Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 04.07.1984

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.02.1983 - 1 U 132/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2595
OLG Düsseldorf, 07.02.1983 - 1 U 132/82 (https://dejure.org/1983,2595)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.1983 - 1 U 132/82 (https://dejure.org/1983,2595)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 1983 - 1 U 132/82 (https://dejure.org/1983,2595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherheitsgurte; Mitverschulden; Beweislast; Beweislage; Fahrzeuginsassen

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 597
  • DAR 1985, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.1983 - 1 U 132/82
    Dieser Einwand stellt kein Bestreiten des Ursachenzusammenhanges dar, sondern eine Replik auf den Mitverschuldenseinwand des Schädigers, für die der Geschädigte beweispflichtig ist (BGH NJW 1980, 2125 ..).
  • OLG Koblenz, 07.01.2020 - 12 U 518/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Die Rechtsprechung bringt bei einem Verstoß des Verletzten gegen die Anschnallpflicht bei Vorliegen eines "Regelsachverhaltes" ein Mitverschulden in einer Größenordnung von 25 % bis 30 % in Ansatz ( OLG Düsseldorf 1 U 132/82, Urteil vom 07.02.1983, juris; OLG Karlsruhe 10 U 126/88, Urteil vom 24.02.1989, juris; mit zahlreichen weiteren Beispielen: Hentschel/König /Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 21 a. StVO Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00

    Richterwechsel nach einer Beweiserhebung - Entziehung des Auftrags an den

    Diesen Ursachenzusammenhang hat aber der Schädiger zu beweisen (Greger a.a.O.; Senat DAR 1985, 59).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.1989 - 1 U 347/88

    Angurten; Anschnallen; Mitverschulden; Haftung; Verkehrsunfall

    (c) Während die Beweislast dafür, daß das Nichtangeschnalltsein für die tatsächlich eingetretenen Verletzungsfolgen ursächlich war, der Schädiger trägt und ihm dabei nur unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen nach den Regeln des Anscheinsbeweises zugute kommen können (vgl. BGH, VersR 1980, 824; allerdings u. U. auch nur bei »geringerer Kollisionsgeschwindigkeit«, vgl. OLG Karlsruhe, Die Justiz 1979, 263; Landscheidt, NZV 1988, 7 ff m. w. Nachw.; Weber, NJW 1986, 2667), führt die Behauptung des Verletzten, bei angelegtem Gurt wären, wenn nicht dieselben, so doch andere Verletzungen in vergleichbarer Schwere entstanden, zu dessen Beweislast (BGH, aaO.; ähnlich im Ergebnis .. OLG Düsseldorf, DAR 1985, 59).
  • OLG Koblenz, 23.11.2020 - 12 U 864/20

    Autounfall: Schmerzensgeld für nicht angeschnallten Beifahrer

    Die Rechtsprechung geht bei einem Verstoß des Verletzten gegen die Anschnallpflicht davon aus, dass bei Vorliegen eines "Regelsachverhalts" ein Mitverschulden in einer Größenordnung von 25 % bis 30 % in Ansatz zu bringen ist (OLG Düsseldorf 1 U 132/82, Urteil vom 07.02.1983, juris; OLG Karlsruhe 10 U 126/88, Urteil vom 24.02.1989, juris; mit zahlreichen weiteren Beispielen: Hentschel/König /Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 21 a. StVO Rn. 29).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.07.1984 - 4 U 62/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2937
OLG Zweibrücken, 04.07.1984 - 4 U 62/82 (https://dejure.org/1984,2937)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.07.1984 - 4 U 62/82 (https://dejure.org/1984,2937)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Juli 1984 - 4 U 62/82 (https://dejure.org/1984,2937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung beim Kauf eines PKW mit Veränderung der Fahrgestellnummer; Veränderungen von Fahrgestellnummern an Kraftfahrzeugen sind nicht ausschließlich ein Indiz für einen Diebstahl und sind nach den Grundsätzen des Beweises ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 8 O 622/81
  • OLG Zweibrücken, 04.07.1984 - 4 U 62/82

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 601
  • DAR 1985, 59
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1953 - I ZR 162/52

    Mangel eines verkauften Pkw bei fehlender Übereinstimmung mit dem Kfz-Brief

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.07.1984 - 4 U 62/82
    ... Nach heute herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, stellt eine Nichtübereinstimmung zwischen Kfraftfahrzeugbrief und (tatsächlicher) Fahrgestellnummer eines Kraftfahrzeugs jedenfalls dann einen Sachmangel i. S. von § 459 Abs. 1 BGB dar, wenn dadurch die Tauglichkeit des Kraftfahrzeugs zum Gebrauch aufgehoben oder nicht unerheblich gemindert wird (vgl. BGHZ 10, 242; .. aA. OLG Hamm NJW 1953, 386; Schlechtriem NJW 1970, 1993).
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