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   OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89   

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https://dejure.org/1990,3304
OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89 (https://dejure.org/1990,3304)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.01.1990 - 4 U 2472/89 (https://dejure.org/1990,3304)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Januar 1990 - 4 U 2472/89 (https://dejure.org/1990,3304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfahrzeug während der Reparatur; Erforderlichkeit und Angemessenheit der Aufwendungen; Wahl eines im Rahmen des Zumutbaren möglichst wirtschaftlichen Weges der Schadensbeseitigung ; Bestehen einer gewissen Erkundigungspflicht; Pauschaltarif anstatt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249, 254 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1502
  • MDR 1990, 1010
  • DAR 1990, 453
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93

    Langzeitpauschaltarife bei der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs für eine längere

    Im vorliegenden Fall beinhaltete die den Kläger treffende Schadensminderungspflicht darüber hinaus die Obliegenheit, sich um günstigere Langzeitpauschaltarife zu bemühen und in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma - wie hier - den HUK-Empfehlungen entsprach oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZfS 1990, 191; OLG Nürnberg ZfS 1991, 195; OLG Düsseldorf MdR 1992, 134; OLG Hamm ZfS 1993, 11; OLG Köln VersR 1993, 767 ; Möller/Durst VersR 1993, 1072 m.w.N.).

    Nach den anhaltenden Veröffentlichungen in der Tagespresse setzt die oben zitierte Rechtsprechung ferner zu Recht als bekannt voraus, daß die Anmietung eines Leihwagens für eine längere Zeit auf der Basis von Pauschaltarifen möglich ist und zu wesentlich günstigeren Mietkosten führt (vgl. vor allem OLG Nürnberg ZfS 1990, 191).

  • OLG München, 17.05.1994 - 5 U 5630/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Daß neben dem Unfallersatztarif ein solcher Normaltarif existiert, der günstiger ist und - für jedermann offensteht, ist allgemein bekannt (vgl. OLG DAR 1990, 453 ; Zfs 1990, 227; OLG + s 1992, 341).
  • OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94

    Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).
  • OLG Nürnberg, 13.07.1994 - 4 U 713/94

    Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

    Tatsächlich fordert ein Teil der Rechtsprechung jedenfalls bei längerer Mietdauer und überdurchschnittlichem Fahrbedarf vom Geschädigten, daß er sich um günstigere Langzeitpauschaltarife bemüht und diese in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma den HUK-Empfehlungen entspricht - wie hier - oder nicht (vgl. OLG Nürnberg, ZFS 1990, 191; OLG Nürnberg, ZFS 1991, 195; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 134 ; OLG Hamm, ZFS 1993, 11; OLG Köln, VersR 93, 767; OLG Karlsruhe, VersR 93, 767; OLG Nürnberg, NZV 1994, 24 ).
  • OLG Stuttgart, 24.04.1991 - 11 U 150/90

    Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes eines durch einen Verkehrsunfall

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  • OLG Nürnberg, 16.03.1994 - 4 U 3380/93

    Grenzen der Schadensminderungspflicht

    Zunehmend fordert die Rechtsprechung jedenfalls bei längerer Mietdauer und überdurchschnittlichem Fahrbedarf vom Geschädigten, daß er sich um günstigere Langzeitpauschaltarife bemüht und diese in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob der angebotene Unfallersatztarif der Mietwagenfirma den HUK-Empfehlungen entspricht oder nicht (vgl. OLG Nürnberg ZFS 1990, 191; OLG Nürnberg ZFS 1991, 195; OLG Düsseldorf MDR 1992, 134 ; OLG Hamm ZFS 1993, 11; OLG Köln VersR 93, 767; OLG Karlsruhe, VersR 93, 767; OLG Nürnberg, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 3 U 1788/93).
  • OLG Nürnberg, 31.10.1990 - 4 U 2014/90

    Mietwagenkosten als Bestandteil des Herstellungsaufwands; Ersatz von

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  • LG Halle, 16.12.2005 - 1 S 154/05
    Allerdings trifft ihn diese Erkundigungspflicht, die nicht mit einer zu verneinenden Pflicht zur Marktforschung zu verwechseln ist, nach der auch von der Kammer geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung nur dann, wenn - für ihn erkennbar - von vornherein eine längere Anmietzeit von zwei bis drei Wochen notwendig ist oder absehbar ist, dass das Fahrzeug für längere Strecken benötigt wird, und daher nicht unerhebliche Kosten zu erwarten sind (BGH, NJW 1985, 2639, 2640; VersR 1996, 903; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 134; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 984; OLG Hamm, ZfS 1993, 10, 11; r + s 1994, 177; VersR 1996, 773; OLG München, DAR 1995, 254, 255; OLG Nürnberg, ZfS 1990, 191; ZfS 1991, 195; VersR 1994, 235; OLG Stuttgart, NZV 1994, 313, 314).
  • AG Dippoldiswalde, 26.10.1995 - 3 C 270/95
    Der Kläger darf demnach nicht ohne weiteres das Angebot der erstbesten Mietwagenfirma akzeptieren, muß vielmehr dort nach Sondertarifen fragen und Vergleichsangebote anderer Unternehmen einholen, zumal er ersichtlich (Mietdauer: 15 Tage, kein Vortrag dahin, daß dies vorab nicht erkennbar war) das Ersatzfahrzeug über einen längeren Zeitraum benötigte (OLG Düsseldorf, NZV 1991, 465, 466; OLG Hamm ZfS 1993, 10, 11; OLG Karlsruhe, ZfS 1992, 408; OLG Köln, VersR 1993, 767, 768; OLG Nürnberg, ZfS 1990, 191; OLG Stuttgart DAR 1994, 326).
  • AG Dülmen, 10.08.1993 - 3 C 158/93
    Zwar ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, eine "Marktforschung" zu betreiben, jedoch entspricht es herrschender Rechtssprechung, dass er sich zumindest einen groben Überblick über die Preiswürdigkeit des Angebotes verschaffen muss (vgl. zuletzt OLG Bamberg, ZfS 90, S. 190, OLG Celle a.g.0 und OLG Hamm (Urteil v. 19.06.1989, ZfS 1990, S. 191) Dieser Verpflichtung zur Auswahl kann sich der Geschädigte nicht dadurch entledigen, dass er die Auswahl dem Reparaturbetrieb überlässt.
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