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   OLG Celle, 18.05.1995 - 7 U 78/94   

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https://dejure.org/1995,12886
OLG Celle, 18.05.1995 - 7 U 78/94 (https://dejure.org/1995,12886)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.05.1995 - 7 U 78/94 (https://dejure.org/1995,12886)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 7 U 78/94 (https://dejure.org/1995,12886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 433; BGB § 150; BGB § 295; ZPO § 287; VerbrKrG § 7; VerbrKrG § 9
    Anwendung des VerbrKrG auf nach Kaufvertrag geschlossenen Kreditvertrag L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 433 BGB; § 150 BGB; § 295 BGB; § 287 ZPO; § 7 VerbrKrG; § 9 VerbrKrG
    Kauf- und Kreditgeschäft; Kaufvertrag; Endgültige Unterzeichnung; Vereinbarung einer Nachrüstung; Rechtzeitige Widerrufserklärung; Darlehnsvertrag; Gezogene Gebrauchsvorteile; Gesamtfahrleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kauf- und Kreditgeschäft; Kaufvertrag; Endgültige Unterzeichnung; Vereinbarung einer Nachrüstung; Rechtzeitige Widerrufserklärung; Darlehnsvertrag; Gezogene Gebrauchsvorteile; Gesamtfahrleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 433, 150, 295; VerbrKrG §§ 7, 9; ZPO § 287

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 202
  • DAR 1995, 404
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen mit Tageszulassung:

    Die Entscheidung des OLG Celle (DAR 1995, 404, 406 f.), auf welche die Beklagte sich in diesem Zusammenhang beruft und in der M+S-Reifen mit Felgen lediglich als nützliche Verwendungen auf einen gekauften PKW angesehen wurden, ist nicht einschlägig, da in jenem Fall die Räder erst zwei Monate nach der Lieferung des Fahrzeugs angeschafft worden waren.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 U 45/02

    Bedeutung der Angabe "1. Hand" für den Erwerber eines gebrauchten Kraftfahrzeuges

    Bei Fahrzeugen der Oberklasse und bei Dieselfahrzeugen, bei denen eine durchschnittliche Gesamtfahrleistung von mindestens 200.000 km zugrunde gelegt wird geht die Rechtsprechung teilweise von einer Berechnung von 0, 5 % des Bruttokaufpreises pro 1000 km Fahrleistung oder auch pauschal von 0, 15 DM pro gefahrenem Kilometer aus (vgl. OLG Stuttgart in DAR 1998, 393; OLG Celle in DAR 1995, 404; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1999, 278; OLG Dresden in DAR 1999, 68, 69).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2004 - 13 U 92/02

    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Berechnung des von dem Käufer gezogenen

    Während der Wertverlust eines Kfz degressiv verläuft, wird der im Fahrzeug steckende Gebrauchswert linear aufgezehrt, weshalb es nicht systemgerecht ist, den Käufer eines Neuwagens an dem erhöhten Anfangswertverlust des Fahrzeuges zu beteiligen (herrschende Meinung, vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl. 2003, Tz. 316 ff.; Gaier in Müko-BGB, 4. Aufl. 2003, Rn. 27 zu § 346; Staudinger-Kaiser, BGB, Neuüberarbeitung 2001, Rn. 67 f. zu § 347; Palandt-Heinrichs, 62. Aufl. 2003, Rn. 10 zu § 346; jeweils m.w.N.; vgl. im besonderen aber auch Urteil des 8. ZS des BGH vom 26.06.1991 in BGHZ 115, 47 = NJW 1991, 2484; a.A. jedoch der 7. ZS des OLG Celle in seinem Urteil vom 10.01.1991 in NZV 1991, 230; wie hier jedoch wiederum im Urteil vom 18.05.1995 in DAR 1995, 404; hierbei bei einem Z ... von einer Gesamtfahrleistung von 200.000 km ausgehend).
  • LG Mönchengladbach, 29.05.2012 - 3 O 314/11

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrags und eines mit dem Darlehensvertrag

    Letztlich kommt es im Hinblick auf die Bejahung einer wirtschaftlichen Einheit entscheidend darauf an, ob ein arbeitsteiliges Zusammenwirken vorliegt (BGHZ 131, 66, 70; OLG Celle DAR 1995, 404, 405).
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