW 1996, 1420).
  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 5 Ss OWi 106/04
    Im Falle eines erneuten Schuldspruchs könnte der Zeitablauf Anlass geben, von der Verhängung des (Regel-) Fahrverbots abzusehen, wenn der Betroffene seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot zu verhängen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489).
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