Rechtsprechung
OLG Köln, 07.03.1986 - 6 U 183/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gefahrenquelle; Betriebsgefahr; Abschleppen; Abschleppen eines Kfz; Versicherungsnachweis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1410
- DAR 1986, 321
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12
Haftung des abschleppenden Fahrzeugs für Beschädigungen des abgeschleppten …
Da unstreitig während des Abschleppmanövers sein Motor lief und dadurch Kraft auf die Antriebsräder übertragen wurde und zudem der Zeuge S. das Lenkrad betätigte, war auch der Lkw der Klägerin in Betrieb (…vgl. dazu BGH, VersR 1966, 934 - juris Rn. 11;… OLG Hamm, OLGR 2009, 425 - juris Rn. 5; LG Hannover, DAR 1978, 74; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 232; OLG Köln, DAR 1986, 321; OLG Koblenz, VersR 1987, 707). - OLG Hamm, 09.09.2008 - 9 U 73/08
Abschleppen; Betrieb; Unfall
Hingegen wird in neuerer obergerichtlicher Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass jedenfalls ein mit Seil oder Stange abgeschleppter Pkw, der gelenkt werden muss, eine von dem abschleppenden Fahrzeug gesonderte, eigenstände Gefahrenquelle bilde und als "im Betrieb" befindlich anzusehen sei (OLG Köln, Urteil vom 07.03.1986, DAR 1986, 321). - OLG Hamm, 25.07.2011 - 6 U 19/11
Zu den Verhaltensanforderungen beim Abbiegen eines Abschleppgespanns auf der …
Für eine ähnliche Problematik bei § 7 StVG, ob bei einem Gespann nur eine einheitliche, vom Halter und Fahrer des schleppenden Fahrzeugs zu vertretende Betriebsgefahr vorliegt oder nicht, wird in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass jedenfalls ein mit Seil oder Stange abgeschlepptes Fahrzeug, das gelenkt werden muss, gesondert zu betrachten ist (vgl. OLG Hamm NZV 2009, 456; OLG Koblenz VersR 1987, 707; OLG Köln NJW-RR 1986, 1410). - LG Bonn, 18.03.2021 - 17 O 393/20
Ansehen eines fahruntüchtigen Fahrzeugs als "in Betrieb" i.R.v. …
Insofern ist auch zu berücksichtigten, dass selbst für Anhänger eine eigenständige Betriebsgefahr besteht (vgl. § 19 Abs. 1 StVG) (vgl. zur Haftung bei Abschleppvorgängen: OLG Köln, Urteil v. 07.03.1986, 6 U 183/85; OLG Hamm NZV 2009, 456; OLG Celle, Urteil v. 14.11.2012, 14 U 70/12).