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Rechtsprechung
   AG Menden, 12.07.1995 - 4 C 165/95   

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https://dejure.org/1995,5681
AG Menden, 12.07.1995 - 4 C 165/95 (https://dejure.org/1995,5681)
AG Menden, Entscheidung vom 12.07.1995 - 4 C 165/95 (https://dejure.org/1995,5681)
AG Menden, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - 4 C 165/95 (https://dejure.org/1995,5681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PflVG § 3 Nr. 1; StVG § 7 § 17; StVO § 4
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren bei Grünlicht

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 248
  • DAR 1995, 409
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13

    Zur Haftung bei einem Auffahrunfall bei Abwürgen des vorausfahrenden Fahrzeugs

    Bei dieser Sachlage hält das Gericht entgegen der Auffassung des Klägers und der von ihm angeführten Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 29.03.2009 - 42 O 41/09) eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 25% für gegeben (so auch: LG Hagen a.a.O.; AG Menden DAR 1995, 409; AG Chemnitz, Urteil v. 27.03.2001 - 12 C 226/01- bei Juris; im Ergebnis auch : OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Darmstadt, BeckRS 2008, 14507).
  • AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17

    Haftung bei Auffahrunfall: Haftungsverteilung bei Liegenbleiben des

    21 Kommt es beim Anfahren nach dem Umschalten der Verkehrsampel auf Grünlicht zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende den Motor des schon rollenden Fahrzeugs aufgrund eines Fahrfehlers "abwürgt" oder der Motor aufgrund eines anderen Umstandes aus geht, ist eine Mithaftung des Vorausfahrenden in Höhe von 25 % gerechtfertigt (LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 12.12.2012 - 7 S 100/12 , AG Menden, Urteil vom 12.07.1995 - 4 C 165/95; BGH, Urteil vom 09.01.1959 - VI ZR 202/57 jeweils m.w.N.), da das durch das Abwürgen/Ausgehen des Motors herbeigeführte ruckartige Anhalten des vorausfahrenden Pkw's ohne zwingenden Grund und wegen des Nichtaufleuchtens der Bremslichter zudem ohne deutlich erkennbare Warnung für den nachfolgenden Fahrzeugführer erfolgte.
  • AG Frankfurt/Oder, 04.01.2018 - 26 C 519/17
    In aller Regel bezeichnet diese Rechtsprechung das Abwürgen eines Motors als Pflichtverletzung im Straßenverkehrs gemäß § 1 StVO, die zur Haftungsteilung - meist 75 % zu 25 % - führt (Amtsgericht Nordhorn, Az.: 3 C 385/13; Landgericht Nürnberg 2 S 2609/89; Amtsgericht Chemnitz 12 C 226/01; Amtsgericht Menden 4 C 165/95; Landgericht Hagen 7 S 100/12).
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Rechtsprechung
   AG Bad Doberan, 30.06.1995 - 1 C 811/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11676
AG Bad Doberan, 30.06.1995 - 1 C 811/94 (https://dejure.org/1995,11676)
AG Bad Doberan, Entscheidung vom 30.06.1995 - 1 C 811/94 (https://dejure.org/1995,11676)
AG Bad Doberan, Entscheidung vom 30. Juni 1995 - 1 C 811/94 (https://dejure.org/1995,11676)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 9
    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

Papierfundstellen

  • DAR 1995, 409
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