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   BayObLG, 20.02.1981 - 1 ObOWi 23/81   

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https://dejure.org/1981,3729
BayObLG, 20.02.1981 - 1 ObOWi 23/81 (https://dejure.org/1981,3729)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.1981 - 1 ObOWi 23/81 (https://dejure.org/1981,3729)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 1981 - 1 ObOWi 23/81 (https://dejure.org/1981,3729)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bahnübergang; Geschwindigkeit; Überqueren; Rot; Höchstgeschwindigkeit; Verkehrszeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 19 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1981, 19
  • DAR 1981, 153
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Celle, 31.01.2019 - 3 Ss OWi 14/19

    Keine Pflicht zur Gewaltbremsung bei Wechsellichtzeichen

    Ein Verstoß gegen das Gebot zum Anhalten liegt daher nur vor, wenn der Fahrer bei mittelstarker Bremsung (Bremsverzögerung 4 m/s²) noch vor dem Andreaskreuz gefahrlos anhalten kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 311 SsBs 12/08; ebenso OLG Jena VRS 120, 34; BayObLG DAR 1981, 153; NJW 1985, 1568; OLG Karlsruhe VRS 62, 219; OLG Schleswig DAR 1985, 291; König aaO § 19 Rn. 24; Weinland in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 19 StVO, Rn. 35).
  • OLG Jena, 02.08.2010 - 1 SsBs 47/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Fahrer bei mäßiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung von 4 Metern pro Sekunde noch vor dem Andreaskreuz gefahrlos anhalten kann (vgl. OLG Schleswig DAR 1985, 291; BayObLG DAR 1981, 153; OLG Karlsruhe VRS 62, 219; OLG Köln, a.a.O.).
  • BayObLG, 15.02.1985 - 1 ObOWi 421/84

    Bahnübergang; Geschwindigkeit; Einhaltung; Nähern; Kraftfahrer

    Dementsprechend hat der Senat bereits ausgesprochen, daß dann, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Aufstellung amtlicher Verkehrszeichen beschränkt ist, das Vorhandensein eines Bahnübergangs einen Kraftfahrer noch nicht zu einer Unterschreitung dieser Geschwindigkeit verpflichtet, weil er davon ausgehen kann, daß die Straßenverkehrsbehörde, die vor einem Bahnübergang eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnet, hierbei den mit der Bahnüberquerung verbundenen Gefahren bereits Rechnung getragen hat (BayObLGSt 1981, 19/20 [hier: II (286) 163 c]; ebenso [u.a.] OLG Karlsruhe VRS 62, 219 ..).

    sei darauf abzustellen, ob ein Kraftfahrer, der bei Aufleuchten des Lichtsignals noch so weit entfernt ist, daß er bei ungebremster Weiterfahrt den Bahnübergang nicht innerhalb von drei Sekunden erreicht, ohne Gefahrenbremsung (vgl. BayObLGSt 1981, 19/23 [hier: II (286) 163 d]) noch vor dem Andreaskreuz anhalten kann .

    Nach den Feststellungen des AG hatte er sich nämlich dem Andreaskreuz bereits auf 15 m genähert und wäre daher selbst bei einer Vollbremsung - zu der er überdies gar nicht verpflichtet gewesen wäre (BayObLGSt 1981, 19/21 ff. [hier: II (286) 163 d]) - nicht mehr in der Lage gewesen, vor dem Bahnübergang anzuhalten.

  • OLG Oldenburg, 12.03.2024 - 2 ORbs 32/24

    Überqueren eines Bahnübergangs, Wartepflicht, Urteilsfeststellungen

    Ob dem Betroffenen aber ein Anhalten vor dem Andreaskreuz bei einer mittleren Bremsung (vergleiche OLG Schleswig DAR 85, 291; BayObLG DAR 81, 153) möglich gewesen wäre, als die Pflicht vor dem Andreaskreuz zu warten einsetzte -also entweder bei gelben (soweit auch für den Betroffenen feststellbar) oder roten Lichtzeichen und/oder dem Senken der Schranken- lässt sich dem Urteil mangels näherer Angaben unter anderem dazu, wo sich das Fahrzeug des Betroffenen befand, als die Wartepflicht einsetzte, nicht entnehmen (zu einem Verstoß bei einem durch Lichtzeichen und Schranken gesichertem Übergang vgl. Thüringer OLG, VRS 120, 36).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 1 Ss OWi 257/20
    Ein Verstoß gegen das Gebot zum Anhalten liegt daher nur vor, wenn der Fahrer bei mittelstarker Bremsung (Bremsverzögerung 4 m/s²) noch vor dem Andreaskreuz gefahrlos anhalten kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 311 SsBs 12/08; ebenso OLG Jena VRS 120, 34; BayObLG DAR 1981, 153; NJW 1985, 1568; OLG Karlsruhe VRS 62, 219; OLG Schleswig DAR 1985, 291; König aaO § 19 Rn. 24; Weinland in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 19 StVO, Rn. 35).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 53 Ss OWi 461/20
    Ein Verstoß gegen das Gebot zum Anhalten liegt daher nur vor, wenn der Fahrer bei mittelstarker Bremsung (Bremsverzögerung 4 m/s²) noch vor dem Andreaskreuz gefahrlos anhalten kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 311 SsBs 12/08; ebenso OLG Jena VRS 120, 34 ; BayObLG DAR 1981, 153 ; NJW 1985, 1568 ; OLG Karlsruhe VRS 62, 219 ; OLG Schleswig DAR 1985, 291 ; König aaO § 19 Rn. 24; Weinland in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 19 StVO , Rn. 35).
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