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   OLG Oldenburg, 21.01.1991 - 13 U 164/90   

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https://dejure.org/1991,4230
OLG Oldenburg, 21.01.1991 - 13 U 164/90 (https://dejure.org/1991,4230)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.01.1991 - 13 U 164/90 (https://dejure.org/1991,4230)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Januar 1991 - 13 U 164/90 (https://dejure.org/1991,4230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    100000 DM bei Verlust der Gebärfähigkeit und Kopfverletzungen L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Schädelhirntrauma ; Pfeilnahtsprengung ; Scheitelbeinfraktur; Temporaler Hirndefekt ; Erweiterung des rechten Unterhorns ; Verplumptes Ventrikelsystem; Hirnstrombildveränderungen mit Thetafokus; Kopfschwartenplatzwunde; Schürfwunden an Gliedmaßen; Verlust ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Schädelhirntrauma ; Pfeilnahtsprengung ; Scheitelbeinfraktur; Temporaler Hirndefekt ; Erweiterung des rechten Unterhorns ; Verplumptes Ventrikelsystem; Hirnstrombildveränderungen mit Thetafokus; Kopfschwartenplatzwunde; Schürfwunden an Gliedmaßen; Verlust ...

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 624
  • DAR 1991, 302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 17.02.1987 - 5 U 145/86
    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.1991 - 13 U 164/90
    Allein für den Verlust der Gebärfähigkeit hat das OLG Bamberg in einer Entscheidung vom 17.02.1987 (Az:5 U 145/86) ein Schmerzensgeld von 30.000,-- DM zugebilligt und mehr als 20.000,-- DM sind für den Verlust des Geruchssinnes zuerkannt worden.
  • OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch

    Soweit das OLG Oldenburg (Urteil vom 21.1.1991, 13 U 164/90, zitiert nach Juris) einer jungen Frau, die u. a. den Geruchssinn verloren hatte, ein Schmerzensgeld in der hier geltend gemachten Höhe zugesprochen hatte, hat es betont, dass es sich dabei um einen Betrag an der Obergrenze des Vertretbaren gehandelt hat, der durch viele schwerwiegende Beeinträchtigungen der dortigen 26jährige Klägerin gerechtfertigt sei.
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2005 - 1 U 237/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit

    Teilweise wurden in ähnlich liegenden Fällen sogar Beträge von 50.000,- EUR für angemessen erachtet (vgl. etwa OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002, Az. 6 U 2114/02 (Hacks/Ring/Böhm aaO, Nr. 2761) und OLG Oldenburg, DAR 1991, 302 (Hacks/Ring/Böhm aaO, Nr. 2762)).
  • OLG Oldenburg, 28.01.1998 - 2 U 263/97

    Verpflichtung eines Fußgängers zur Benutzung eines unbefestigten Grünstreifens

    Dieser Gesamtbetrag erscheint unter Berücksichtigung aller Umstände und der in der Rechtsprechung durchschnittlich in naturgemäß nur begrenzt vergleichbaren Fällen zugesprochenen Beträge (z.B. OLG Hamm NZV 1990, 469; OLG Oldenburg DAR 1991, 302 [OLG Oldenburg 21.01.1991 - 13 U 164/90] ; OLG München VersR 1996, 63 [OLG München 27.10.1994 - 24 U 364/89] ; OLG Köln VersR 1997, 1280 [OLG Köln 22.05.1996 - 5 U 154/94] ; sowie bei Hacks, Schmerzensgeldtabelle, 17. Aufl., OLG Schleswig Nr. 1574 und OLG Koblenz Nr. 1568) angemessen.
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