Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.12.1991 - Ss 555/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3526
OLG Köln, 03.12.1991 - Ss 555/91 (https://dejure.org/1991,3526)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.1991 - Ss 555/91 (https://dejure.org/1991,3526)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - Ss 555/91 (https://dejure.org/1991,3526)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 44 Abs. 1 S. 1, § 69 Abs. 2 Nr. 3

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 159
  • DAR 1992, 190
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Im Falle einer Geldstrafe als Hauptstrafe ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher zu prüfen, ob nicht im Einzelfall eine Erhöhung der Geldstrafe ausreichend ist, um den Kraftfahrer zu warnen (Senatsentscheidung vom 03.12.1991 - Ss 555/91 m. N. - = zfs 92, 67 = DAR 92, 152 = NZV 92, 159 = VRS 82, 335).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2005 - 1 Ss 60/05

    Strafverfahren wegen Körperverletzung: Fahrverbotsverhängung bei Tätlichkeiten

    Da es sich beim Fahrverbot nach § 44 StGB um eine Nebenstrafe handelt, wird der neue Tatrichter wegen der damit einhergehenden Wechselwirkung mit der Hauptstrafe nunmehr erneut zu prüfen haben, ob der mit dem Fahrverbot angestrebte spezialpräventive Erfolg auch allein durch die Verhängung einer Geldstrafe erreicht werden kann (OLG Köln DAR 1992, 190; OLG Hamm ZfSch 2004, 282 f.) und welche Sanktionierung er bei einer Gesamtbetrachtung für tat - und schuldangemessen hält.
  • OLG Köln, 19.08.2005 - 83 Ss 26/05

    Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts über Wegfall des Fahrverbots bei

    Die im Urteil niedergelegten Erwägungen des Tatrichters müssen erkennen lassen, dass er diese Möglichkeit geprüft hat (Senat NZV 92, 159 = VRS 82, 337 = DAR 92, 152) und aus welchen Gründen er sie ggf. als nicht ausreichend verworfen hat.
  • OLG Köln, 18.11.2005 - 82 Ss 57/05

    (Sprung-)Revision aufgrund der Verhängung eines Fahrverbots wegen unerlaubten

    Die im Urteil niedergelegten Erwägungen des Tatrichters müssen erkennen lassen, dass er diese Möglichkeit geprüft hat (Senat NZV 92, 159 = VRS 82, 337 = DAR 92, 152) und aus welchen Gründen er sie ggf. als nicht ausreichend verworfen hat (SenE v. 19.08.2005 - 83 Ss 26/05 -).
  • OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 686/95
    Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB ), die als Maßregel der Besserung und Sicherung zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignete Personen aus dem Straßenverkehr ausschließen will, soll das Fahrverbot bei schuldhaft begangenen Verkehrsverstößen, die noch nicht die mangelnde Eignung des Täters ergeben, der Repression und Warnung dienen, wobei die spezialpräventive Einwirkung auf den Täter im Vordergrund steht (vgl. Senat VRS 82, 337 = NZV 1992, 159 = DAR 1992, 190 , SenE vom 09.12.1994 -Ss 530/94-; Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 44 Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.11.1998 - Ss 507/98

    "Uneinsichtigkeit" des Angeklagten als Begründung für die Verhängung eines

    Das Fahrverbot nach § 44 StGB ist Nebenstrafe, so dass die allgemeinen Strafzumessungsregeln gelten (vgl. SenE vom 23.01.1998 - Ss 604/97; SenE DAR 1992, 190 = NZV 1992, 159 = VRS 82, 337).
  • OLG Köln, 09.12.1994 - Ss 530/94

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots bei Verwirklung des Tatbestands

    Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), die als Maßregel der Besserung und Sicherung zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignete Personen aus dem Straßenverkehr ausschließen will, soll das Fahrverbot bei schuldhaft begangenen Verkehrsverstößen, die noch nicht die mangelnde Eignung des Täters ergeben, der Repression und Warnung dienen, wobei die spezialpräventive Einwirkung auf den Täter im Vordergrund steht (vgl. Senat VRS 82, 337 = NZV 1992, 159 = DAR 1992, 190; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 24. Aufl., § 44 Rn. 1 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/90   

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https://dejure.org/1991,7505
OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/90 (https://dejure.org/1991,7505)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.08.1991 - 1 Ss 160/90 (https://dejure.org/1991,7505)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. August 1991 - 1 Ss 160/90 (https://dejure.org/1991,7505)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei "überführten" Straßeneinmündungen findet die Vorfahrtregel in StVO § 8 Abs 1 S 1 keine Anwendung

Papierfundstellen

  • DAR 1992, 190
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 20.03.1972 - Ws (a) 95/72

    Straße; Feldweg; Ortsbereich; Einmündung; Randsteinen; Haus; Landwirtschaftlich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/90
    Ebenso ist es unerheblich, daß im weiteren Verlauf der J-B-Straße an ihrer Einmündung in die G straße die Wartepflicht durch ein zusätzliches Verkehrszeichen kenntlich gemacht ist; denn maßgeblich für die Vorfahrtsregelung ist der Zustand der Straße an der Einmündung, an der sich der Zusammenstoß der Kraftfahrzeuge ereignet hat (Senat VRS 45, 395).
  • LG Köln, 26.05.2020 - 11 S 230/19

    Wartepflicht und Verkehrsunfall am abgesenkten Bordstein

    Auf Letzteres würde es aber auch nicht entscheidend ankommen, denn § 10 StVO gilt auch, wenn die Einmündung über einen nicht abgeflachten Bordstein oder einen durchgehend niedrigen Bordstein führt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. August 1991 - 1 Ss 160/90 -, Rn. 8, juris).

    Wer nur über einen abgesenkten Bordstein auf eine andere Fahrbahn gelangen kann, hat den Sorgfaltsanforderungen des § 10 StVO zu genügen, ohne dass noch zu prüfen wäre, ob es sich bei der mit einem abgesenkten Bordstein abschließenden Zufahrt tatsächlich um einen unbedeutenden, dem fließenden Verkehr nicht zuzuordnenden Straßenteil handelt (OLG Koblenz, ZfSch 2003, 70; vgl. auch Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 10 StVO, Stand: 07.09.2018, Rn. 38; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. August 1991 - 1 Ss 160/90; LG Magdeburg, Urteil vom 15. Juli 2008 - 2 S 116/08 -, Rn. 6, juris).

    Es kommt deshalb gerade nicht mehr darauf an, ob tatsächlich eine untergeordnete Verkehrsfläche vorliegt; entscheidend ist, dass nach dem eindeutigen Wortlaut der Neuregelung das Vorhandensein eines abgesenkten Bordsteins jede dahinter befindliche Zufahrt unabhängig von ihrer tatsächlichen Beschaffenheit einer solchen, außerhalb des fließenden Verkehrs gelegenen von Gesetzes wegen gleichstellt (OLG Koblenz, ZfSch 2003, 70, 71; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. August 1991 - 1 Ss 160/90 -, Rn. 8, juris; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 10 StVO, Stand: 07.09.2018, Rn. 38).

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   OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/91   

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https://dejure.org/1991,5434
OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/91 (https://dejure.org/1991,5434)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.08.1991 - 1 Ss 160/91 (https://dejure.org/1991,5434)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. August 1991 - 1 Ss 160/91 (https://dejure.org/1991,5434)
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Papierfundstellen

  • DAR 1992, 190
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 20.03.1972 - Ws (a) 95/72

    Straße; Feldweg; Ortsbereich; Einmündung; Randsteinen; Haus; Landwirtschaftlich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/91
    Ebenso ist es unerheblich, daß im weiteren Verlauf der J.-Straße an ihrer Einmündung in die G.-Straße die Wartepflicht durch ein zusätzliches Verkehrszeichen kenntlich gemacht ist; denn maßgeblich für die Vorfahrtsregelung ist der Zustand der Straße an der Einmündung, an der sich der Zusammenstoß der Kraftfahrzeuge ereignet hat (Senat VRS 45, 395 ).«.
  • OLG Köln, 07.10.1998 - 13 U 76/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer in einem Wendehammer

    Dies gilt für alle Fälle, in denen die Zufahrt über einen abgesenkten Bordstein führt; auf die Breite der Zufahrt oder die Beschilderung kommt es nicht an (vgl. OLG Zweibrücken VRS 82/51 f.).
  • OLG Koblenz, 25.11.2002 - 12 U 1429/01

    Vorfahrtsrecht bei abgesenktem Bordstein; Haftungsverteilung bei Kollision

    Es kommt deshalb gerade nicht mehr darauf an, ob tatsächlich eine untergeordnete Verkehrsfläche vorliegt; entscheidend ist, dass nach dem eindeutigen Wortlaut der Neuregelung das Vorhandensein eines abgesenkten Bordsteins jede dahinter befindliche Zufahrt unabhängig von ihrer tatsächlichen Beschaffenheit einer solchen, außerhalb des fließenden Verkehrs gelegenen von Gesetzes wegen gleichstellt (ebenso: OLG Zweibrücken VRS 82, 51; Hentschel, a.a.O., Rn. 3 a und 6 a zu § 10 StVO).
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