Weitere Entscheidung unten: KG, 06.10.2005

Rechtsprechung
   KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04   

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https://dejure.org/2005,3446
KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04 (https://dejure.org/2005,3446)
KG, Entscheidung vom 29.09.2005 - 12 U 235/04 (https://dejure.org/2005,3446)
KG, Entscheidung vom 29. September 2005 - 12 U 235/04 (https://dejure.org/2005,3446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unabhängigkeit des Anspruches auf Nutzungsentschädigung von der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges ; Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei unentgeltlicher Überlassung des PKW zur Nutzung an einen Dritten auf Grund einer vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung; ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 288

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes für eine unfallbedingte HWS-Distorsion und der Entschädigung für einen Pkw-Nutzungsausfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 157
  • VersR 2006, 806
  • DAR 2006, 151
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
    Allerdings steht dem Kläger für diejenige Zeit kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu, während der er wegen der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen nicht dazu in der Lage gewesen wäre, den bei dem Unfall beschädigten PKW zu nutzen, denn insoweit fehlt es an der erforderlichen Nutzungsmöglichkeit (vgl. BGHZ 45, 212; BGH NJW 1985, 2471; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. § 12 StVG Rdnr. 45 m. w. N.).
  • BGH, 28.01.1975 - VI ZR 143/73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
    Zwar kommt ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der geschädigte Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug einem Dritten, etwa Familienangehörigen oder seiner Verlobten unentgeltlich zur Nutzung überlassen hätte (BGH NJW 1974, 33; NJW 1975, 922), doch setzt ein derartiger Anspruch eine vor dem Unfall getroffene Vereinbarung zwischen dem Fahrzeugeigentümer und dem Dritten voraus (KG, 22 U 14/02 Urteil vom 3. März 2003).
  • BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72

    Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
    Zwar kommt ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der geschädigte Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug einem Dritten, etwa Familienangehörigen oder seiner Verlobten unentgeltlich zur Nutzung überlassen hätte (BGH NJW 1974, 33; NJW 1975, 922), doch setzt ein derartiger Anspruch eine vor dem Unfall getroffene Vereinbarung zwischen dem Fahrzeugeigentümer und dem Dritten voraus (KG, 22 U 14/02 Urteil vom 3. März 2003).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
    Allerdings steht dem Kläger für diejenige Zeit kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu, während der er wegen der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen nicht dazu in der Lage gewesen wäre, den bei dem Unfall beschädigten PKW zu nutzen, denn insoweit fehlt es an der erforderlichen Nutzungsmöglichkeit (vgl. BGHZ 45, 212; BGH NJW 1985, 2471; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. § 12 StVG Rdnr. 45 m. w. N.).
  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus KG, 29.09.2005 - 12 U 235/04
    Entgegen der von den Beklagten in erster Instanz geäußerten Rechtsansicht steht der Umstand, dass der Kläger nach dem streitgegenständlichen Unfall kein Ersatzfahrzeug beschafft hat dem Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nicht entgegen (Senat, DAR 2004, 352, ständige Rechtsprechung).
  • KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum

    Ein Nutzungsausfall kann zwar auch dann entstanden sein, wenn - was hier in Betracht kommt - das Fahrzeug von Angehörigen genutzt worden wäre (vgl. OLG Koblenz mit Urteil vom 19.1. 2004 - 12 U 1356/02 - NJW-RR 2004, 747; KG mit Urteil vom Urteil vom 29.9. 2005 - 12 U 235/04 - NZV 2006, 157).

    Ein Nutzungsausfall kann zwar auch dann entstanden sein, wenn - was hier in Betracht kommt - das Fahrzeug von Angehörigen genutzt worden wäre (vgl. OLG Koblenz mit Urteil vom 19.1. 2004 - 12 U 1356/02 - NJW-RR 2004, 747; KG mit Urteil vom Urteil vom 29.9. 2005 - 12 U 235/04 - NZV 2006, 157).

    Ein Nutzungsausfall kann zwar auch dann entstanden sein, wenn - was hier in Betracht kommt - das Fahrzeug von Angehörigen genutzt worden wäre (vgl. OLG Koblenz mit Urteil vom 19.1. 2004 - 12 U 1356/02 - NJW-RR 2004, 747; KG mit Urteil vom Urteil vom 29.9. 2005 - 12 U 235/04 - NZV 2006, 157).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10

    Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten;

    Zutreffend ist, dass trotz persönlicher Fahruntauglichkeit ein Entschädigungsanspruch bestehen bleiben kann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug aufgrund einer vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung einem Dritten - etwa einem Angehörigen, einem Ehepartner oder einer sonstigen nahestehenden Person - unentgeltlich zur Nutzung überlassen hatte und der Dritte es in der Zeit nach dem Unfall tatsächlich genutzt hätte (Senat, Urteil vom 15. Oktober 2007, Az.: I-1 U 52/07; BGH NJW 1974, 33; BGH NJW 1975, 922; OLG Köln VersR 1977, 937; KG DAR 2006, 151).
  • KG, 21.06.2010 - 12 U 20/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Thoraxprellung,

    Bei einer HWS - Distorsion I. Grades (mit weiteren begleitenden Verletzungen, die folgenlos ausgeheilt sind) ist regelmäßig ein Schmerzensgeld im Bereich von 1.000 EUR pro Monat der Erwerbsunfähigkeit angemessen, solange letztere mindestens 50% betragen hat (KG, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 12 U 173/08 - NJW 2009, 3040 = VRS 116, 181; Urteil vom 12. November 2009 - 22 U 36/09 - Urteil vom 3. September 2007 - 22 U 196/06 - VersR 2007, 1708 = OLGR 2007, 1032; vgl. auch Urteile vom 19. Februar 2007 - 22 U 30/06 - ; vom 16. September 2005 - 22 U 232/04; vom 20. September 2007 - 22 U 24/07 - vgl. auch Senat, Urteil vom 29. September 2005 - 12 U 235/04 - KGR 2006, 127 = DAR 2006, 151 = NZV 2006, 157).
  • KG, 09.10.2008 - 12 U 173/08

    Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Distorsion I. Grades

    In Fällen einer HWS - Distorsion I. Grades (mit weiteren begleitenden Verletzungen, die folgenlos ausgeheilt sind) ist regelmäßig ein Schmerzensgeld im Bereich von 1.000 EUR pro Monat der Erwerbsunfähigkeit angemessen, solange letztere mindestens 50% betragen hat (KG, Urteil vom 3. September 2007 - 22 U 196/06 - VersR 2007, 1708 = OLGR 2007, 1032; vgl. auch Urteile vom 19. Februar 2007 - 22 U 30/06 - ; vom 16. September 2005 - 22 U 232/04; vom 20. September 2007 - 22 U 24/07 - vgl. auch Senat, Urteil vom 29. September 2005 - 12 U 235/04 - KGR 2006, 127 = DAR 2006, 151 = NZV 2006, 157 ).
  • OLG Schleswig, 04.01.2022 - 7 U 61/21

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem Rechtslenkerfahrzeug

    An der Benutzungsmöglichkeit fehlt es, wenn der Geschädigte aus gesundheitlichen Gründen kein Kraftfahrzeug nutzen kann, zum Beispiel, weil er aufgrund des Unfalls bettlägerig ist (KG, NZV 2006, 157, 158).
  • AG Münster, 14.06.2017 - 140 C 1370/17

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit; Schmerzensgeld; HWS

    Realistisch dürfte ein nicht unwesentlich unter 600, 00 EUR liegender Betrag sein (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 29.09.2005, - 12 U 235/04 -, NZV 2006, 157, 158: 300, 00 EUR; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.06.1996, - 6 U 84/96 -: 1.000,00 DM; AG Gifhorn, Urteil vom 06.07.2000, - 13 C 353/00 -: 600, 00 DM; sowie die weiteren Nachweise bei Slizyk in: Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle, 13. Auflage 2017).
  • LG Darmstadt, 17.07.2023 - 3 O 304/21

    Mitverschulden des Fahrers eines Pannenfahrzeuges bei unterlassener

    Dies setzt jedoch mindestens voraus, dass der Geschädigte das Fahrzeug auf Grund einer vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung einem Dritten, etwa einem Angehörigen oder einem Ehepartner unentgeltlich zur Nutzung überlassen hatte und der Dritte es in der Zeit nach dem Unfall tatsächlich genutzt hätte (Senat, Urt. v. 15.10.2007 - 1 U 52/07, BeckRS 2007, 18614; BGH, NJW 1974, 33; NJW 1975, 922; OLG Köln, VersR 1977, 937; KG, NZV 2006, 157 = DAR 2006, 151).
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Rechtsprechung
   KG, 06.10.2005 - 12 U 104/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3566
KG, 06.10.2005 - 12 U 104/04 (https://dejure.org/2005,3566)
KG, Entscheidung vom 06.10.2005 - 12 U 104/04 (https://dejure.org/2005,3566)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 12 U 104/04 (https://dejure.org/2005,3566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensquotelung bei gleichwertigen Verschuldensbeiträgen des Wartepflichtigen und des Vorfahrtberechtigten; Verstoß des Vorfahrtberechtigten gegen das Rechtsfahrverbot

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Nichteinhaltung der rechten Fahrbahnseite durch das vorfahrtberechtigte Fahrzeug; Beweiskraft von Zeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 202
  • VersR 2006, 1705
  • DAR 2006, 151
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 27.04.1990 - 2 U 217/89

    Der Wartepflichtige muß sich darauf einstellen, daß Bevorrechtigte beim Abbiegen

    Auszug aus KG, 06.10.2005 - 12 U 104/04
    Auch wenn der Beklagte zu 2) nicht ordnungsgemäß, sondern in einer zu engen Kurve links abgebogen wäre, die Kurve mithin geschnitten hätte, schränkte dies seine Vorfahrt gegenüber dem aus der nachgeordneten Straße Abbiegenden nicht ein (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 8 StVO, Rn 30; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. April 1990, 2 U 217/89 NZV 1990, 472).

    In welcher Höhe sich die auch gegenüber einem Vorfahrtverstoß des Klägers grundsätzlich zu beachtende Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Beklagten zu 2) erhöht, wenn dieser beim Abbiegen in der Kurve nicht weit genug rechts gefahren ist (vgl. hierzu Thüringer OLG aaO; OLG Frankfurt Urteil vom 27. April 1990, aaO; Senat, Urteil vom 29. September 1977, 12 U 1179/77, DAR 1978, 20), bedarf ebenfalls keiner Entscheidung, da die Beklagten die Berufung auf 50 % des ausgeurteilten Betrages beschränkt und damit eine Mithaftung von 50 % anerkannt haben.

  • KG, 29.09.1977 - 12 U 1179/77

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug beim

    Auszug aus KG, 06.10.2005 - 12 U 104/04
    In welcher Höhe sich die auch gegenüber einem Vorfahrtverstoß des Klägers grundsätzlich zu beachtende Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Beklagten zu 2) erhöht, wenn dieser beim Abbiegen in der Kurve nicht weit genug rechts gefahren ist (vgl. hierzu Thüringer OLG aaO; OLG Frankfurt Urteil vom 27. April 1990, aaO; Senat, Urteil vom 29. September 1977, 12 U 1179/77, DAR 1978, 20), bedarf ebenfalls keiner Entscheidung, da die Beklagten die Berufung auf 50 % des ausgeurteilten Betrages beschränkt und damit eine Mithaftung von 50 % anerkannt haben.
  • KG, 21.10.2002 - 22 U 359/01

    Zur Haftung für Unfallschaden im Zusammenhang mit Abbiegevorgang in

    Auszug aus KG, 06.10.2005 - 12 U 104/04
    Ereignet sich ein Unfall nämlich im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Abbiegevorgang - wovon vorliegend nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zweifelsfrei auszugehen ist - streitet der Beweis des ersten Anscheins für das alleinige Verschulden des Wartepflichtigen (KG, Urteil vom 21. Oktober 2002 - 22 U 359/01 - KGR 2003, 253), hier des Klägers.
  • OLG Jena, 09.05.2000 - 5 U 1346/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts auf eine Vorfahrtstraße abbiegenden

    Auszug aus KG, 06.10.2005 - 12 U 104/04
    Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich auf die gesamte Vorfahrtstraße und geht dem Bevorrechtigten auch dann nicht verloren, wenn er die für ihn linke Fahrbahn befährt (Thüringer OLG, Urteil vom 9. Mai 2000, 5 U 1346/99, DAR 2000, 570; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 8 StVO, Rn 28).
  • KG, 22.02.2001 - 12 U 7599/99

    Verkehrsunfall; Mitverschulden; Haftungsverteilung; Betriebsgefahr;

    Auszug aus KG, 06.10.2005 - 12 U 104/04
    (Senat, Urteil vom 21. Juni 2001 - 12 1147/00 - Urteil vom 22. Februar 2001 - 12 U 7599/99 -, NZV 2002, 80).
  • OLG Hamm, 16.05.2018 - 7 U 2/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine abschüssige Straße herunter fahrenden

    Der Bevorrechtigte verliert die Vorfahrt nicht dadurch, dass er sich verkehrswidrig verhält; Verkehrsverstöße des Vorfahrtsberechtigten begründen aber im Falle ihrer Ursächlichkeit für den Unfall und dessen Voraussehbarkeit ein mitwirkendes Verschulden des Vorfahrtberechtigten (u.a. KG Berlin, Urteil vom 6.10.2005, Az. 12 U 104/04; BHHJJ/Heß, 24. Aufl. 2016, StVO § 8 Rn. 52).
  • LG Karlsruhe, 16.02.2007 - 3 O 285/06

    Verkehrsunfall: Kollision in Bereich einer Kreuzung; Mithaftung des

    Danach ist von einer Vorfahrtpflichtverletzung der Ehefrau des Klägers auszugehen, bei der regelmäßig - wie auch hier - der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung des Wartepflichtigen spricht (KG Berlin, NZV 2006, 202, 203; KG Berlin, Urteil vom 15.01.1996, Az. 12 O 304/95, zitiert nach juris; Urteil vom 25.04.1996, Az. 12 O 1631/95, zitiert nach juris; OLG Köln, NZV 1989, 437; OLG Köln 1997, 310, 311; OLG Oldenburg, Schaden-Praxis 2002, 227; OLG Karlsruhe, RuS 2002, 280, 281; OLG Hamm, NZV 1998, 26; OLG Frankfurt, NZV 1990, 472; OLG Karlsruhe, VersR 1977, 673).

    Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich auf die gesamte Vorfahrtstraße und geht dem Berechtigten auch dann nicht verloren, wenn er die für ihn linke Fahrbahn befährt (KG Berlin, NZV 2006, 202, 203 m. w. N.; OLG Jena, a. a. O.).

  • LG Saarbrücken, 01.02.2013 - 13 S 176/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsverletzung bei Verengung der

    Dieser Grundsatz findet aber keine Anwendung, wenn der Vorfahrtsberechtigte beim Ab- oder Einbiegen die Gegenfahrbahn ganz oder teilweise mitbenutzt und dadurch in unfallursächlicher Weise die Fahrbahn für den Wartepflichtigen verengt (vgl. hierzu Saarländisches OLG, VerkMitt 1977, 16 (Nr. 18); OLG Köln, VersR 1989, 639; Thüringisches OLG, DAR 2000, 570; KG, DAR 2006, 151).
  • AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Betriebsgefahr, Mitverschulden,

    Das Gericht hat am 14.07.2014 die Parteien darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug der Beklagten zu 1) eine Vorfahrtsberechtigung auf der gesamten Breite seiner Straße in Anspruch nehmen kann (Urteil des Kammergerichts vom 06.10.2005, Az. 12 U 104/04).

    Das Gericht hatte die Parteien auf das Urteil des KG, Urteil vom 06.10.2005 - 12 U 104/04 hingewiesen.

  • LG Stuttgart, 03.12.2019 - 9 O 130/19
    Auch kann nicht festgestellt werden, dass das Fahrzeug der Beklagten Ziffer 2 das Vorfahrtsrecht durch zu weites Vorrücken in den Kreuzungsbereich verletzt hat (vgl. KG, Urteil vom 6.10.2005 - 12 U 104/04, NZV 2006, 202).
  • LG Berlin, 26.10.2010 - 42 S 30/10

    Haftungsverteilung bei Kreuzungsunfall nach Einbiegen in eine Vorfahrtstraße

    Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich auf die gesamte Vorfahrtstraße und geht dem Bevorrechtigten auch dann nicht verloren, wenn er die für ihn linke Fahrbahnhälfte befährt (Kammergericht, Urteil vom 6. Oktober 2005, 12 U 104/04 - NZV 2006, 202 und Beschluss vom 28. Dezember 2006 - 12 U 47/06 - NZV 2007, 406).

    Auch wenn der Vorfahrtsberechtigte nicht ordnungsgemäß, sondern in einer zu engen Kurve links abgebogen ist, die Kurve also geschnitten hat, schränkt dies sein Vorfahrtsrecht nicht ein (Kammergericht, Urteil vom 6. Oktober 2005, 12 U 104/04 - NZV 2006, 202).

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