Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 07.03.1979

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 18.06.1980 - 9 U 896/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2487
OLG Nürnberg, 18.06.1980 - 9 U 896/80 (https://dejure.org/1980,2487)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.06.1980 - 9 U 896/80 (https://dejure.org/1980,2487)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Juni 1980 - 9 U 896/80 (https://dejure.org/1980,2487)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfallbedingt ausgefallenes Kraftfahrzeug; Ausfallbedingt angemieteter Ersatzwagen; Gleichwertigkeit; Preisklasse; Mietwagenkosten; Zusatzausrüstung

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 43
  • DAR 1981, 14
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 11.11.2010 - 12 U 33/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallbedingtheit von

    Der Geschädigte hat über die gewöhnliche Wiederbeschaffungszeit hinaus Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn er nicht in der Lage ist, die Reparatur bzw. den Erwerb eines Ersatzfahrzeuges ohne Erhalt der vollständigen Entschädigung vorzufinanzieren (vgl. OLG Naumburg a.a.O., OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Nürnberg DAR 1981, 14; Senatsurteil v. 30.08.2007, Az.: 12 U 60/07, VRR 2008, 27; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 12 StVG Rn. 43).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.03.1979 - 9 U 172/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2322
OLG Nürnberg, 07.03.1979 - 9 U 172/78 (https://dejure.org/1979,2322)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.03.1979 - 9 U 172/78 (https://dejure.org/1979,2322)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. März 1979 - 9 U 172/78 (https://dejure.org/1979,2322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 562
  • VersR 1981, 562
  • DAR 1981, 14
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 60/07

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall: Anspruch auf

    Der Geschädigte hat über die gewöhnliche Wiederbeschaffungszeit hinaus Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn er nicht in der Lage ist, die Reparatur bzw. den Erwerb eines Ersatzfahrzeuges ohne Erhalt der - vollständigen - Entschädigung vorzufinanzieren (OLG Düsseldorf, Verkehrsrecht aktuell 2007, 22 [Nutzungsausfallentschädigung für 215 Tage]; OLG Naumburg, NJW 2004, 3191; KG, VM 1997, Nr. 47; OLG Frankfurt a.M., DAR 1984, 318 [Nutzungsausfallentschädigung für 75 Tage]; OLG Nürnberg, DAR 1981, 14 [Nutzungsausfallentschädigung für 208 Tage]; OLG Köln, DAR 1973, 97 [Nutzungsausfallentschädigung für 321 Tage]; LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1992, 1183; LG Hanau, ZfS 1985, 358 [Nutzungsausfallentschädigung für 130 Tage]; Karczewski in: Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. 2002, Kap. 41 Rn 44; Rixecker in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 2004, 3.

    Diese Anzeigepflicht soll dem Schädiger Gelegenheit geben, etwa durch Zahlung eines Vorschusses Gegenmaßnahmen gegen den drohenden weiteren Schaden zu ergreifen (KG VM 1997, Nr. 47; OLG Frankfurt, DAR 1984, 318; OLG Nürnberg DAR 1981, 14).

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 1 U 211/00

    Unfallschadensregulierung - Nutzungsausfallentschädigung bei

    Einerseits geht es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Lasten des Schädigers, wenn der Geschädigte die Ersatzbeschaffung nicht finanzieren kann und er trotz Mahnung keinen Vorschuß erhält (so auch OLG Nürnberg DAR 1981, 14; "Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 59. Aufl., § 249, Rdn. 15 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Wird hingegen ein privat genutzter PKW total beschädigt, so habender Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung solange Nutzungsausfall zu zahlen wie der Geschädigte mangels Leistung des Schadensersatzes nicht in der Lage ist, ein Ersatzfahrzeug zu kaufen (OLG Nürnberg DAR 1981, 14 mit Hinweis auf OLG Köln DB 1973, 177; LG Mühlhausen zfs 2001, 362).

  • KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Ansprüche eines aus einem Fahrzeug

    Der Kläger kann nur dann Nutzungsausfallentschädigung für einen außergewöhnlich langen Zeitraum von über einem Jahr verlangen, wenn er die Beklagten darauf hinweist, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1992, 1183; OLG Naumburg DAR 2005, 158; OLG Nürnberg DAR 1981, 14).
  • LAG Hamm, 21.09.1998 - 19 Sa 646/98

    Schadensersatz wegen des Entzugs eines Firmenwagens; Überlassung eines

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  • BGH, 05.07.1971 - III ZR 190/68

    Voraussetzungen des Einstehens der Bank für das Verschulden des Verkäufers bei

    Dies ergibt sich aus dem für den Bereich des Verschuldens bei Vertragsschluß anerkannten Grundsatz, daß der Geschädigte nicht besser gestellt werden darf, als wenn eine in ihm geweckte Erwartung (gemachte Zusage) erfüllt (eingehalten) worden wäre; andernfalls würde man ihm Ersatzansprüche zubilligen, die sich nicht mehr aus dem Gedanken des Vertrauensschutzes rechtfertigen ließen (vgl. BGH VersR 1962, 562).
  • LG Limburg, 05.12.2000 - 4 C 493/98
    Gewährt der Schädiger und/oder sein Versicherer ihm in diesem Fall trotz Aufforderung keinen Vorschuß, so hat er auch für die Zeit eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, in der das reparierte Fahrzeug mangels Zahlung von der Werkstatt nicht herausgegeben wird (vgl. OLG Frankfurt DAR 1984, 318) oder der Geschädigte nicht in der Lage ist, ein Ersatzfahrzeug zu kaufen (vgl. OLG Nürnberg DAR 1981, 14).
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