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   OLG Frankfurt, 28.10.2005 - 24 U 111/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3346
OLG Frankfurt, 28.10.2005 - 24 U 111/05 (https://dejure.org/2005,3346)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2005 - 24 U 111/05 (https://dejure.org/2005,3346)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 24 U 111/05 (https://dejure.org/2005,3346)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 254 Abs 2 S 1 BGB
    Schadenersatz nach Kraftfahrzeugschaden in einer Waschstraße: Verneinung des Ersatzes eines merkantilen Minderwertes für einen Porsche 911 Carrera Coupé; Schadenminderungspflicht bei monatelanger Wartezeit für eine Ersatzteilbeschaffung

  • IWW
  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 254 II 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Kein merkantiler Minderwert bei fachgerechter Reparatur eines in einer Waschstraße erlittenen Schadens an einem gesuchten und wertstabilen Kfz

  • minderwert.de PDF

    Kein Minderwert bei gesuchtem Fahrzeugtyp Porsche 911 Carrera Coupé nach Schaden in Waschstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Kein merkantiler Minderwert bei hohem Reparaturkostenaufwand bei gesuchtem und wertstabilem Fahrzeugmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Interimsfahrzeug - Notwendigkeit einer Interimsreparatur bei drohender langer Ausfallzeit

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Wertminderung und zur Dauer des Ausfallschadens bei langer Lieferzeit für ein Ersatzteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entschädigung wegen merkantiler Wertminderung eines fachgerecht reparierten Kraftfahrzeuges bei hohem Reparaturkostenaufwand; Voraussetzungen für die Entstehung eines merkantilen Minderwertes; Verpflichtung zur Vornahme einer Interimsreparatur infolge vorübergehend nicht ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Hinweispflicht bei langer Wartezeit wegen Ersatzteilmangels

  • streifler.de (Kurzinformation)

    "Merkantiler Minderwert": Anspruch kann bei gesuchtem Fahrzeugtyp ausgeschlossen sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsausfallentschädigung - Interimsreparatur zur Schadensminderung?

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ersatzteil nicht lieferbar - Wer zahlt Mietwagen oder Nutzungs-ausfallentschädigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1742
  • DAR 2006, 23
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20

    Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer

    Auch kann ein Geschädigter gehalten sein, sich im Falle einer längeren Reparaturzeit mit einer Teil- oder Interimsreparatur zufrieden zu geben und diesbezüglich Rücksprache mit dem Schädiger zu halten (BGH, Urteil vom 14.04.2010, aaO.; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.10.2005 - 24 U 111/05, juris Rn. 28 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 107/08

    Höhe des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Oldtimers

    So hat das OLG Frankfurt a.M. (DAR 2006, 23) selbst bei einem hohen Reparaturkostenaufwand (hier 5.607,39 EUR) einen merkantilen Minderwert eines beschädigten und fachgerecht instand gesetzten Pkws verneint, wenn der Schaden kein eigentlicher Unfallschaden war (hier Waschstraße) und das betroffene Fahrzeugmodell sehr gesucht und wertstabil ist.
  • OLG Koblenz, 17.03.2015 - 3 U 655/14

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines Pkw wegen unsachgemäßer Reparatur

    Allerdings weist es mit der Erstzulassung am 21. Januar 2000, und einer - offenbar nach einer zwischenzeitlichen Stilllegung - erneuten Zulassung am 19. Dezember 2007 und einem Kilometerstand von mehr als 164.000 km bereits ein höheres Alter auf, so dass es dem Senat gerechtfertigt erscheint, das Fahrzeug um eine Gruppe und damit in Gruppe F mit einem Tagessatz von 50, 00 EUR herabzustufen (§ 287 ZPO ; siehe auch OLG Frankfurt, Urteil vom 28. Oktober 2005 - 24 U 111/05; OLG München, Urteil vom 24. November 2006 - 10 U 4845/06; Saarländisches OLG vom 27. Februar 2007 - 4 U 470/06, alle zitiert nach [...]).
  • AG Velbert, 12.12.2023 - 17 C 102/23
    Auch kann ein Geschädigter gehalten sein, sich im Falle einer längeren Reparaturzeit mit einer Teil- oder Interimsreparatur zufrieden zu geben und diesbezüglich Rücksprache mit dem Schädiger zu halten (BGH, NJW 2010, 2426; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 28.10.2005 - 24 U 111/05, BeckRS 2006, 148).
  • LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    Zudem muss die Geschädigte eine ungewöhnlich lange Reparaturdauer durch die ausgewählte Werkstatt hinterfragen und ggf. die Beauftragung einer anderen Werkstatt in Betracht ziehen (OLG Saarbrücken v. 23.03.2010 - Az. 4 U 504/09 - Rz. 33 ff), sich mit einer Teil- oder Interimsreparatur zufrieden geben, die Reparaturdauer durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs überbrücken (BGH v. 14.04.2010 - Az. VIll ZR 145/09 - Rz. 32) oder zumindest diesbezüglich Rücksprache mit dem Schädiger zu halten (OLG Frankfurt a. M. v. 28.10.2005 - Az.: 24 U 111/05 - Rz. 28 ff.; in diesem Sinne auch OLG Schleswig v. 04.01.2022 - Az. 7 U 59/21 - Rz. 23).
  • LG Aachen, 17.08.2023 - 11 O 119/23
    Auch kann ein Geschädigter gehalten sein, sich im Falle einer längeren Reparaturzeit mit einer Teiloder Interimsreparatur zufrieden zu geben und diesbezüglich Rücksprache mit dem 11 Schädiger zu halten (OLG Frankfurt, Urt. v. 28.10.2005 - 24 U 111/05, juris Rz. 28 ff.).
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