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   KG, 11.10.1976 - 12 U 884/76   

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https://dejure.org/1976,2077
KG, 11.10.1976 - 12 U 884/76 (https://dejure.org/1976,2077)
KG, Entscheidung vom 11.10.1976 - 12 U 884/76 (https://dejure.org/1976,2077)
KG, Entscheidung vom 11. Oktober 1976 - 12 U 884/76 (https://dejure.org/1976,2077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249 254 Abs. 2
    Zur Schadensminderungspflicht, wenn ein Auto nach Antritt einer langen und weiten Urlaubsreise beschädigt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Schaden; Fahrzeug; Urlaub; Reise; Mietwagen; Ausfall

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 426
  • DAR 1977, 185
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    Deshalb ist allgemein anerkannt, dass im Grundsatz auch bei längeren Urlaubsreisen oder Auslandsfahrten ein Ersatz von Mietwagenkosten in Frage kommt (vgl. KG DAR 1977, 185; OLG Karlsruhe VersR 1981, 885; OLG München VersR 1983, 1064).

    So ist es durchaus denkbar, die Zumutbarkeit von Umdispositionen, die freilich nur wenige Urlaubstage betreffen können, im Interesse einer Ersatzbeschaffung vor Fortsetzung der Reise anders zu beurteilen, wenn der Unfall sich während der Woche ereignet und der Geschädigte innerhalb kürzester Zeit übersehen kann, dass ihm eine alsbaldige Ersatzbeschaffung unschwer möglich ist (vgl. zur Frage der Zumutbarkeit des Verzichts auf einige Urlaubstage zum Zweck einer Ersatzbeschaffung: bejahend OLG Nürnberg VersR 1974, 677; OLG Köln VersR 1979, 965; LG Köln VersR 1977, 48; Born VersR 1978, 777, 787; Köhnken VersR 1979, 788, 791; verneinend: KG DAR 1977, 185; OLG München VersR 1983, 1064; vgl. auch Koller DAR 1979, 289, 296).

  • KG, 05.05.1994 - 12 U 4042/92

    Wertminderung bei älteren Fahrzeugen und Unkostenpauschale

    zwar kann der Geschädigte, dessen Kraftfahrzeug gerade vor Antritt einer Urlaubsreise beschädigt wurde, grundsätzlich mit einem Mietwagen die Fahrt durchführen (KG DAR 1977, 185; OLG Karlsruhe VersR 1981, 885); im Einzelfall ist jedoch zu prüfen, ob andere Maßnahmen (Verschiebung der Reise; Benutzung anderer Verkehrsmittel) zumutbar waren (vgl. Palandt, a.a.O., § 249 Rdnr. 15; Geigel, a.a.O., S. 79 Rdnr. 48).
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