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   BayObLG, 10.05.1985 - 2 ObOWi 148/85   

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https://dejure.org/1985,2782
BayObLG, 10.05.1985 - 2 ObOWi 148/85 (https://dejure.org/1985,2782)
BayObLG, Entscheidung vom 10.05.1985 - 2 ObOWi 148/85 (https://dejure.org/1985,2782)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Mai 1985 - 2 ObOWi 148/85 (https://dejure.org/1985,2782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Meldepflicht; Haltereigenschaft; Halterbegriff; Abweichung

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 201
  • BayObLGSt 1985, 68
  • DAR 1985, 390
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 08.10.1993 - Ss 414/93

    Haltereigenschaft; Wirtschaftlich; Rechtlich; Verhältnis; Zulassung; Indiz;

    Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und wer diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt / die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BGH NJW 1983, 1492; BayObLG DAR 1985 / 227 = VRS 69, 70; DAR 1985, 390; OLG Düsseldorf VRS 74, 224; OLG Karlsruhe VRS 75, 472, 473; OLG Koblenz VRS 71, 230, 231; VRS 65, 475, 476; ständige Senatsrechtsprechung z.B. Beschluß v . 22.Juni 1993 -Ss 240/93 (Z) -).

    Wenn er gleichwohl die Meldepflicht dem nach diesen Kriterien bestimmten Halter auferlegt hat, ist diese Willensentscheidung verbindlich; eine andere Auslegung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BayObLG DAR 1985, 390).

  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07

    Fr die Beurteilung der alkoholbedingten Beeintrchtigung der Schuldfhigkeit eines

    Die vorliegende Anlasstat hat der Angeklagte aber beim Führen eines Fahrrades begangen, was der Verhängung einer Fahrerlaubnissperre und auch der Verhängung eines Fahrverbots entgegensteht (vgl. BGH, NStZ 2004, 144; LG Mainz, DAR 1985, 390; OLG Köln, VRS 1963, 118).
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