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   BGH, 16.06.1970 - 5 StR 111/70   

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BGH, 16.06.1970 - 5 StR 111/70 (https://dejure.org/1970,311)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1970 - 5 StR 111/70 (https://dejure.org/1970,311)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1970 - 5 StR 111/70 (https://dejure.org/1970,311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensvoraussetztung - Gerichtliches Bußgeldverfahren - Bußgeld - Unterschrift - Bußgeldbescheid - Freibeweis - Freibeweisverfahren - Faksimilestempel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG §§ 66, 71; StPO § 260 Abs. 3

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 280
  • NJW 1970, 1694
  • MDR 1970, 858
  • DAR 1970, 248
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Nach einem zulässigen Einspruch hat ein Bußgeldbescheid grundsätzlich nur noch die Funktion einer Beschuldigung, die den Gegenstand des Verfahrens begrenzt (vgl. Seitz, in: Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, Vor § 65, Rn. 8, m.w.N.; vgl. auch BGHSt 23, 280; 23, 336 ).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Er enthält wie der Strafbefehl die Beschuldigung, die den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens - im Falle der Einspruchseinlegung, wie die Anklageschrift, auch den Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens - in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht abgrenzt und mithin auch den Umfang der Rechtskraft ( § 84 OWiG) bestimmt (vgl. BGHSt 23, 280).
  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Einer Unterschrift oder besonderen aktenmäßigen Dokumentation seines Erlasses bedarf es nicht (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG, § 66 OWiG; vgl. BGHSt 23, 280; BGH NJW 1997, 1380).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1991 - 5 Ss OWi 411/90

    Lang anhaltendes Duschen oder Baden stört die Nachtruhe und ist strafbar

    Der Bußgeldbescheid hat für das weitere Verfahren (nach Einspruch) die Bedeutung einer Beschuldigung, die den Gegenstand des Verfahrens in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht begrenzt und mithin auch den Umfang der Rechtskraft (vgl. § 84 OWiG) bestimmt (vgl. BGHSt 23, 280, 281 = VRS 39, 115; BGHSt 23, 336, 339 = VRS 39, 442 f; Senatsbeschluß aaO m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen

    "Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzugen des gerichtlichen Bußgeldverfahrens, daß der Erlaß des Bußgeldbescheides in einer für Außenstehende erkennbaren Weise aktenmäßig dokumentiert ist (im Anschluß an BGHSt 23, 280).«.

    Dabei können im Bußgeldverfahren hinsichtlich des Bußgeldbescheides keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie im Strafverfahren im Hinblick auf den Eröffnungsbeschluß gelten (vgl. BGHSt 23, 280, 281).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß es nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen Bußgeldverfahrens gehört, daß sich die Urschrift des Bußgeldbescheides bei den Gerichtsakten befindet; - vielmehr können Erlaß und Inhalt des Bußgeldbescheides mit allen verfügbaren Beweismitteln im Freibeweisverfahren festgestellt werden (BGHSt 23, 280).

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2020 - 1 Rb 34 Ss 802/19

    Unwirksamkeit eines abfallrechtlichen Bußgeldbescheides wegen fehlenden Angaben

    Wie die Anklage oder der Strafbefehl im Strafverfahren beschreibt und begrenzt der Bußgeldbescheid die Tat im Sinne von § 264 StPO und damit den Prozessgegenstand des Bußgeldverfahrens in persönlicher und sachlicher Hinsicht (BGHSt 23, 280; BeckOK, OWiG/Hettenbach, OWiG, § 71 Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2020 - 1 Rb 21 Ss 967/19

    Notwendiger Inhalt eines Bußgeldbescheids

    Wie die Anklage oder der Strafbefehl im Strafverfahren beschreibt und begrenzt der Bußgeldbescheid die Tat im Sinne von § 264 StPO und damit den Prozessgegenstand des Bußgeldverfahrens in persönlicher und sachlicher Hinsicht (BGHSt 23, 280; BeckOK OWiG/Hettenbach OWiG § 71 Rn. 6).
  • OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 378/98
    Unwirksam ist ein Bußgeldbescheid nur dann, wenn er so schwer-wiegende Mängel hat, daß er keinerlei Wirkungen zeitigen (vgl. BGH VRS 39, 442; BayOblG VM 1972 Nr. 3; SenE VRS 44, 309; Rebmann/Roth/Herrmann, a.a.O. § 33 Rn. 37; Rotberg, a.a.O., § 66 Rn. 21; KK OWiG-Weller, § 33 Rn.76, jeweils m.w.N.), d.h. im Falle des Einspruchs die tragfähige Grundlage für eine gerichtliche Sachentscheidung nicht bilden kann (vgl. BGH VRS 39, 115; OLG Düsseldorf VRS 41, 201; VRS 80, 77; SenE VRS 38, 199 ; Göhler,a.a.O., § 66 Rn.39).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Der Strafbefehl und der auf seinen Erlass gerichtete Antrag der Staatsanwaltschaft (§§ 407, 408 StPO) übernehmen im Verfahren über den Einspruch die Funktion von Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss (vgl. § 407 Abs. 1 S. 4 StPO; BGHSt 23, 280 = NJW 1970, 1694; OLG Düsseldorf VRS 74, 278; OLG Zweibrücken MDR 1987, 164 u. NStZ 1994, 602 [603]).
  • BayObLG, 25.06.2003 - 2 ObOWi 122/03

    Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides bei irrtümlicher Angabe des Geburtsnamens

    Vielmehr ist der vorgenannte Bußgeldbescheid als Verfahrensvoraussetzung für das folgende Bußgeldverfahren geeignet, er begrenzt den Gegenstand des Verfahrens (BGHSt 23, 280/281; G6hler aaO Vor § 65 Rn.8 m. w. N.) und bestimmt den Umfang der Rechtskraft (Göhler aaO § 66 Rn. 2 und § 84 Rn. 3 ff. m. w. N.).
  • LG Hildesheim, 13.12.2023 - 21 Qs 4/23

    Erstattung notwendiger Auslagen; Einziehungsbeteiligter; Billigkeit

  • OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95

    Aktenmäßige Dokumentation als Wirksamkeitsvoraussetzungen eines im Wege der

  • OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 1 Ws 990/87

    Zu den Anforderungen an die Bezeichnung der Tat im Strafbefehl

  • OLG Zweibrücken, 04.08.2009 - 1 SsBs 12/09

    Anforderung an die Rechtsbeschwerdebegründung bei behaupteten Verstößen gegen die

  • OLG Oldenburg, 19.10.2009 - 1 Ss 133/09

    Anforderungen an eine Anklageschrift

  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 1847/95

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerde gegen Strafbefehl -

  • OLG Düsseldorf, 02.01.1992 - 5 Ss OWi 472/91
  • OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 1 Ws 664/98

    Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung bei Unanfechtbarkeit der

  • OLG Hamm, 14.03.1994 - 3 Ss OWi 63/94

    Abfallgesetz, Abgrabungsgesetz, Begrenzung durch Bußgeldbescheid,

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.04.1970 - 3 Ss (B) 82/70   

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https://dejure.org/1970,1328
OLG Celle, 29.04.1970 - 3 Ss (B) 82/70 (https://dejure.org/1970,1328)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.04.1970 - 3 Ss (B) 82/70 (https://dejure.org/1970,1328)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. April 1970 - 3 Ss (B) 82/70 (https://dejure.org/1970,1328)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1697 (Ls.)
  • DAR 1970, 248
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen

    Diese Handlung liegt in der Verfügung des zuständigen Beamten, mit der er die Versendung des Anhörungsbogens an den Betroffenen anordnet (OLG Celle, 3. Strafsenat, DAR 1970, 248: OLG Düsseldorf VRS 40, 56; OLG Hamm VRS 41, 50; Göhler JR 1971, 301 und VOR 1972, 65; Kleinknecht StPO 30. Aufl. § 29 OWiG Anm. 2 Nr. 1; Günter DAR 1972, 121).
  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

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