Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 06.07.1990

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.12.1990 - 5 Ss (OWi) 421/90 - (OWi) 168/90 I   

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OLG Düsseldorf, 07.12.1990 - 5 Ss (OWi) 421/90 - (OWi) 168/90 I (https://dejure.org/1990,7846)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.12.1990 - 5 Ss (OWi) 421/90 - (OWi) 168/90 I (https://dejure.org/1990,7846)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Dezember 1990 - 5 Ss (OWi) 421/90 - (OWi) 168/90 I (https://dejure.org/1990,7846)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 243 (Ls.)
  • DAR 1991, 68
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Nach ihr können die Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der Identifizierung des Betroffenen anhand eines Radarfotos (nur) entweder im Sinne der Auffassung des vorlegenden Gerichts (ebenso BayObLG VRS 61, 41; DAR 1993, 439; NZV 1995, 163; OLG Köln DAR 1982, 24; VRS 80, 374; NZV 1995, 202; OLG Düsseldorf VRS 73, 138; 74, 449; 76, 145; 76, 456; 78, 130; 80, 458; 87, 445; OLG Frankfurt NZV 1992, 86; OLG Hamm VRS 72, 196; NStE Nr. 91 zu § 261 StPO) oder aber der des Oberlandesgerichts Oldenburg (ebenso OLG Hamm NZV 1995, 118; vgl. auch OLG Oldenburg NZV 1995, 84) bestimmt werden.
  • OLG Stuttgart, 26.08.2014 - 4 Ss 225/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Zwangsmaßnahmen zur

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identifizierung sind in diesem Fall vom Betroffenen zu dulden und können erforderlichenfalls auch mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden (OLG Düsseldorf DAR 1991, 191; LG Zweibrücken, VRS 123, 95; Seitz in Göhler OWiG, 16. Auflage, § 46 Rn. 32; Burhoff, Handbuch straßenverkehrsrechtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren, 3. Auflage Rn. 2011; Lampe in Karlsruher Kommentar OWiG, 3. Auflage § 46 Rn. 27).
  • LG Zweibrücken, 31.05.2012 - Qs 55/12

    Rechtmäßigkeit von Lichtbildaufnahmen von dem Betroffenen zu Identifizierung als

    Ein Betroffenen ist verpflichtet, Maßnahmen zum Zwecke der Identifizierung im Bußgeldverfahren zu dulden, sie können auch gegen seinen Willen zwangsweise durchgesetzt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.12.1990, Az. 5 Ss (OWi) 421/90, zitiert nach [...]).
  • BayObLG, 30.11.1994 - 2 ObOWi 563/94
    Es ist deshalb - wie vom Senat in ständiger Rechtsprechung betont wurde - daran festzuhalten, daß das Urteil Angaben über die übereinstimmenden charakteristischen Identifizierungsmerkmale enthalten muß (vgl. BayObLG VRS 61, 41 f.; OLG Düsseldorf VRS 80, 458; NZV 1994, 445 ; OLG Köln VRS 80, 374 f.; OLG Stuttgart DAR 1993, 72 f.; Göhler OWiG 10. Aufl. § 71 Rn. 47 a und NStZ 1992, 71/76 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.07.1990 - 1 Ss 159/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5197
OLG Zweibrücken, 06.07.1990 - 1 Ss 159/90 (https://dejure.org/1990,5197)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.07.1990 - 1 Ss 159/90 (https://dejure.org/1990,5197)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Juli 1990 - 1 Ss 159/90 (https://dejure.org/1990,5197)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer darf auch im Falle der abknickenden Vorfahrt (Zusatzschild zu Zeichen 306) auf richtiges Blinkzeichen des die Vorfahrtsstraße verlassenden Vorfahrtsberechtigten vertrauen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 1991, 68
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

    Dem ist die obergerichtliche Rechtsprechung weitgehend gefolgt (OLG Zweibrücken DAR 1991, 68 ; OLG Oldenburg, DAR 1999, 179 , OLG Düsseldorf aaO.).
  • OLG Oldenburg, 14.01.1999 - Ss 506/98

    "Pflicht zum Anzeigen bei abknickender Vorfahrt"

    Angesichts dessen, dass mittlerweile mehr als 25 Jahre vergangen sind, erscheint dem Senat eine solche generalisierende Handhabung jedoch nicht mehr vertretbar (so auch OLG Zweibrücken DAR 1991, 68; Jagusch/ Hentschel StVO, 34. Auflage, § 8 Rn. 54; Mühlhaus/Janiszewski StVO, 15. Auflage, § 9 Rn. 40a).
  • LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs

    Zum Teil wird verlangt, dass bereits eine Einfahrtbewegung des bevorrechtigten Verkehrs sichtbar wird (OLG Hamm, VersR 1975, 161; LG Münster, VRS 72, 66), zum Teil wird bereits allein aus dem Blinken heraus der Vertrauensschütz gewährt, sofern keine besonderen Umstände dem Einfahrenden Anlass zu Zweifein am Abbiegewillen des bevorrechtigten Verkehrs geben müssen (OLG Hamm, VRS 47, 59; OLG Koblenz, VRS 64, 297 ; KG, VersR 1975, 52 ; DAR 1990, 140; OLG Köln, Schaden-Praxis 1993, 169; OLG München, DAR 1998, 474 ; OLG Zweibrücken, VRS 80, 48 ), wobei auch nach letzter Meinung jedoch zumindest Mithaftungsanteile beim Einfahrenden trotz des Vertrauensschutzes verbleiben.
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