Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.06.1992

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1230
BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91 (https://dejure.org/1991,1230)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1991 - VI ZR 98/91 (https://dejure.org/1991,1230)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - VI ZR 98/91 (https://dejure.org/1991,1230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1
    Vertrauensschutz bei Freigabe des Linksabbiegens durch grünen Pfeil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 9 Abs. 3 § 37 Abs. 2 Nr. 1
    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei grünem Pfeil; Haftungsverteilung bei Zusammenstoß mit entgegenkommendem Fahrzeug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 350
  • MDR 1992, 129
  • NZV 1992, 108
  • VersR 1992, 203
  • DAR 1992, 143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 20.03.1980 - 3 Ws B 46/80

    Kreuzung; Abbiegen; Links; Grün; Nachzügler; Gegenverkehr

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91
    Mit der Mißachtung des Rotlichts durch den Gegenverkehr braucht er, solange nicht konkrete Anhaltspunkte auf etwas anderes hindeuten, nicht zu rechnen (ebenso KG DAR 1974, 190; VM 1990, 51; VRS 59, 367; BayObLG VRS 34, 385; 58, 147).

    Die von dem Linksabbieger aufzuwendende Sorgfalt muß sich bei Aufleuchten des grünen Pfeils in erster Linie auf Nachzügler richten, die berechtigterweise in die Kreuzung eingefahren sind (KG VRS 19, 59; 59, 367; BayObLG VRS 34, 385; 58, 147).

    Ein Kraftfahrer, dem ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung das Abbiegen gestattet, darf aber, auch wenn er keine freie Sicht auf die Gegenfahrbahn hinter der Ampelanlage hat, darauf vertrauen, daß noch ankommender Gegenverkehr durch Rotlicht gesperrt ist (BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 aaO) und Fahrzeuge aus der Gegenrichtung das für sie geltende Haltegebot beachten (KG DAR 1974, 190; VRS 59, 367; VM 1990, 51; vgl. auch BayObLG …

    Müßte er so lange warten, bis er freie Sicht hat, dann würde der grüne Pfeil weitgehend die ihm zugedachte Wirkung verfehlen und überflüssig sein (so zutreffend KG VRS 59, 367).

  • BayObLG, 25.10.1979 - 1 ObOWi 413/79
    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91
    b) Bei dieser Sachlage hat sich das Berufungsgericht mit Recht auf den Standpunkt gestellt, der dem grünen Pfeil folgende Linksabbieger könne darauf vertrauen, daß die Ampeln tatsächlich so geschaltet sind, daß der Gegenverkehr bei Aufleuchten des grünen Pfeils durch Rotlicht angehalten wird, wie dies der einhelligen Rechtsprechung entspricht (BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 - III ZR 98/70 - VersR 1972, 1127; KG VRS 19, 59; 29, 211; 59, 357; DAR 1974, 190; VM 1990, 51; BayObLG VRS 58, 147; OLG Karlsruhe VRS 47, 464; das gleiche war für das früher geltende Diagonal-Gelb anerkannt, BayObLG VRS 34, 385; 58, 147).

    Mit der Mißachtung des Rotlichts durch den Gegenverkehr braucht er, solange nicht konkrete Anhaltspunkte auf etwas anderes hindeuten, nicht zu rechnen (ebenso KG DAR 1974, 190; VM 1990, 51; VRS 59, 367; BayObLG VRS 34, 385; 58, 147).

    Die von dem Linksabbieger aufzuwendende Sorgfalt muß sich bei Aufleuchten des grünen Pfeils in erster Linie auf Nachzügler richten, die berechtigterweise in die Kreuzung eingefahren sind (KG VRS 19, 59; 59, 367; BayObLG VRS 34, 385; 58, 147).

  • OLG Karlsruhe, 09.04.1974 - 1 Ss 59/74

    Ampel; Grün; Feindlicher Verkehr; Grüner Pfeil

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91
    Nach links abbiegen darf er unter Beachtung der Regeln des § 9 StVO erst, wenn er entgegenkommende Fahrzeuge hat durchfahren lassen, da diesen die Einfahrt in die Kreuzung aus der Gegenrichtung durch Rotlicht nicht verwehrt ist (insoweit zutreffend OLG Karlsruhe VRS 47, 464).

    b) Bei dieser Sachlage hat sich das Berufungsgericht mit Recht auf den Standpunkt gestellt, der dem grünen Pfeil folgende Linksabbieger könne darauf vertrauen, daß die Ampeln tatsächlich so geschaltet sind, daß der Gegenverkehr bei Aufleuchten des grünen Pfeils durch Rotlicht angehalten wird, wie dies der einhelligen Rechtsprechung entspricht (BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 - III ZR 98/70 - VersR 1972, 1127; KG VRS 19, 59; 29, 211; 59, 357; DAR 1974, 190; VM 1990, 51; BayObLG VRS 58, 147; OLG Karlsruhe VRS 47, 464; das gleiche war für das früher geltende Diagonal-Gelb anerkannt, BayObLG VRS 34, 385; 58, 147).

  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 98/70

    Amtspflicht - Amtspflichtverletzung - Straßenverkehrsbehörde - Irreführende

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91
    b) Bei dieser Sachlage hat sich das Berufungsgericht mit Recht auf den Standpunkt gestellt, der dem grünen Pfeil folgende Linksabbieger könne darauf vertrauen, daß die Ampeln tatsächlich so geschaltet sind, daß der Gegenverkehr bei Aufleuchten des grünen Pfeils durch Rotlicht angehalten wird, wie dies der einhelligen Rechtsprechung entspricht (BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 - III ZR 98/70 - VersR 1972, 1127; KG VRS 19, 59; 29, 211; 59, 357; DAR 1974, 190; VM 1990, 51; BayObLG VRS 58, 147; OLG Karlsruhe VRS 47, 464; das gleiche war für das früher geltende Diagonal-Gelb anerkannt, BayObLG VRS 34, 385; 58, 147).

    Ein Kraftfahrer, dem ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung das Abbiegen gestattet, darf aber, auch wenn er keine freie Sicht auf die Gegenfahrbahn hinter der Ampelanlage hat, darauf vertrauen, daß noch ankommender Gegenverkehr durch Rotlicht gesperrt ist (BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 aaO) und Fahrzeuge aus der Gegenrichtung das für sie geltende Haltegebot beachten (KG DAR 1974, 190; VRS 59, 367; VM 1990, 51; vgl. auch BayObLG …

  • BGH, 14.08.1964 - 4 StR 225/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91
    Insofern gilt nichts anderes als bei normalem Grünlicht: Ein Kraftfahrer, der bei Grün in eine Kreuzung einfährt, braucht im allgemeinen nicht damit zu rechnen, daß Querverkehr unter Mißachtung des für ihn geltenden Rotlichts von der Seite her in die Kreuzung einfährt (BGH, Urteil vom 14. August 1964 - 4 StR 225/64 - VRS 27, 350; BayObLG VRS 48, 227).

    c) Etwas anderes läßt sich auch nicht der Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1978 (4 StR 133/78 - VRS 55, 226; vgl. auch Urteil vom 14. August 1964 - 4 StR 225/64 - VRS 27,.350, 353), wegen dessen vermeintlich anderer Auffassung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, entnehmen.

  • BayObLG, 20.11.1974 - RReg. 5 St 165/74

    Linksabbieger; Gegenverkehr; Vertrauen; Anhalten; Rotlicht

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91
    Insofern gilt nichts anderes als bei normalem Grünlicht: Ein Kraftfahrer, der bei Grün in eine Kreuzung einfährt, braucht im allgemeinen nicht damit zu rechnen, daß Querverkehr unter Mißachtung des für ihn geltenden Rotlichts von der Seite her in die Kreuzung einfährt (BGH, Urteil vom 14. August 1964 - 4 StR 225/64 - VRS 27, 350; BayObLG VRS 48, 227).
  • BGH, 04.07.1978 - 4 StR 133/78

    Anwendung und Reichweite des Vertrauensgrundsatzes im Straßenverkehrsrecht wenn

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91
    c) Etwas anderes läßt sich auch nicht der Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1978 (4 StR 133/78 - VRS 55, 226; vgl. auch Urteil vom 14. August 1964 - 4 StR 225/64 - VRS 27,.350, 353), wegen dessen vermeintlich anderer Auffassung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, entnehmen.
  • BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59

    Fahrweise eines Kraftfahrers - Haltender Bus in Gegenrichtung - Fußgänger auf

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91
    Dies entspricht dem im Straßenverkehr ganz allgemein geltenden Grundsatz, daß ein Kraftfahrer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln durch andere Verkehrsteilnehmer, z.B. auf die Beachtung seines Vorfahrtsrechts vertrauen kann, solange die sichtbare Verkehrslage zu keiner anderen Beurteilung Anlaß gibt (BGHSt 7, 118, 121; 13, 169, 172).
  • BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54

    Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91
    Dies entspricht dem im Straßenverkehr ganz allgemein geltenden Grundsatz, daß ein Kraftfahrer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln durch andere Verkehrsteilnehmer, z.B. auf die Beachtung seines Vorfahrtsrechts vertrauen kann, solange die sichtbare Verkehrslage zu keiner anderen Beurteilung Anlaß gibt (BGHSt 7, 118, 121; 13, 169, 172).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf zwar ein Verkehrsteilnehmer, der sich selbst regelgerecht verhält, grundsätzlich darauf vertrauen, daß andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls die Verkehrsregeln einhalten, z.B. sein Vorfahrtsrecht beachten (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 1973 - VI ZR 62/72 - VersR 1973, 765, 766 und vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 98/91 - VersR 1992, 203, 204; VGS BGHZ 14, 232, 235 f. = BGHSt 7, 118, 122; BGH, Urteil vom 19. September 1974 - III ZR 73/72 - VersR 1975, 37, 38 m.w.N.; BGHSt 9, 92, 93 f.; BGHSt 12, 81, 83; BGHSt 13, 169, 172 f.).

    Der Vertrauensgrundsatz kommt jedoch regelmäßig demjenigen nicht zugute, der sich selbst über die Verkehrsregeln hinwegsetzt (Senatsurteil vom 15. November 1966 - VI ZR 57/65 - VersR 1967, 157, 158; vom 15. Mai 1973 - VI ZR 62/72 - aaO und vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 98/91 - aaO; BGH, Urteile vom 19. September 1974 - III ZR 73/72 - aaO S. 38 f. m.w.N.; vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83 - VersR 1985, 637, 639 und vom 6. Februar 1958 - 4 StR 687/57 - bei juris; BGHSt 9, 92, 93 f.; BGHSt 13, 169, 172 f.; BGHSt 15, 191, 193; OLG Frankfurt JR 1994, 77 mit Anm. Lampe; OLG Karlsruhe VRS 100, 460, 461).

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unter Inanspruchnahme

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei "Grün" anfahrende Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen dürfen, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 37 StVO, Rdnr. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

    Bei solchen Fallgestaltungen kann ein Anscheinsbeweis ausscheiden, wenn die Unfallgegner darüber streiten, wer von ihnen bei grün in die Kreuzung eingefahren ist und wer das für ihn geltende Rotlicht missachtet hat (Senatsurteile vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 98/91 - VersR 1992, 203 und vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95 - VersR 1996, 513).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Er hält vielmehr an seiner im Urteil vom 3. Dezember 1991 (VI ZR 98/91 - VersR 1992, 203) zum Ausdruck gebrachten Auffassung fest, daß der die Kreuzung geradeaus durchfahrende Verkehrsteilnehmer beweisen muß, daß der grüne Pfeil für den ihm entgegenkommenden Linksabbieger nicht aufgeleuchtet hat.

    Dieser kann aufgrund des grünen Pfeils darauf vertrauen, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht gesperrt ist und er dieses Rotlicht auch beachtet (Senatsurteil vom 3. Dezember 1991 aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei Rotlicht in den

    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.
  • BGH, 04.04.2023 - VI ZR 11/21

    Reichweite des Vertrauensgrundsatzes hinsichtlich des verkehrsgerechten

    a) Nach dem im Straßenverkehr geltenden Vertrauensgrundsatz kann ein Verkehrsteilnehmer, der sich verkehrsgemäß verhält, damit rechnen, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer den Verkehr nicht durch pflichtwidriges Verhalten gefährdet, solange die sichtbare Verkehrslage zu keiner anderen Beurteilung Anlass gibt (vgl. nur Senatsurteile vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10, NJW-RR 2012, 157 Rn. 9; vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, VersR 2003, 783, 785, juris Rn. 16 mwN; vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 98/91, VersR 1992, 203, 204, juris Rn. 13 mwN; vom 15. Mai 1973 - VI ZR 62/72, VersR 1973, 765, 766, juris Rn. 13; vom 24. November 1959 - VI ZR 213/58, VersR 1960, 495, 496; BGH, Urteil vom 15. März 1956 - 4 StR 74/56, BGHSt 9, 92, 93 f., juris Rn. 9; Beschlüsse vom 27. Mai 1959 - 4 StR 49/59, BGHSt 13, 169, 172, juris Rn. 12; vom 12. Juli 1954 - VGS 1/54, BGHZ 14, 232, 237).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09

    Umfang der Pflichtverletzung bei Einfahren in eine Kreuzung infolge Ampelreflexes

    Der Betroffenen kann auch nicht vorgeworfen werden, als Linksabbiegerin jedenfalls die sich aus § 9 StVO ergebenden besonderen Sorgfaltspflichten missachtet zu haben, denn der Abbiegevorgang nach links war hier - wie sich ebenfalls aus den im Urteil in Bezug genommenen Lichtbildern ergibt - nicht durch "gewöhnliches" Grünlicht, sondern durch eine mit einem "Grünpfeil" versehene Lichtzeichenanlage geregelt (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 StVO ), bei dessen Aufleuchten, von dem die Betroffene irrtümlich ausgegangen war, der Verkehr in Richtung des Pfeils freigegeben ist und der dem Pfeil folgende Verkehrsteilnehmer nicht mit "feindlichem Verkehr" rechnen muss (BGH NZV 1992, 108 ).
  • LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09

    Ersatz der Anwaltskosten bei Schadensabwicklung mit der eigenen

    Grundsätzlich braucht zwar ein Kraftfahrer, der bei Grün in eine Kreuzung einfährt, im allgemeinen nicht damit zu rechnen, dass Querverkehr unter Missachtung des für ihn gelten- © den Lichtzeichens von der Seite her in die Kreuzung einfährt (BGH NZV 1992, 108, 109).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2016 - 1 U 14/15

    Haftungsverteilung bei Unaufklärbarkeit eines Verkehrsunfalls: Betriebsgefahr

    Denn auch in diesem Fall hat der dem Pfeil folgende Verkehrsteilnehmer nicht mit "feindlichem Verkehr' zu rechnen (BGH, Urteil vom 03. Dezember 1991, Az. VI ZR 98/91, NJW-RR 1992, 350; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Janker/Hühnermann, a.a.O., § 37 StVO Rn. 12, 12 a m.w.N. ).
  • OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 4/23

    Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten bei Fahrbahnquerung

    Der im Straßenverkehr geltende Vertrauensgrundsatz besagt, dass ein Verkehrsteilnehmer, der sich verkehrsgemäß verhält, damit rechnen kann, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer den Verkehr nicht durch pflichtwidriges Verhalten gefährdet, solange die sichtbare Verkehrslage zu keiner anderen Beurteilung Anlass gibt (BGH, Urteil vom 20.9.2011 - VI ZR 282/10, Rn. 9, juris; Urteil vom 25.3.2003 - VI ZR 1161/02, Rn. 16, juris; Urteil vom 3.12.1991 - VI ZR 98/91, Rn. 13, juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 1 U 50/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einem Fahrzeugstau aus

  • OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Verkehrswidriger Abbiegevorgang

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2023 - 3 U 11/23

    Verursachungsabwägung bei Rotlichtverstoß und geringfügigem gegnerischem

  • OLG Schleswig, 20.09.2022 - 7 U 201/21

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall nach Ausfall der Ampelanlage während

  • AG Velbert, 19.12.2019 - 11 C 183/18

    Verkehrsunfall, Rotlichtverstoß, Beweiserhebung, Unfallrekonstruktion

  • OLG Frankfurt, 11.05.1999 - 17 U 15/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an einer Ampel geregelten

  • OLG Rostock, 02.09.1999 - 1 U 311/97

    Bei einer Kollision eines bei frühem Rot in den Kreuzungsbereich einfahrenden

  • KG, 17.05.1993 - 12 U 2273/92

    Haftungsverteilung bei ungeklärter Ampelschaltung

  • LG Hamburg, 25.08.2017 - 336 O 34/17

    Alleinige Haftung eines Motorradfahrers bei einem Rotlichtverstoß

  • LG Göttingen, 14.05.2001 - 6 S 224/00

    30%; 70%; Geschwindigkeitsüberschreitung; Haftungsverteilung; Kfz-Unfall;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.06.1992 - 3 U 78/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7536
OLG Hamm, 17.06.1992 - 3 U 78/91 (https://dejure.org/1992,7536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.1992 - 3 U 78/91 (https://dejure.org/1992,7536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 1992 - 3 U 78/91 (https://dejure.org/1992,7536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlös eines Fahrzeuges auf Sondermarkt; Verkauf des unfallbeschädigten Fahrzeuges; Inzahlunggabe des unfallbeschädigten Fahrzeuges

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 254

Papierfundstellen

  • DAR 1992, 143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht