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   OLG Köln, 18.06.2013 - III-1 RVs 111/13   

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https://dejure.org/2013,23749
OLG Köln, 18.06.2013 - III-1 RVs 111/13 (https://dejure.org/2013,23749)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.06.2013 - III-1 RVs 111/13 (https://dejure.org/2013,23749)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - III-1 RVs 111/13 (https://dejure.org/2013,23749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 1 PflVG aufgrund Ermöglichen des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs; Anforderungen an Dauer und Intensität der bedrängenden Fahrweise im Rahmen einer Nötigungshandlung im Straßenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; PflVG § 6 Abs. 1; StGB § 240
    Schlichtes Ermöglichen des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs führt nicht zu einer Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 1 PflVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Ermöglichens des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs erfordert übergeordnete Sachherrschaft am Fahrzeug

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Nötigung im Straßenverkehr durch Ausweichmanöver?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Keine Nötigung im Straßenverkehr bei nur kurzzeitig bedrängender Fahrweise

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Nötigung durch Drängeln

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 454
  • DAR 2013, 481
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Karlsruhe, 06.11.1978 - 1 Ss 326/78

    Nötigung; Straßenverkehr; Auffahren; Furcht; Schrecken; Reaktion

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13
    Bei bedrängender Fahrweise liegt nicht Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel vor, sondern es kommt nur Nötigung durch Gewaltanwendung in Betracht, wenn das Fahrverhalten geeignet ist, einen besonnenen Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen und zu zwingen, seinen Willen demjenigen des Täters unterzuordnen (Senat NZV 1992, 371 = VRS 83, 92 m. w. Nachw.), insbesondere ihn durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes zu ungewollten Reaktionen, möglichweise zu einem gefährlichen Ausweichen oder zur Herbeiführung einer anderen unfallträchtigen Situation zu veranlassen (OLG Karlsruhe NJW 1972, 962 und VRS 57, 21 f.; OLG Hamm DAR 1990, 392 und NJW 1991, 3230 = NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Köln VRS 61, 425 ff und VRS 67, 224 ff; OLG Düsseldorf ZfS 1984, 127-, BayObLGSt 1990, 1 ff. und NJW 1993, 2882 f.).

    Darüber hinaus kommt es für die Annahme von Gewalt i. S. d. § 240 StGB aber auch auf eine gewisse Dauer der gefährlichen Fahrweise an, die je länger sie sich fortsetzt, als um so unausweichlicher empfunden wird (BGHSt 19, 263 = NJW 1964, 1426; OLG Hamm NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Karlsruhe NJW 1972, 962, VRS 57, 21 u. NStZ-RR 1998, 58; KG VRS 63, 120 f.).

  • BayObLG, 08.04.1993 - 2St RR 21/93

    Nötigung durch Nichteinhalten des erforderlichen Abstandes zum vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13
    Bei bedrängender Fahrweise liegt nicht Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel vor, sondern es kommt nur Nötigung durch Gewaltanwendung in Betracht, wenn das Fahrverhalten geeignet ist, einen besonnenen Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen und zu zwingen, seinen Willen demjenigen des Täters unterzuordnen (Senat NZV 1992, 371 = VRS 83, 92 m. w. Nachw.), insbesondere ihn durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes zu ungewollten Reaktionen, möglichweise zu einem gefährlichen Ausweichen oder zur Herbeiführung einer anderen unfallträchtigen Situation zu veranlassen (OLG Karlsruhe NJW 1972, 962 und VRS 57, 21 f.; OLG Hamm DAR 1990, 392 und NJW 1991, 3230 = NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Köln VRS 61, 425 ff und VRS 67, 224 ff; OLG Düsseldorf ZfS 1984, 127-, BayObLGSt 1990, 1 ff. und NJW 1993, 2882 f.).

    Maßstab ist hierbei die Intensität der Einwirkung, die zu bestimmen nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles möglich ist (OLG Köln NStE StGB § 240 Nr. 25; OLG Hamm DAR 1990, 392 ff: BayObLG NJW 1993, 2882 f.; OLG Köln VRS 67, 224 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 262/71
    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13
    Bei bedrängender Fahrweise liegt nicht Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel vor, sondern es kommt nur Nötigung durch Gewaltanwendung in Betracht, wenn das Fahrverhalten geeignet ist, einen besonnenen Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen und zu zwingen, seinen Willen demjenigen des Täters unterzuordnen (Senat NZV 1992, 371 = VRS 83, 92 m. w. Nachw.), insbesondere ihn durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes zu ungewollten Reaktionen, möglichweise zu einem gefährlichen Ausweichen oder zur Herbeiführung einer anderen unfallträchtigen Situation zu veranlassen (OLG Karlsruhe NJW 1972, 962 und VRS 57, 21 f.; OLG Hamm DAR 1990, 392 und NJW 1991, 3230 = NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Köln VRS 61, 425 ff und VRS 67, 224 ff; OLG Düsseldorf ZfS 1984, 127-, BayObLGSt 1990, 1 ff. und NJW 1993, 2882 f.).

    Darüber hinaus kommt es für die Annahme von Gewalt i. S. d. § 240 StGB aber auch auf eine gewisse Dauer der gefährlichen Fahrweise an, die je länger sie sich fortsetzt, als um so unausweichlicher empfunden wird (BGHSt 19, 263 = NJW 1964, 1426; OLG Hamm NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Karlsruhe NJW 1972, 962, VRS 57, 21 u. NStZ-RR 1998, 58; KG VRS 63, 120 f.).

  • OLG Köln, 29.11.1983 - 1 Ss 588/83

    Nötigung; Nötigungserfolg; Körperliche Zwangswirkung; Körperliche Zwangswirkung

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13
    Bei bedrängender Fahrweise liegt nicht Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel vor, sondern es kommt nur Nötigung durch Gewaltanwendung in Betracht, wenn das Fahrverhalten geeignet ist, einen besonnenen Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen und zu zwingen, seinen Willen demjenigen des Täters unterzuordnen (Senat NZV 1992, 371 = VRS 83, 92 m. w. Nachw.), insbesondere ihn durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes zu ungewollten Reaktionen, möglichweise zu einem gefährlichen Ausweichen oder zur Herbeiführung einer anderen unfallträchtigen Situation zu veranlassen (OLG Karlsruhe NJW 1972, 962 und VRS 57, 21 f.; OLG Hamm DAR 1990, 392 und NJW 1991, 3230 = NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Köln VRS 61, 425 ff und VRS 67, 224 ff; OLG Düsseldorf ZfS 1984, 127-, BayObLGSt 1990, 1 ff. und NJW 1993, 2882 f.).

    Maßstab ist hierbei die Intensität der Einwirkung, die zu bestimmen nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles möglich ist (OLG Köln NStE StGB § 240 Nr. 25; OLG Hamm DAR 1990, 392 ff: BayObLG NJW 1993, 2882 f.; OLG Köln VRS 67, 224 ff.).

  • OLG Stuttgart, 12.06.1990 - 1 Ss 279/90

    Geschwindigkeitsmessung; Nachfahrendes Polizeifahrzeug; Police-Pilot-Steuergerät;

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13
    Bei bedrängender Fahrweise liegt nicht Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel vor, sondern es kommt nur Nötigung durch Gewaltanwendung in Betracht, wenn das Fahrverhalten geeignet ist, einen besonnenen Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen und zu zwingen, seinen Willen demjenigen des Täters unterzuordnen (Senat NZV 1992, 371 = VRS 83, 92 m. w. Nachw.), insbesondere ihn durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes zu ungewollten Reaktionen, möglichweise zu einem gefährlichen Ausweichen oder zur Herbeiführung einer anderen unfallträchtigen Situation zu veranlassen (OLG Karlsruhe NJW 1972, 962 und VRS 57, 21 f.; OLG Hamm DAR 1990, 392 und NJW 1991, 3230 = NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Köln VRS 61, 425 ff und VRS 67, 224 ff; OLG Düsseldorf ZfS 1984, 127-, BayObLGSt 1990, 1 ff. und NJW 1993, 2882 f.).

    Maßstab ist hierbei die Intensität der Einwirkung, die zu bestimmen nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles möglich ist (OLG Köln NStE StGB § 240 Nr. 25; OLG Hamm DAR 1990, 392 ff: BayObLG NJW 1993, 2882 f.; OLG Köln VRS 67, 224 ff.).

  • BayObLG, 12.01.1990 - 1 St ObWs 1/90
    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13
    Bei bedrängender Fahrweise liegt nicht Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel vor, sondern es kommt nur Nötigung durch Gewaltanwendung in Betracht, wenn das Fahrverhalten geeignet ist, einen besonnenen Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen und zu zwingen, seinen Willen demjenigen des Täters unterzuordnen (Senat NZV 1992, 371 = VRS 83, 92 m. w. Nachw.), insbesondere ihn durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes zu ungewollten Reaktionen, möglichweise zu einem gefährlichen Ausweichen oder zur Herbeiführung einer anderen unfallträchtigen Situation zu veranlassen (OLG Karlsruhe NJW 1972, 962 und VRS 57, 21 f.; OLG Hamm DAR 1990, 392 und NJW 1991, 3230 = NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Köln VRS 61, 425 ff und VRS 67, 224 ff; OLG Düsseldorf ZfS 1984, 127-, BayObLGSt 1990, 1 ff. und NJW 1993, 2882 f.).
  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13
    Darüber hinaus kommt es für die Annahme von Gewalt i. S. d. § 240 StGB aber auch auf eine gewisse Dauer der gefährlichen Fahrweise an, die je länger sie sich fortsetzt, als um so unausweichlicher empfunden wird (BGHSt 19, 263 = NJW 1964, 1426; OLG Hamm NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Karlsruhe NJW 1972, 962, VRS 57, 21 u. NStZ-RR 1998, 58; KG VRS 63, 120 f.).
  • BGH, 21.02.1974 - VI ZR 234/72

    Sachherrschaft - Gebrauchsgestattung - Schutzgesetz - Überordnung - Meldepflicht

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13
    Der Begriff "Gestatten des Gebrauchs" erfordert, dass der Gestattende gegenüber dem Gebrauchenden eine übergeordnete Sachherrschaft an dem Fahrzeug hat (BGH NJW 1974, 1086; BayObLG VRS 15, 393; OLG Stuttgart VRS 19, 213; SenE v. 17.10.1986 - Ss 566/86 - = NJW 1987, 914 = VRS 72, 137; OLG Jena VRS 107, 220 [221]; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., Vorbem. vor § 23 FZV Rdz. 16; Lampe, in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, K 180 PflVG § 6 Rdnr. 12; Heinzelmeier NZV 2006, 231 f).
  • KG, 11.03.1982 - 3 Ss 324/80
    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13
    Darüber hinaus kommt es für die Annahme von Gewalt i. S. d. § 240 StGB aber auch auf eine gewisse Dauer der gefährlichen Fahrweise an, die je länger sie sich fortsetzt, als um so unausweichlicher empfunden wird (BGHSt 19, 263 = NJW 1964, 1426; OLG Hamm NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Karlsruhe NJW 1972, 962, VRS 57, 21 u. NStZ-RR 1998, 58; KG VRS 63, 120 f.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1983 - 2 Ss 615/82

    Urteilsbegründung; Fahrweise; Gewalt; Nötigungstatbestand; Zwangeinwirkungen;

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13
    Bei bedrängender Fahrweise liegt nicht Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel vor, sondern es kommt nur Nötigung durch Gewaltanwendung in Betracht, wenn das Fahrverhalten geeignet ist, einen besonnenen Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen und zu zwingen, seinen Willen demjenigen des Täters unterzuordnen (Senat NZV 1992, 371 = VRS 83, 92 m. w. Nachw.), insbesondere ihn durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes zu ungewollten Reaktionen, möglichweise zu einem gefährlichen Ausweichen oder zur Herbeiführung einer anderen unfallträchtigen Situation zu veranlassen (OLG Karlsruhe NJW 1972, 962 und VRS 57, 21 f.; OLG Hamm DAR 1990, 392 und NJW 1991, 3230 = NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Köln VRS 61, 425 ff und VRS 67, 224 ff; OLG Düsseldorf ZfS 1984, 127-, BayObLGSt 1990, 1 ff. und NJW 1993, 2882 f.).
  • OLG Hamm, 13.08.1991 - 4 Ss 775/91

    Gewaltanwendung; Überholendes Fahrzeug; Verhinderung eines Fahrbahnwechsels

  • OLG Jena, 29.04.2004 - 1 Ss 19/04

    Strafzumessung

  • OLG Jena, 27.11.2009 - 1 Ss 314/09

    Berechnung der Drei-Jahres-Frist des § 69a Abs. 3 StGB; Isolierte Anfechtbarkeit

  • OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit

  • OLG Koblenz, 19.12.2007 - 1 Ss 339/07

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das

  • OLG Köln, 12.05.1981 - 1 Ss 260/81
  • OLG Köln, 07.02.1984 - 1 Ss 876/83
  • OLG Köln, 17.10.1986 - Ss 566/86

    Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtversicherungsG) bei

  • OLG Köln, 09.06.1992 - Ss 187/92

    Fahrweise; Bedrängend; Nötigung; Drohung ; Empfindliches Übel; Gewalt

  • OLG Köln, 05.01.2001 - Ss 526/00

    Rechtmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens

  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2014 - 3 RVs 4/14

    Keine Pflicht zur Mitteilung der Beendigung des Haftpflichtversicherungsvertrags

    Der Begriff "Gestatten des Gebrauchs" erfordert, dass der Gestattende gegenüber dem Gebrauchenden eine übergeordnete Sachherrschaft an dem Fahrzeug hat, mit der Folge, dass der Fahrer, wenn er das Fahrzeug ohne oder gegen den Willen dieser Person gebraucht, sich ihr gegenüber rechtswidrig verhält (vgl. BGH NJW 1974, 1086; BayObLG VRS 15, 393; OLG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2013 - III-1 RVs 111/13 -, juris; OLG Stuttgart VRS 19, 213; OLG Jena VRS 107, 220 [221]; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., vor § 23 FZV Rn. 16; Lampe, in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, K 180 PflVG § 6 Rn. 12).
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