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   BGH, 11.03.1971 - 4 StR 508/70   

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https://dejure.org/1971,1205
BGH, 11.03.1971 - 4 StR 508/70 (https://dejure.org/1971,1205)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1971 - 4 StR 508/70 (https://dejure.org/1971,1205)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1971 - 4 StR 508/70 (https://dejure.org/1971,1205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Unzulässiges Öffnen einer Kraftwagentür

  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflichtwidrige Unfallverursachung im Straßenverkehr - Leichtes Öffnen der Tür eines PKW trotz eines herannahenden Radfahrers - Mitverschulden des betroffenen Radfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1095
  • DAR 1971, 221
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1964 - 5 StR 588/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1971 - 4 StR 508/70
    Da diese Ansicht des Oberlandesgerichts der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen zugrundezulegen ist, scheidet eine Rückgabe der Sache aus (BGHSt 19, 242 [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63] ), obwohl der Senat in diesem Punkt, wie noch darzulegen sein wird, anderer Auffassung ist und die Rechtsbeschwerde schon deshalb für unbegründet hält.
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BGH, 11.03.1971 - 4 StR 508/70
    Der Senat macht jedoch von der Möglichkeit Gebrauch, selbständig in der Sache zu entscheiden, weil besondere im festgestellten Sachverhalt liegende Umstände dies als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH in LM Nr. 3 zu § 121 GVG und in JZ 1952, 149 mit weiteren Hinweisen).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 101/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden mit der zum Zwecke des

    Wer aussteigen will, muss deshalb den Verkehr genau beobachten und darf die Wagentür nur öffnen, wenn er sicher sein kann, dass er keinen von rückwärts oder von vorn Kommenden gefährdet (Senat, Urteil vom 28. Mai 2013, Az.: I-1 U 170/12 mit Hinweis auf BGH DAR 2007, 309; BGH VRS 40, 463; BGH VRS 51, KG DAR 1986, 88).
  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 297/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für erhebliche Kopfverletzungen, Erblindung des

    Das Öffnen der linken Tür ist zwar durch § 14 Abs. 1 StVO nicht grundsätzlich verboten; der Aussteigende darf diese Tür aber nur Öffnen, wenn er sicher sein kann, daß er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet (vgl. BGH, Beschluß vom 11. März 1971 - 4 StR 508/70 = NJW 1971, 1095, 1096 = VRS 40, 463, 465; Möhl, aaO).

    Der Revision der Beklagten ist ferner darin zu folgen, daß bei modernen Kraftwagen auch ein nur geringfügiges Öffnen der Wagentür zur Vergewisserung über die rückwärtige Verkehrslage vor dem Aussteigen regelmäßig überflüssig und deshalb unzulässig ist, weil solche Kraftwagen mit ihren großen Rundblickscheiben die Beobachtung der rückwärtigen Fahrbahn auch ohne Öffnen der Seitentüre ermöglichen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 11. März 1971 - 4 StR 508/70 = aaO).

  • LG Arnsberg, 02.08.2017 - 3 S 198/16

    Kosten, die auch Geschädigter verursachen würde, sind erforderlich!

    Wer aussteigen will, muss deshalb den Verkehr durch die Rückspiegel und erforderlichenfalls durch die Fenster genau beobachten und darf die Wagentür erst dann öffnen, wenn er sicher sein kann, dass er keinen von rückwärts oder von vorn KomN gefährdet (BGH, NJW 1971, 1095; KG, DAR 1986, 88).
  • LG Saarbrücken, 16.11.2012 - 13 S 117/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei Überholen einer Fahrzeugkolonne

    Ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflicht nicht beachtet, verstößt gegen § 1 Abs. 2 StVO (KG, st. Rspr.; DAR 1975, 186; VersR 1977, 138; VerkMitt 1991, Nr. 23; NZV 2003, 575; NZV 2006, 371; ebenso BayObLG, VRS 29, 384; VRS 65, 152; DAR 1971, 221; OLG Köln, VRS 28, 452, OLG Düsseldorf, VersR 1977, 85; OLG Hamm, NZV 2006, 204; OLG Frankfurt, DAR 2006, 156; Hentschel aaO § 8 StVO Rn. 47).

    Während eine Meinung in Rechtsprechung und Literatur dies verneint (vgl. KG, NZV 1998, 229; LG Berlin, VersR 1976, 76, 77; LG Frankfurt, ZfS 2000, 198; Hentschel aaO § 10 StVO Rn. 9), bringen andere diese Grundsätze bei Tankstellenausfahrten zur entsprechenden Anwendung (vgl. BayObLG, DAR 1971, 221; OLG Frankfurt, DAR 2006, 156; OLG Hamm, NZV 1992, 238; Burmann aaO § 6 StVO Rn. 8; offen gelassen durch OLG Hamm, NZV 2006, 204; OLG Brandenburg, Urteil vom 04.12.2003 - 12 U 122/03, juris).

  • OLG Köln, 19.08.2014 - 19 U 30/14

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Kraftradfahrers des Gegenverkehrs mit einem

    Deshalb kann jedenfalls bei Tankstellen die "Lückenrechtsprechung" sehr wohl Anwendung finden (vgl. OLG Hamm , NZV 1992, 238; OLG Frankfurt , BeckRS 2005, 30365702; BayObLG , DAR 1971, 221; OLG Karlsruhe, NZV 1989, 473; a. A. im Anwendungsbereich des § 10 StVO auch: LG Saarbrücken , NZV 2013, 494; einen Überblick gibt Hagspiel , NZV 2013, 115).
  • LG Dessau-Roßlau, 14.01.2011 - 2 O 33/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltsanforderungen an die Öffnung der Fahrertür

    Naht - wie hier - Verkehr von hinten, der vor Beendigung des Ein- oder Aussteigens herangekommen sein kann, so bedingt die von § 14 Abs. 1 StVO geforderte äußerste Sorgfalt, dass so lange jedes Türöffnen unterbleibt (KG VRS 69, 98; BGH NJW 1971, 1095).
  • AG Herford, 14.06.2011 - 12 C 502/10

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall durch das unachtsame Öffnen der Tür beim

    Soweit sich von hinten Verkehr nähert, der vor Beendigung des Ein- oder Aussteigens passieren könnte, verlangt die von § 14 Abs. 1 StVO geforderte äußerste Sorgfalt, dass so lange jedes Türöffnen unterlassen wird (KG VRS 69, 98; BGH NJW 1971, 1095).
  • LG Düsseldorf, 26.10.2011 - 5 O 493/09

    Unfallverursachung durch Öffnen der linken Seitentür eines auf dem Seitenstreifen

    Naht Verkehr von hinten, der vor Beendigung des Ein- und Aussteigens herangekommen sein kann, so bedingt die von § 14 Abs. 1 StVO geforderte Sorgfalt, dass so lange jedes Türöffnen unterbleibt (KG, VRS 69, 98; BGH, NJW 1971, 1095).
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