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OLG Hamm, 17.09.1991 - 3 Ss OWi 921/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überholverbot; Begrenzugslinie; Zulässig eines Überholvorganges im Rahmen einer Begrenzungslinie; Keine Geltung des Befahrverbotes für den Gegenverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 41 Abs. 3 Nr. 3
Papierfundstellen
- DAR 1992, 31
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in …
Andererseits ist obergerichtlich anerkannt, daß die durchgezogene Mittellinie (Z 295) kein Überholverbot beinhaltet (BGH NJW-RR 1987, 1048; OLG Düsseldorf VRS 62, 302; OLG Köln VRS 64, 292; OLG Hamm DAR 1992, 31; abweichend OLG Hamm NZV 1995, 316), so daß das Überholen links von der Trennlinie (Zeichen 295) nicht nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 StVO durch Verkehrszeichen verboten ist (…so auch Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 41 Rdn. 248 zu Zeichen 295). - LG Offenburg, 21.09.2020 - 2 O 34/19
Straßenverkehr: Rechtswirksamkeit von "unleserlicher" durchgezogener Linie
Es handelt sich vielmehr um eine Fahrbahnbegrenzungslinie im Interesse des Gegenverkehrs (OLG Hamm, Beschl. v. 17.09.1991 - 3 Ss OWi 921/91, BeckRS 1991, 4486).