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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93   

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https://dejure.org/1994,1997
BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93 (https://dejure.org/1994,1997)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1994 - 1St RR 222/93 (https://dejure.org/1994,1997)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1994 - 1St RR 222/93 (https://dejure.org/1994,1997)
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Trunkenheitsfahrer

§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und Zurechnung, wenn auch ein nüchterner Fahrer bei gleicher Geschwindigkeit den Unfall nicht hätte vermeiden können

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beifahrer; Alkoholgenuss; Kraftfahrer; Geschwindigkeit; Reaktionsfähigkeit; Anhalteweg; Unfall; Tod eines Menschen

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 822
  • NStZ 1997, 388
  • NZV 1994, 283
  • VersR 1994, 871
  • BayObLGSt 1994, 29
  • DAR 1994, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Der Senat kann diese Rechtsauffassung nicht teilen, sondern hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (BayObLGSt 1988, 76 = NZV 1988, 70; BayObLGSt 1989, 125 = NJW 1990, 133 = DAR 1990, 70 ) fest, daß die Insassen eines Kraftfahrzeuges nicht schon deshalb konkret gefährdet sind, weil der Führer dieses Fahrzeuges infolge des Genusses alkoholischer Getränke zu dessen sicherer Führung nicht in der Lage ist.

    Dabei wird nicht übersehen, daß die Gefährdung der Mitinsassen durch einen fahruntüchtigen Fahrzeugführer auch in Situationen eintreten kann, in denen es nicht zu gefährlichen Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern, geparkten Autos oder sonstigen Gegenständen kommt (BayObLGSt 1989, 125 ).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die veröffentlichten Gründe der beiden Senatsentscheidungen Bezug genommen (vgl. auch OLG Köln NZV 1991, 358 m.w.Nachw.; Berz NStZ 1990, 237 f.; Werle JR 1990, 74).

  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70

    Mofa

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Der zurechenbare ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Tod der Mitfahrerin würde entfallen, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe; lediglich die keinen ernsthaften Zweifel weckende, bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs bei verkehrsgerechtem Verhalten würde die Ursächlichkeit nicht beseitigen (BGHSt 11, 1/4; 24, 31/34; 33, 61/63; BGH VRS 21, 341/342; 24, 205/206; 26, 348/349; 36, 36/37; 54, 436 f.; …

    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Tod der Beifahrerin vermieden worden wäre, wenn bei im übrigen gleichem Sachverhalt der Angeklagte mit angepaßter Geschwindigkeit gefahren wäre (BGHSt 24, 31 = NJW 1971, 388; OLG Celle MDR 1969, 158; OLG Koblenz DAR 1974, 25; VRS 71, 281 ; OLG Hamm BA 1978, 294).

  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Das Amtsgericht konnte ersichtlich auch nicht feststellen, daß der Angeklagte während der Fahrt über ca. 40 Kilometern einen Fahrfehler begangen hat oder sonst mit einer bestimmten Verkehrssituation konfrontiert wurde, die auf Grund seiner absoluten Fahruntüchtigkeit nicht nur eine gedankliche Möglichkeit, sondern eine Wahrscheinlichkeit begründete, daß der Mitfahrerin ein Schaden zugefügt werden könnte (vgl. BGHSt 18, 271/272).
  • OLG Koblenz, 05.06.1986 - 1 Ss 211/86

    Vermeidbarkeit; Verkehrsunfall; Alkohol; Geschwindigkeit

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Tod der Beifahrerin vermieden worden wäre, wenn bei im übrigen gleichem Sachverhalt der Angeklagte mit angepaßter Geschwindigkeit gefahren wäre (BGHSt 24, 31 = NJW 1971, 388; OLG Celle MDR 1969, 158; OLG Koblenz DAR 1974, 25; VRS 71, 281 ; OLG Hamm BA 1978, 294).
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Es muß also zwischen dem Führen eines Fahrzeugs im Zustand der Fahrunsicherheit und der Gefahr ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (vgl. BGH NJW 1955, 1329, VRS 65, 359; BayObLG VRS 64, 368 ).
  • BayObLG, 04.03.1983 - RReg. 1 St 384/82

    Gefährdung; Straßenverkehr; Kausalität; Kausalzusammenhang; Gefahr; Alkohol;

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Es muß also zwischen dem Führen eines Fahrzeugs im Zustand der Fahrunsicherheit und der Gefahr ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (vgl. BGH NJW 1955, 1329, VRS 65, 359; BayObLG VRS 64, 368 ).
  • BayObLG, 25.02.1980 - 1 St 488/79

    Anhänger; Geschwindigkeit; Rad; Fußgänger; Verletzung; Zurechnung

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    2 St 751/58">BayObLGSt 1959, 26; BayObLG VRS 58, 412 ; OLG Oldenburg NJW 1971, 631).
  • OLG Oldenburg, 01.12.1970 - 1 Ss 300/70
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    2 St 751/58">BayObLGSt 1959, 26; BayObLG VRS 58, 412 ; OLG Oldenburg NJW 1971, 631).
  • BGH, 06.03.1964 - 4 StR 28/64

    Kinder an der Fahrbahn - Kraftfahrer - Aufmerksames Verhalten - Vorsichtige

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Der zurechenbare ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Tod der Mitfahrerin würde entfallen, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe; lediglich die keinen ernsthaften Zweifel weckende, bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs bei verkehrsgerechtem Verhalten würde die Ursächlichkeit nicht beseitigen (BGHSt 11, 1/4; 24, 31/34; 33, 61/63; BGH VRS 21, 341/342; 24, 205/206; 26, 348/349; 36, 36/37; 54, 436 f.; …
  • BayObLG, 21.04.1989 - RReg. 2 St 91/89

    Kriterien; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Konkrete Gefährdung; Dritter;

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
    Das ist dann der Fall, wenn sich die alkoholbedingte Fahrunsicherheit auf den konkreten Verkehrsvorgang ausgewirkt hat und dies zu einer Gefährdung führte (BayObLG NZV 1989, 359 ; vom 19.8.1982 RReg. 2 St 201/82; vom 29.6.1981 RReg. 2 St 176/81).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

  • BayObLG, 06.05.1988 - RReg. 1 St 93/88

    Konkrete Gefährdung; Insassen; Kraftfahrzeug; Fahrer; Alkohol

  • OLG Karlsruhe, 19.10.1989 - 3 Ss 68/89

    Vorhersehbarkeit; Fahrlässigkeit; Verkehrsvorschrift; Erfolgseintritt

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die

  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 117/55
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 369/12

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei alkoholisiertem

    Bei der Prüfung der Frage, ob ein Verkehrsunfall für einen alkoholbedingt fahruntüchtigen Kraftfahrer auf ein pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen und vermeidbar war, ist nicht darauf abzustellen, ob der Fahrer in nüchternem Zustand den Unfall und die dabei eingetretenen Folgen bei Einhaltung derselben Geschwindigkeit hätte vermeiden können; vielmehr ist zu prüfen, bei welcher geringeren Geschwindigkeit er - abgesehen davon, dass er als Fahruntüchtiger überhaupt nicht am Verkehr teilnehmen durfte - noch seiner durch den Alkoholeinfluss herabgesetzten Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit bei Eintritt der kritischen Verkehrslage hätte Rechnung tragen können, und ob es auch bei dieser Geschwindigkeit zu dem Unfall und den dabei eingetretenen Folgen gekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 1970 - 4 StR 26/70, BGHSt 24, 31; Urteil vom 2. Oktober 1964 - 4 StR 297/64, VM 1965 Nr. 41; BayObLG, NStZ 1997, 388 m. Anm. Puppe; OLG Celle, VRS 36, 276; OLG Hamm, BA 1978, 294; OLG Koblenz, DAR 1974, 25; VRS 71, 281; OLG Zweibrücken, VRS 41, 113, 114).
  • BGH, 12.10.2022 - 2 StR 201/21

    Vorlagepflicht bei der angestrebten Abweichung eines Oberlandesgerichts von der

    Hieran sieht es sich durch den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Februar 1994 - 1 St RR 222/93 (BayObLSt 1994, 29) - gehindert.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1126
BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93 (https://dejure.org/1994,1126)
BayObLG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93 (https://dejure.org/1994,1126)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 2 ObOWi 483/93 (https://dejure.org/1994,1126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wechsellichtzeichen; Bußgeldkatalog; Rotlichtzeit; Haltlinie

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 200
  • VersR 1994, 617
  • BayObLGSt 1994, 13
  • DAR 1994, 246
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 19.08.1993 - Ss 150/93

    Berechnung der Rotlichtzeit; Fahrverbot; Ampelanlage; Induktionsschleife

    Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93
    Das OLG Oldenburg (NZV 1993, 446 ) hat zwar den Standpunkt vertreten, daß für die Berechnung der in Nr. 34.2 BKat genannten Rotlichtzeit nicht der Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Betroffene die Haltlinie überfährt, sondern es darauf ankommt, wann er in den durch die Ampel gesicherten Bereich einfährt.
  • BayObLG, 16.02.1981 - 2 ObOWi 548/80

    Kraftfahrer; Ampel; Gelb; Rot; Übersehen; Abstand; Prüfen; Anhalten; Kreuzung;

    Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93
    Letzterer erlangt nur selbständige Bedeutung, wenn der Fahrzeugführer bei Rot die Haltlinie überfährt, aber vor dem geschützten Bereich anhält (vgl. BayObLG VRS 60, 381 ; 61, 289/290).
  • OLG Hamm, 11.05.1993 - 3 Ss OWi 490/93

    Rotlichkamera; Überwachungsanlagen; Urteilsbegründung; Eichpflicht;

    Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93
    Im letzteren Fall ist deren Überfahren der für Nr. 34.2 BKat maßgebliche Zeitpunkt (vgl. OLG Hamm VRS 85, 375; NZV 1993, 361 ; OLG Frankfurt VM 1987, 14; KG NZV 1992, 251 ).
  • BayObLG, 07.07.1981 - 2 ObOWi 185/81

    Haltelinie; Zeichen 294; Haltegebot; Parken; Verkehr; Ampel; Wechsellichtanlage;

    Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93
    Letzterer erlangt nur selbständige Bedeutung, wenn der Fahrzeugführer bei Rot die Haltlinie überfährt, aber vor dem geschützten Bereich anhält (vgl. BayObLG VRS 60, 381 ; 61, 289/290).
  • KG, 16.03.1992 - 3 Ws (B) 40/91
    Auszug aus BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93
    Im letzteren Fall ist deren Überfahren der für Nr. 34.2 BKat maßgebliche Zeitpunkt (vgl. OLG Hamm VRS 85, 375; NZV 1993, 361 ; OLG Frankfurt VM 1987, 14; KG NZV 1992, 251 ).
  • BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99

    Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung

    Diese Ordnungswidrigkeit tritt aber hinter dem Verstoß gegen §§ 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7, 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO zurück, wenn er anschließend in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich einfährt (BayObLGSt 1994, 13 = NZV 1994, 200; OLG Stuttgart VRS 94, 141; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 35. Aufl. § 37 StVO Rdnr. 61).

    Auch in diesen Fällen muß es einen Bezugspunkt für die Dauer des Rotlichtverstoßes geben, wo bei entweder der Zeitpunkt des Vorbeifahrens an der Lichtzeichenanlage (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1995, 289; OLG Düsseldorf VRS 93, 462) oder der des Einfahrens in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich (vgl. BayObLGSt 1994, 13 = NZV 1994, 200; BayObLG NZV 1995, 497 = VRS 90, 54; OLG Düsseldorf DAR 1997, 322 m. w. N.) in Betracht kommt.

  • OLG Bremen, 24.01.2002 - Ss (B) 64/01

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an die Feststellungen im Urteil

    Eine solche setzt nicht nur voraus, dass der Betroffene bei Rotlicht die Haltelinie überfahren hat, sondern - wie sich aus § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO ergibt - zusätzlich, dass er in den durch die Wechsellichtzeichenanlage geschützten Bereich eingefahren und damit eine (zumindest abstrakte) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten ist (BGH NZV 1998, 119, 120; Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 15.08.1996 - Ss 55/96 - 13.03.1997 - Ss (B) 13/97 - und 25.02.2000 - Ss (B) 3/2000 - BayObLG NZV 1994, 200, 201; OLG Köln NZV 1994, 330, 331; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 37 StVO Rn. 61).

    Überfährt ein Fahrzeugführer hingegen zwar bei Rotlicht die Haltelinie, hält aber vor dem geschützten Bereich an, so liegt nur ein ansonsten gegenüber einem Rotlichtverstoß subsidiärer Verstoß gegen §§ 41 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO vor (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 11.05.1995 - Ss 121/94 - ; BayObLG NZV 1994, 200, 201).

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20

    Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung

    Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn gegen das Gebot des § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 StVO - "Halt vor der Kreuzung" - verstoßen wird, ein Fahrzeugführer also bei Rotlicht in den durch die Lichtzeichenanlage gesicherten Bereich, im Regelfall den Kreuzungs- oder Einmündungsbereich, einfährt (vgl. BGHSt 45, 134; 43, 285; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 2 ObOWi 483/93 -, ; OLG Hamm, Beschluss vom 2. November 2010 - III-4 RBs 374/10 -, ; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 37 StVO Rn. 41).

    a) Einen qualifizierten Rotlichtverstoß begeht ein Fahrzeugführer, der das Rotlicht"bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens" missachtet (Nr. 132.3 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung).Für die Berechnung der insoweit maßgebenden Rotlichtdauer ist grundsätzlich das Überfahren der Haltelinie maßgebend (vgl. BGHSt 45, 134; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 2 ObOWi 483/93 -, für den Fall einer Fußgängerampel; OLG Hamm, Beschluss vom 2. November 2010 - III-4 RBs 374/10 -, ; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 3 - 26/11 (RB) -, ; OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2000 - Ss 51/00 B -, ; König, a.a.O., § 37 StVO Rn. 50 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3357
BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93 (https://dejure.org/1994,3357)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 5St RR 143/93 (https://dejure.org/1994,3357)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 5St RR 143/93 (https://dejure.org/1994,3357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Telefongespräche; Mitschnitt; Dritte; Wiedergabe; Verwertung; Inhalt; Kernbereich; Lebensgestaltung; Privat; Intimsphäre; Interessen; Allgemeinheit; Grundrecht; Belange; Gesprächspartner

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1671
  • MDR 1994, 716
  • MDR 1994, 822
  • NStZ 1994, 503
  • StV 1995, 65
  • BayObLGSt 1994, 6
  • DAR 1994, 246
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Nur hinsichtlich dieser Teile wäre die Abwägung vorzunehmen gewesen, inwieweit die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, daß eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig angesehen werden kann (BVerfGE 34, 238 = NJW 1973, 891/893; BVerfGE 80, 367 - NJW 1990, 563/564, BGHSt 19, 325/332 ff.; BayObLG NJW 1990, 197 f.).

    So ist insbesondere - im Gegensatz zu dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 19, 325 /334 zugrundeliegenden Fall - kein Anhalt erkennbar oder mitgeteilt, daß nach den Gesamtumständen des hier vorgeworfenen Meineids ein minder schwerer Fall vorliegen könnte.

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Der Gerichtsbeschluß über die Ablehnung des Beweisantrags der Staatsanwaltschaft ist allein schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil er nicht mitteilt, ob und inwieweit die Gesprächsbeteiligten der Verwertung der Tonbandaufnahme widersprochen haben (BVerfG NJW 1990, 563 ; BGHSt 36, 167 /172).

    Nur hinsichtlich dieser Teile wäre die Abwägung vorzunehmen gewesen, inwieweit die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, daß eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig angesehen werden kann (BVerfGE 34, 238 = NJW 1973, 891/893; BVerfGE 80, 367 - NJW 1990, 563/564, BGHSt 19, 325/332 ff.; BayObLG NJW 1990, 197 f.).

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Das Amtsgericht hat nicht geprüft, ob das Handeln des Zeugen durch Notwehr, rechtfertigenden Notstand oder durch eine notwehrähnliche Lage gerechtfertigt gewesen sein könnte (BGHZ 27, 284/290; BGH NJW 1982, 277 f. und 1988, 1016 f.; Gropp StV 1989, 216 ff; für eine Beschränkung auf § 34 StGB : LK/Träger StGB 24. Aufl. § 201 Rn. 27 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Das Amtsgericht hat nicht geprüft, ob das Handeln des Zeugen durch Notwehr, rechtfertigenden Notstand oder durch eine notwehrähnliche Lage gerechtfertigt gewesen sein könnte (BGHZ 27, 284/290; BGH NJW 1982, 277 f. und 1988, 1016 f.; Gropp StV 1989, 216 ff; für eine Beschränkung auf § 34 StGB : LK/Träger StGB 24. Aufl. § 201 Rn. 27 f. m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Nur hinsichtlich dieser Teile wäre die Abwägung vorzunehmen gewesen, inwieweit die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, daß eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig angesehen werden kann (BVerfGE 34, 238 = NJW 1973, 891/893; BVerfGE 80, 367 - NJW 1990, 563/564, BGHSt 19, 325/332 ff.; BayObLG NJW 1990, 197 f.).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    In einem solchen Fall wäre die Wiedergabe und Verwertung von Telefongesprächen schlechthin unzulässig (BVerfGE 6, 389/433; BGH MDR 1991, 486).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Der Gerichtsbeschluß über die Ablehnung des Beweisantrags der Staatsanwaltschaft ist allein schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil er nicht mitteilt, ob und inwieweit die Gesprächsbeteiligten der Verwertung der Tonbandaufnahme widersprochen haben (BVerfG NJW 1990, 563 ; BGHSt 36, 167 /172).
  • BayObLG, 27.07.1989 - RReg. 2 St 119/89
    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Nur hinsichtlich dieser Teile wäre die Abwägung vorzunehmen gewesen, inwieweit die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, daß eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig angesehen werden kann (BVerfGE 34, 238 = NJW 1973, 891/893; BVerfGE 80, 367 - NJW 1990, 563/564, BGHSt 19, 325/332 ff.; BayObLG NJW 1990, 197 f.).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1988 - 3 Ws 890/88
    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Das Amtsgericht hat nicht geprüft, ob das Handeln des Zeugen durch Notwehr, rechtfertigenden Notstand oder durch eine notwehrähnliche Lage gerechtfertigt gewesen sein könnte (BGHZ 27, 284/290; BGH NJW 1982, 277 f. und 1988, 1016 f.; Gropp StV 1989, 216 ff; für eine Beschränkung auf § 34 StGB : LK/Träger StGB 24. Aufl. § 201 Rn. 27 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
    Das Amtsgericht hat nicht geprüft, ob das Handeln des Zeugen durch Notwehr, rechtfertigenden Notstand oder durch eine notwehrähnliche Lage gerechtfertigt gewesen sein könnte (BGHZ 27, 284/290; BGH NJW 1982, 277 f. und 1988, 1016 f.; Gropp StV 1989, 216 ff; für eine Beschränkung auf § 34 StGB : LK/Träger StGB 24. Aufl. § 201 Rn. 27 f. m.w.Nachw.).
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