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   BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94   

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https://dejure.org/1994,3015
BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94 (https://dejure.org/1994,3015)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94 (https://dejure.org/1994,3015)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 2 ObOWi 119/94 (https://dejure.org/1994,3015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Kein Fahrverbot, wenn ein Rechtsabbieger bei einsetzendem Grün für den Geradeausverkehr, aber bei noch roter Rechtsabbiegerampel losfährt

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2908 (Ls.)
  • NZV 1994, 370
  • DAR 1994, 367
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1993 - 5 Ss OWi 184/93

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. l-4 BKatV indiziert deshalb das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125/134).
  • OLG Köln, 26.08.1993 - Ss 327/93

    Ausgestaltung des ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsschutzes gegen eine

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93

    Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1993 - 5 Ss OWi 203/93
    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
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