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   BayObLG, 07.05.1975 - 2 ObOWi 73/75   

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https://dejure.org/1975,1858
BayObLG, 07.05.1975 - 2 ObOWi 73/75 (https://dejure.org/1975,1858)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1975 - 2 ObOWi 73/75 (https://dejure.org/1975,1858)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1975 - 2 ObOWi 73/75 (https://dejure.org/1975,1858)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wartepflicht; Vorfahrtsstraße; Kreuzung; Einfahren; Übersehen; Anhalten; Behindern; Gefährden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 8

Papierfundstellen

  • DAR 1975, 277
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.05.1981 - 4 StR 530/79

    Fahrbahn - Verkehrsteilnehmer - Richtungsfahrbahn - Autobahnausfahrt - Benutzung

    Auch der Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm in DAR 1975, 277 , in dem die Auffassung vertreten wird, daß die Standspur ein Teil der Richtungsfahrbahn sei und daher rechts überhole, wer auf dieser Standspur an dem links von ihm befindlichen anderen Verkehrsteilnehmer vorbeifahre, stehe der vom vorlegenden Gericht vertretenen Rechtsansicht entgegen.

    Für die Beantwortung der Vorlegungsfrage kommt es entscheidend darauf an, ob es sich bei der Standspur der Autobahn um eine Teil der Fahrbahn handelt (so OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Frankfurt NJW 1965, 1775 = VOR Nr. 13 zu § 18 StVO ; OLG Hamm DAR 1975, 277 ; wohl auch OLG Stuttgart, Die Justiz 1977, 102; Cramer, Straßenverkehrsrecht, Bd. 1, 2. Aufl., 1977, Rdn. 6 zu § 5 StVO und Rdn. 60 zu § 18 StVO ), oder ob die Standspur als von der Fahrbahn der Autobahn unterschiedene, rechtlich selbständige Verkehrsfläche anzusehen ist (so BayObLG DAR 1979, 111 ; OLG Hamm VRS 59, 226, 228; Booß, StVO , 3. Aufl., 1980, Anm. 2 zu § 2 und Anm. 1 zu § 5; Bouska, Verkehrsdienst 1977, 197, 203 und 1979, 43, 47; Lütkes, Straßenverkehr, Bd. 3, 141. Erg. Lieferung, Februar 1981, Anm. 7 zu § 18 StVO ; Mayr, KVR Stichwort "Überholen", Erl. 1, Abschn. III; Mühlhaus, StVO , 8. Aufl., 1978, Anm. 5 zu § 18; derselbe, DAR 1978, 162; Schmidt, KVR, Stichwort "Autobahn", Erl. 1, Abschn. I 1).

  • KG, 22.02.2001 - 12 U 7599/99

    Verkehrsunfall; Mitverschulden; Haftungsverteilung; Betriebsgefahr;

    Die Zeugin S durfte in die bevorrechtigte Konrad-Wolf-Straße nur dann einfahren, wenn sie nach einer den Umständen entsprechenden sorgfältigen Prüfung annehmen durfte, sie werde ihr Fahrzeug ohne Gefährdung oder wesentliche Behinderung der Vorfahrtsberechtigten rechtzeitig in den fließenden Verkehr auf der Vorfahrtsstraße einordnen (BayObLG, DAR 1975, 277 f. m.w.N., Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 8 Rdnr. 62).
  • OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem aus einer

    Auch ein Fall, in dem das überqueren in zwei Etappen erlaubt sein könnte (vgl. dazu BayObLG, DAR 1975, 277 ; OLG Hamm, VM 68, 55; auch OLG Oldenburg, DAR 1960, 366), lag nicht vor.
  • BayObLG, 22.11.1978 - 2 ObOWi 427/78

    Überholverbot; Zeichen 276; Normalspur; Standspur

    Die Frage, ob die sog. Standspur (in § 15 Abs. 3 StVO 1937 noch "Randstreifen" genannt) von Autobahnen, Kraftfahrstraßen oder sonstigen Straßen im Verhältnis zu der Fahrbahn als "dieselbe" Fahrbahn oder als Teil derselben anzusehen ist, ist zwischen Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (bejahend OLG Düsseldorf VRS 47, 214; OLG Hamm DAR 1975, 277; OLG Frankfurt VOR§ 18 StVO Nr. 13; a.A. Mühlhaus StVO 8. Aufl. § 18 Anm. 5 und DAR 1978, 162; Booß StVO 2. Aufl.§ 5 Anm. 1; Bouska Verkehrsdienst 1977, 197; KVR Stichwort "Überholen" Erläuterungen 1 III).
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