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LG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 O 778/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
Kein Rücktrittsrecht bei in unterschiedlicher Intensität und Häufigkeit gestörtem Radioempfang
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine wirksame Rücktrittserklärung i.S.d. Kaufgewährleistungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gestörter Radioempfang berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Radio-Ärger ist kein Rücktrittsgrund
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Neuwagenkauf: kein Rücktritt bei unerheblichem Mangel
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Radio-Ärger ist kein Rücktrittsgrund
Papierfundstellen
- DAR 2006, 511
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17
Anspruch auf Nachlieferung wegen eines mangelhaften Neufahrzeugs Mängel der …
Bei dieser Sachlage ist die Unerheblichkeit des Mangels in der Regel zu verneinen (BGH, Urteil vom 15.06.2011 in NJW 2011, 3708;… Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr 1042).Dass die Tonschwankungen die Verkehrssicherheit des PKW nicht beeinträchtigten und seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht bzw. nur minimal beeinträchtigen und deshalb keine Erheblichkeit des Mangels gegeben ist, hat die Beklagte zwar unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des LG Düsseldorf vom 22.09.2005 (Az 1 O 778/04) behauptet (Bl.37 GA).