Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 14 U 283/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3192
OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 14 U 283/85 (https://dejure.org/1987,3192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.06.1987 - 14 U 283/85 (https://dejure.org/1987,3192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juni 1987 - 14 U 283/85 (https://dejure.org/1987,3192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung; Probefahrt; Grobe Fahrlässigkeit; Sorgfaltsmaßstab

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 29
  • VersR 1988, 1243
  • DAR 1987, 380
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.1978 - II ZR 176/76

    Beschränkung der Haftung für die Beschädigung eines Schiffs durch Verschulden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 14 U 283/85
    Übereinstimmend damit ist entschieden (BGH, VersR 1978, 836, 837), daß sich der Eigner eines Lagerschiffs, das er einem Dritten überlassen hat, bei einem notwendigen Verschleppen des Schiffs die Geschäftsbedingungen entgegenhalten lassen muß, die die im Hamburger Hafen tätigen Schleppunternehmen ihren Aufträgen ständig zugrunde zulegen pflegen und daher auch dem mit dem Dritten geschlossenen Schleppvertrag .
  • BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 35/71

    Probefahrten - Haftungserleichterung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 14 U 283/85
    Der Bekl. ist unstreitig Automatikfahrer; wenn er sich beim Anfahren verschaltet und statt des Rückwärtsgangs einen Vorwärtsgang eingelegt hat, haben sich genau die Umstellungsschwierigkeiten schädlich ausgewirkt, die beim Fahren mit einem unbekannten Automodell typischerweise auftreten (vgl. BGH, NJW 1972, 1363).
  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 55/72

    Wirkungen des Haftungsausschlusses nach ADSp

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 14 U 283/85
    Dazu ist in der Rechtspr. des BGH anerkannt, daß sich im Verhältnis von Eigentümer, Spediteur und Frachtführer der Eigentümer vertragliche Haftungsbeschränkungen entgegenhalten lassen muß, wenn er weiß oder nach den Umständen damit rechnen muß, daß sein Eigentum zwecks Durchführung der von ihm gewollten Beförderung einem Spediteur übergeben wird, der nach den ADSp arbeitet, und einem Frachtführer, dessen besondere Geschäftsbedingungen er kennt oder mit denen er rechnen muß (BGH, NJW 1974, 2177, 2178).
  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 226/68

    Klage auf Schadensersatz wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls - Rückgriff der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 14 U 283/85
    ... Gegen die Annahme grober Fahrlässigkeit spricht zunächst.., daß der Bekl. mit dem ihm überlassenen Fahrzeug nur wenig vertraut war, insbesondere nur eine ganz geringe Fahrpraxis aufwies (vgl. BGH, VersR 1970, 568, 569).
  • BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85

    Beschädigung eines nicht vollkaskoversicherten, zum Verkauf stehenden Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 14 U 283/85
    Rechtspr. des BGH (zuletzt BGH, NJW 1986, 1099 ) .
  • OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01

    Anbahnung eines Kraftfahrzeugkaufes: Stillschweigende Haftungsfreistellung eines

    Dies gilt selbst bei einem "Verschalten" eines Probefahrers und auch noch bei einem anschließenden, vermutlich auf Schreck beruhenden weiteren Fehler (Unterlassen einer sofortigen Bremsung; vgl. z. B. OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln, VersR 1991, 1148).
  • OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95

    Beschädigung eines PKW bei Probefahrt

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Kfz-Händler, der einem Kaufinteressenten ein KFZ zu einer Probefahrt überläßt, von diesem jedenfalls dann keinen Ersatz für die - leicht fahrlässige - Beschädigung des Fahrzeugs verlangen, wenn diese im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht (vgl. BGH NJW 1972, 1363; NJW 1980, 1681; OLG Düsseldorf VersR 1978, 156; NZV 1994, 317; OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln NZV 1992, 279).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht