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FG Baden-Württemberg, 18.02.1993 - 13 K 74/92 |
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Papierfundstellen
- DAR 1994, 249
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Münster, 03.05.1990 - XIII 3813/88
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.02.1993 - 13 K 74/92
Eine allgemeine gesetzliche Bestimmung dahingehend, daß die Finanzbehörden an die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Würdigungen der Zulassungsbehörden bei der Auslegung von Begriffen des Verkehrsrechts oder an die Eintragungen im Kraftfahrzeugbrief gebunden sein sollen, besteht nicht (ebenso: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30. November 1987 III 527/86, Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1988, 258; Finanzgericht Münster, Urteil vom 3. Mai 1990 XIII 3813/88 Kfz, EFG 1991, 156). - FG Niedersachsen, 30.11.1987 - III 527/86
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.02.1993 - 13 K 74/92
Eine allgemeine gesetzliche Bestimmung dahingehend, daß die Finanzbehörden an die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Würdigungen der Zulassungsbehörden bei der Auslegung von Begriffen des Verkehrsrechts oder an die Eintragungen im Kraftfahrzeugbrief gebunden sein sollen, besteht nicht (ebenso: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30. November 1987 III 527/86, Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1988, 258; Finanzgericht Münster, Urteil vom 3. Mai 1990 XIII 3813/88 Kfz, EFG 1991, 156).
- FG Rheinland-Pfalz, 19.06.1997 - 4 K 2516/96
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Kraftfahrzeugs; Umbau eines Pkw …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 2914/96
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges; Umbau eines "VW LT" …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96 Insoweit wird auf die Beurteilung von ähnlichen Situationen an Baustellenampeln durch OLG Köln, DAR 1994, 249 und OLG Düsseldorf, DAR 1995, 30 hingewiesen.
In der Rechtsprechung wurde deshalb z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln DAR 1994, 249 , OLG Düsseldorf DAR 1995, 30 ).
- FG Rheinland-Pfalz, 19.06.1997 - 4 K 2950/96
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges als Pkw oder als Lkw; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 05.12.1996 - 4 K 1874/96
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges als Pkw oder als Lkw; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 31.07.1997 - 4 K 2894/96
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges; Umrüstung eines Pkw …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 18.12.1997 - 4 K 2776/96
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges; Umrüstung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Nürnberg, 03.08.2000 - VI 23/99
Kraftfahrzeugsteuer; Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine
Im Anschluss an die (Muster-)Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 18. Februar 1993 13 K 74/92 (DAR 1994, 249, in Bayern allen Finanzämtern bekanntgegeben mit Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Nürnberg - Az. S-6104 - 3/St 33 - und München - Az. S-6104 - 8/4 St 351 - vom 25. bzw. 29. November 1993), in welchem erstmals (unmittelbar vorher noch anders FG Düsseldorf, Urteil vom 26. Januar 1993 8 K 435/89 Verk, EFG 1993, 608 ) entschieden wurde, dass ein zum Lkw umgebautes und vom Technischen Überwachungsverein verkehrsrechtlich als Lkw anerkanntes Fahrzeug steuerrechtlich weiterhin als Pkw nach dem Hubraum zu besteuern ist, haben die Finanzgerichte (auch FG Nürnberg, veröffentlicht der als Urteil wirkende Gerichtsbescheid vom 17. Juli 1995 VI 83/94, EFG 1995, 1121 und Urteil vom 12. November 1996, VI 188/96, EFG 1997, 499 ) in einer Vielzahl von Entscheidungen die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass ein aufgrund der vorerwähnten Umbaumaßnahmen verkehrsrechtlich als Lkw anerkanntes Fahrzeug steuerrechtlich weiterhin als Pkw nach dem Hubraum zu besteuern ist. - FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 174/96 In diesem Musterprozeß hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit als Urteil wirkendem Gerichtsbescheid vom 18. Februar 1993 13 K 74/92 (veröffentlicht in Deutsches Autorecht -;DAR-; 1994, 249, in Bayern allen Finanzämtern bekanntgegeben mit Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Nürnberg - Az. S 6104-3/St 33-; und München -;Az. S 6104-8/4 St 351-; vom 25. bzw. 29. November 1993) erstmals entschieden (unmittelbar vorher noch anders FG Düsseldorf, Urteil vom 26. Januar 1993 8 K 435/89 Verk, Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1993, 608), daß ein zum Lkw umgebautes und vom Technischen Überwachungsverein verkehrsrechtlich als Lkw anerkanntes Fahrzeug steuerrechtlich weiterhin als Pkw nach dem Hubraum zu besteuern ist.
- BFH, 05.03.2001 - VII B 298/00
Beschwerde - Kraftfahrzeugsteuer - Einstufung - Fahrzeug - Zulassungsstelle - …
Die damals bereits vorliegenden Verwaltungserlasse und die nach dem ersten zu der hier maßgeblichen Problematik ergangenen Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18. Februar 1993 13 K 74/92, das allerdings erst Mitte 1994 veröffentlicht worden ist (Deutsches Autorecht 1994, 249), seit Mitte 1996 in größerer Anzahl veröffentlichten Entscheidungen anderer FG betrafen zwar fast ausschließlich Fahrzeuge, die vom Hersteller als PKW konzipiert worden sind und erst durch Umbauten des Halters die verkehrsbehördlichen Anforderungen an einen LKW erfüllt hatten. - FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 188/96
- FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2003 - 1 K 506/99
Investitionszulagenrechtlicher Begriff des Personenkraftwagens; …
- OLG Oldenburg, 02.05.1996 - Ss 56/96
Geschwindigkeitsmessung; Polizeifahrzeug; Nachfahren
- FG Nürnberg, 17.07.1995 - VI 83/94