Weitere Entscheidung unten: LG Mönchengladbach, 07.02.1985

Rechtsprechung
   AG Fürstenfeldbruck, 13.12.1984 - 1 C 2162/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2562
AG Fürstenfeldbruck, 13.12.1984 - 1 C 2162/84 (https://dejure.org/1984,2562)
AG Fürstenfeldbruck, Entscheidung vom 13.12.1984 - 1 C 2162/84 (https://dejure.org/1984,2562)
AG Fürstenfeldbruck, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 1 C 2162/84 (https://dejure.org/1984,2562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das unberechtigte Abstellen eines Kfz auf einem Privatparkplatz stellt eine Zustandsbesitzstörung dar, so daß es der Berechtigte abschleppen lassen darf

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung und als Geschäftsführung ohne Auftrag

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Halterhaftung oder nur Fahrzeugführerhaftung für die Abschleppkosten bei Besitzstörung durch widerrechtliches Parken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besitzstörung; Zustandsstörer; Parkverstoß; Abschleppkosten; Kostenpauschale; Halterhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 858, 859 Abs. 1, 3

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 72
  • DAR 1985, 257
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 1 S 59/83

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 13.12.1984 - 1 C 2162/84
    berechtigt war, das Fahrzeug des Bekl. von seinem Parkplatz zu entfernen, weil in dem Abstellen des Fahrzeugs eine Besitzstörung zu erblicken ist (so auch mit überzeugenden Argumenten LG Frankfurt, NJW 84, Seite 183).
  • AG Hannover, 09.02.1993 - 546 C 16181/92

    Parkverstoß; Blockieren der Auffahrt; Halterhaftung; Zustandsstörung; Haftung des

    Die gegenteilige Auffassung des AG Fürstenfeldbruck (DAR 1985, 257) und des AG Frankfurt/M. (in den - unveröffentl. - Urt. v. 6.10.1989 - 30 C 1949/89-81 und v. 1.9.1989 - 30 C 1849/89-81), auf die sich der Kl. zur Begründung der von ihm geltend gemachten Ansprüche stützt, findet im Gesetz keine Grundlage.
  • AG Augsburg, 04.02.2008 - 21 C 94/08

    Unterlassungsanspruch: Parken auf einem Privatparkplatz

    Der Meinungsstreit, ob es sich beim Parken auf einem Privatparkplatz um eine Besitzstörung (AG Deggendorf DAR 1984, 227; AG Neumünster DAR 1987, 387; AG Fürstenfeldbruck DAR 1985, 257) oder eine Besitzentziehung (Bassenge in Palandt, 66. Auflage, § 858 Rd.Nr. 3) handelt, ist unerheblich.
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 07.02.1985 - 10 O 299/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3335
LG Mönchengladbach, 07.02.1985 - 10 O 299/84 (https://dejure.org/1985,3335)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 07.02.1985 - 10 O 299/84 (https://dejure.org/1985,3335)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 07. Februar 1985 - 10 O 299/84 (https://dejure.org/1985,3335)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 300
  • DAR 1985, 257
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
    2. Eine - günstige - Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt darf nicht unberücksichtigt bleiben: Markt-orientierter - eben: merkantiler - Minderwert! Im übrigen bleibt bei aller Vorliebe für den Berechnungsweg "Ruhkopf/Sahm« nach wie vor ein uneinheitliches Bild auch in der neueren Rechtsprechung: für die Methode Ruhkopf/Sahm: OLG Hamm (Urteil - 13 U 283/85 - 14.7.1986, in DRsp I (123) 320 a = DAR 1987, 83 ), LG Mönchengladbach (Urteil - 10 O 299/84 - 7.2.1985, in DAR 1985, 257 ), LG Münster (Urteil - 1 S 2/84 - 15.2.1984, in DAR 1984, 222 ); das sogenannte "Hamburger Modell« wird vom AG Viersen (Urteil - 17 C 294/86 - 24.10.1985, in DAR 1987, 228) favorisiert; für das AG Essen (Urteil - 12 C 227/85 - 6.3.1986, in VersR 1987, 1154) haben sich die gängigen Berechnungsmethoden - insbesondere die vom BGH favorisierten Versionen (oben ES Kfz-Schaden C-2/15) einerseits und das "Hamburger Modell« (C - 2/20) andererseits - nicht durchgesetzt; vielmehr sei - und das ist letztlich auch der vom KG seit langem beschrittene Weg - mit sachverständiger Hilfe zu versuchen, den Minderwert für den jeweiligen konkreten Fall zu ermitteln; ähnlich OLG Köln ES Kfz-Schaden C-2/29; schließlich ist das LG Hanau, das die Methode "Halbgewachs« anwendet, bereits oben unter ES Kfz-Schaden C-2/26 zitiert worden.
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