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   OLG Karlsruhe, 01.12.2008 - 1 U 85/08   

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OLG Karlsruhe, 01.12.2008 - 1 U 85/08 (https://dejure.org/2008,6591)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.12.2008 - 1 U 85/08 (https://dejure.org/2008,6591)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 1 U 85/08 (https://dejure.org/2008,6591)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zum Rücktritt vom Neuwagen-Kaufvertrag wegen nicht dem Standard der Fahrzeugklasse entsprechender Kompensation von Bedienfehlern beim Startvorgang

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Neuwagenkaufvertrag - Rücktritt bei Startproblemen

  • Judicialis

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Berechtigung zum Rücktritt vom Neuwagen-Kaufvertrag wegen nicht dem Standard der Fahrzeugklasse entsprechender Kompensation von Bedienfehlern beim Startvorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 96 (Ls.)
  • DAR 2009, 699
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2008 - 1 U 85/08
    Dagegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Berufung, mit der sie - mit Ausnahme einer in der Berufungsbegründung zunächst erklärten teilweisen Erledigung des Zahlungsantrags Ziffer 1 a wegen zwischenzeitlicher Nutzungen im Wert von 1.138,50 EUR bzw. anschließender Klageerweiterung desselben Antrags im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17.04.2008, Az. C-404/06 in Sachen Quelle (Entfallen jeder Nutzungsentschädigung) ihre erstinstanzlichen Anträge vollumfänglich weiterverfolgt.

    Die mit Schriftsatz vom 21.05.2008 erfolgte Klageerweiterung hinsichtlich Zahlungsantrag Ziffer 1 a) im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17.04.2008 - C-404/06 in Sachen Quelle - ist zulässig.

    aa) Anderes folgt - entgegen der Ansicht der Klägerin - auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17.04.2008 - C-404/06 in der Rechtssache Quelle AG gegen den Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (NJW 2008, 1433).

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2008 - 1 U 85/08
    Folgerichtig hat denn auch der Bundesgerichtshof in der umsetzenden Entscheidung vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 (Presseerklärung) - ausschließlich eine richtlinienkonforme Auslegung des die Nacherfüllung regelnden § 439 Abs. 4 BGB für notwendig erachtet.
  • BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 266/06

    Mangelhaftigkeit eines Reitpferds wegen Abweichung von der "physiologischen Norm"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2008 - 1 U 85/08
    Welche Beschaffenheit für ein Kaufobjekt üblich ist und der Käufer daher nach Art der Sache erwarten kann, bestimmt sich allgemein aus Sicht eines Durchschnittskäufers aus dem Verkehrskreis (BGH NJW 2007, 1351: "objektiv berechtigte Käufererwartung; Matusche-Beckmann in: Staudinger BGB, Buch 2 (2004), § 434, Rn. 79 m.w.N.; PWW-Schmidt, BGB, 3. Aufl. 2008, Rn. 51/55) und selbstverständlich nach dem Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses (hier also: Frühjahr 2006).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2008 - 1 U 85/08
    Maßgeblich hierfür ist eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels und des etwa erforderlichen Beseitigungsaufwands (vgl. dazu u.a. BGH NJW 2007, 2111; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1199/1200; 1230/1231; Schleswig-Holsteinisches OLG, BB 2008, 2469; Palandt-Grüneberg, BGB, 67. Aufl. 2008, § 323, Rn. 32 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2008 - 3 U 236/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag: Beeinträchtigung der Kurzstreckentauglichkeit von mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2008 - 1 U 85/08
    Ferner wird die Erwartung nach der allgemeinen Verkehrsauffassung beeinflusst vom Ruf von Marke und Typ/Modell (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858; OLG Stuttgart, NJW-RR 2008, 1077).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2008 - 1 U 85/08
    Ferner wird die Erwartung nach der allgemeinen Verkehrsauffassung beeinflusst vom Ruf von Marke und Typ/Modell (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858; OLG Stuttgart, NJW-RR 2008, 1077).
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

    Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2008 - 1 U 85/08
    Maßgeblich hierfür ist eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels und des etwa erforderlichen Beseitigungsaufwands (vgl. dazu u.a. BGH NJW 2007, 2111; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1199/1200; 1230/1231; Schleswig-Holsteinisches OLG, BB 2008, 2469; Palandt-Grüneberg, BGB, 67. Aufl. 2008, § 323, Rn. 32 m.w.N.).
  • LG Köln, 23.07.2019 - 21 O 155/19

    Abgasmanipulationen sind kein Kavaliersdelikt - VW im Dieselskandal verurteilt

    Die von dem Kläger der Beklagten zu erstattenden Gebrauchsvorteile sind nicht exakt berechenbar und deshalb analog § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen, wobei als Bemessungsgrundlage an den Bruttokaufpreis anzuknüpfen und dieser nach der linearen Wertschwundmethode auf die erwartbare Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs umzulegen ist (vgl. i.e. OLG Karlsruhe Urteil v. 01.12.2008, 1 U 85/08, BeckRS 2009, 25927 m.w.N.).

    Insofern wird zudem dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gebrauchsvorteile grundsätzlich bis zum Tage der Rückgabe zu vergüten sind (vgl. zu dieser Tenorierung: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1950, 1951; Urteil v. 01.12.2008, 1 U 85/08, BeckRS 2009, 25927 m.w.N.).

  • LG Bonn, 10.10.2019 - 17 O 70/19
    Die von dem Kläger der Beklagten zu erstattenden Gebrauchsvorteile sind nicht exakt berechenbar und deshalb analog § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen, wobei als Bemessungsgrundlage an den Bruttokaufpreis anzuknüpfen und dieser nach der linearen Wertschwundmethode auf die erwartbare Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs umzulegen ist (vgl. i.e. OLG Karlsruhe Urteil v. 01.12.2008, 1 U 85/08, BeckRS 2009, 25927 m.w.N.).

    Insofern wird zudem dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gebrauchsvorteile grundsätzlich bis zum Tage der Rückgabe zu vergüten sind (vgl. zu dieser Tenorierung: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1950, 1951; Urteil v. 01.12.2008, 1 U 85/08, BeckRS 2009, 25927 m.w.N.; vgl. allg. zu der sog. Karlsruher Formel: Dastis/Hoeren NJW 2019, 2430 ff)).

  • LG Bonn, 12.11.2019 - 17 O 141/19
    Die von der Klägerin der Beklagten zu erstattenden Gebrauchsvorteile sind nicht exakt berechenbar und deshalb analog § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen, wobei als Bemessungsgrundlage an den Bruttokaufpreis anzuknüpfen und dieser nach der linearen Wertschwundmethode auf die erwartbare Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs umzulegen ist (vgl. i.e. OLG Karlsruhe a.a.O.; Urteil v. 01.12.2008, 1 U 85/08, BeckRS 2009, 25927 m.w.N.).

    Insofern wird zudem dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gebrauchsvorteile grundsätzlich bis zum Tage der Rückgabe zu vergüten sind (vgl. zu dieser Tenorierung: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1950, 1951; Urteil v. 01.12.2008, 1 U 85/08, BeckRS 2009, 25927 m.w.N.; allg. zu der sog. Karlsruher Formel: Dastis/Hoeren NJW 2019, 2430 ff)).

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