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   AG Deggendorf, 07.02.1984 - C 1156/83   

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https://dejure.org/1984,3854
AG Deggendorf, 07.02.1984 - C 1156/83 (https://dejure.org/1984,3854)
AG Deggendorf, Entscheidung vom 07.02.1984 - C 1156/83 (https://dejure.org/1984,3854)
AG Deggendorf, Entscheidung vom 07. Februar 1984 - C 1156/83 (https://dejure.org/1984,3854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verbotswidriges Parken eines Kfz auf einem fremden Grundstück - Entziehung dieses Grundstückes

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung und als Geschäftsführung ohne Auftrag

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 72
  • DAR 1984, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Augsburg, 04.02.2008 - 21 C 94/08

    Unterlassungsanspruch: Parken auf einem Privatparkplatz

    Der Meinungsstreit, ob es sich beim Parken auf einem Privatparkplatz um eine Besitzstörung (AG Deggendorf DAR 1984, 227; AG Neumünster DAR 1987, 387; AG Fürstenfeldbruck DAR 1985, 257) oder eine Besitzentziehung (Bassenge in Palandt, 66. Auflage, § 858 Rd.Nr. 3) handelt, ist unerheblich.
  • AG Köln, 10.03.2006 - 208 C 461/05

    Nutzung eines Parkplatzes nach Auslaufen der Gültigkeit des gezogenen Parktickets

    "Sofort" in diesem Sinne heißt unter Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit nicht unmittelbar nach Entdeckung sondern kann auch noch Stunden später vorliegen, zumal die Besitzstörung bzw. Entziehung durch den Autofahrer bei fortgesetztem Parken andauert und das Merkmal "sofort" nicht ausdrücklich an die erste Entdeckung anknüpft (vgl. LG Frankfurt am Main, NJW-RR 2003, 312; NJW 1984, 183; Amtsgericht Essen DAR 2002, 131; Amtsgericht Deggendorf DAR 1984, 227).
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