Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 11.01.1994

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 31.01.1994 - 1 B 178/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3572
OVG Bremen, 31.01.1994 - 1 B 178/93 (https://dejure.org/1994,3572)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31.01.1994 - 1 B 178/93 (https://dejure.org/1994,3572)
OVG Bremen, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - 1 B 178/93 (https://dejure.org/1994,3572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung; Öffentliches Interesse; Drogenabhängigkeit; Methadon; Fahrtüchtigkeit; Führen eines Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3031
  • NVwZ 1995, 99 (Ls.)
  • NZV 1994, 206
  • DAR 1994, 290
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 05.07.2012 - 11 CS 12.1321

    Medikamentenabhängigkeit; Substitution des Betroffenen mit Methadon

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat bereits im Beschluss vom 31. Januar 1994 (NZV 1994, 206) ausgeführt, es gebe zahlreiche Studien (vornehmlich aus dem angelsächsischen Raum), die zu dem Ergebnis gelangt seien, dass mit Methadon substituierte Patienten nur relativ wenige signifikante Verschlechterungen in den fahrrelevanten psychophysischen Leistungen gegenüber Personen aus Kontrollgruppen zeigten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 16 B 144/13

    Anerkennung der Fahreignung der sich im sog. Methadon-Programm befindenden

    aus der Rechtsprechung auch OVG NRW, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 19 B 736/03 u. a. [...], Rn. 4 f., und vom 3. Juni 2009 - 16 B 561/09 - OVG Bremen, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 1 B 178/93 -, NZV 1994, 206 ; Bay. VGH , Beschlüsse vom 23. Mai 2005 - 11 C 04.2992 -, [...], Rn. 20, und vom 5. Juli 2012 - 11 CS 12.1321 -, [...], Rn. 18 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 16 B 166/14

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen trotz Methadonabhängigkeit

    vgl. aus der Rechtsprechung auch OVG NRW, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 19 B 736/03 u. a. -, juris, Rn. 4 f., und vom 3. Juni 2009 - 16 B 561/09 - OVG Bremen, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 1 B 178/93 -, NZV 1994, 206; Bay. VGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2005 - 11 C 04.2992 -, juris, Rn. 20, und vom 5. Juli 2012 - 11 CS 12.1321 -, juris, Rn. 18 f.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.01.1994 - 10 S 2863/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4335
VGH Baden-Württemberg, 11.01.1994 - 10 S 2863/93 (https://dejure.org/1994,4335)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.01.1994 - 10 S 2863/93 (https://dejure.org/1994,4335)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Januar 1994 - 10 S 2863/93 (https://dejure.org/1994,4335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verdacht einer psychischen Störung - Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2438 (Ls.)
  • NZV 1994, 248
  • VBlBW 1994, 244
  • DAR 1994, 290
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1994 - 10 S 2863/93
    Deshalb ist in derartigen Fällen die Anordnung der Verkehrsbehörde gemäß § 15b Abs. 2 StVZO, nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein psychologisches Gutachten beizubringen, in der Regel unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (möglichst schonender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht) nicht zu beanstanden (im Anschluß an BVerfG, Beschl v 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 -, NJW 1993, 2365).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist diese Rechtsprechung durch die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.6.1993 (- 1 BvR 689/92 - NJW 1993, 2365) nicht überholt.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1993 - 10 S 67/93

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringens eines Eignungsgutachtens -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1994 - 10 S 2863/93
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht schließlich unter Bezugnahme auf den Beschluß des Senats vom 1.3.1993 (10 S 67/93) entschieden, daß allein die im gerichtlichen Eilverfahren erstmals erklärte Bereitschaft zur Beibringung des verlangten Gutachtens keine andere Entscheidung rechtfertigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1993 - 10 S 2638/93

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gewohnheitsmäßigem Drogenkonsum - Vorlage eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1994 - 10 S 2863/93
    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (vgl. etwa BVerwG, U. v. 15.12.1989, NJW 1990, 2637; Beschl. d. Senats v. 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -) davon ausgegangen, daß der Weigerung, ein Gutachten beizubringen, nur dann eine die Kraftfahreignung ausschließende Bedeutung zukommt, wenn der Gutachtensanordnung - als Voraussetzung für ihre Berechtigung - begründete Zweifel an der Kraftfahreignung im Sinne von § 15 b Abs. 2 StVZO zugrunde liegen.
  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92

    Verdienstausfall eines Selbständigen bei neugegründetem Unternehmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1994 - 10 S 2863/93
    Das Vorbringen des Antragstellers geht auch insoweit ins Leere, als es unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Czermak (DAR 1993, 429) unterstellt, das Verwaltungsgericht habe die die Fahreignung ausschließende Tatsache allein in seiner Weigerung, ein Gutachten beizubringen, und der darin zum Ausdruck kommenden Uneinsichtigkeit gesehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe; Verwirkung von Rügen gegen die

    15 Lag - wie hier - für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund vor und musste deshalb die Fahrerlaubnisbehörde auf Grund der gesetzlichen Vermutung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV die Fahrerlaubnis wegen nicht ausräumbarer Eignungszweifel entziehen, so wird die Annahme fehlender Eignung grundsätzlich nicht schon durch die im Widerspruchsverfahren erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch die Vorlage eines die Eignungszweifel ausräumenden Gutachtens beseitigt; erst die Vorlage des Gutachtens führt zu einer neuen Sachlage, die bis zum Ergehen eines Widerspruchsbescheids berücksichtigt werden muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.01.1994 - 10 S 2863/93 - juris Rn. 7 und vom 01.03.1993 - 10 S 67/93 - juris Rn. 3 ff.; BayVGH, Beschlüsse vom 17.04.2019 - 11 CS 19.24 - juris Rn. 20 und vom 06.02.2009 - 11 CS 08.2459 - juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 03.12.2015 - 16 E 817/15 - juris Rn. 17 f. und vom 10.07.2002 - 19 E 808/01 - juris Rn. 3 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., FeV § 11 Rn. 54; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., FeV § 11 Rn. 190, 196).

    Im Übrigen ist dem Antragsteller zwar zuzugeben, dass das insoweit bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheids bestehende Ermessen der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde regelmäßig nicht so ausgeübt werden darf, dass eine Mitwirkung (§ 11 Abs. 6 Satz 4 FeV) bei der vom Betroffenen ernsthaft gewünschten Nachholung der Begutachtung verweigert oder von sachlich nicht gerechtfertigten zusätzlichen Anforderungen abhängig gemacht werden darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.01.1994 a. a. O. und vom 01.03.1993 a. a. O. Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.03.2003 - 19 B 186/03 - juris Rn. 44 f. und vom 10.07.2002 a. a. O. Rn. 12 ff.; offengelassen BayVGH, Beschluss vom 03.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 35).

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