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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95   

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https://dejure.org/1995,4071
OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95 (https://dejure.org/1995,4071)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.12.1995 - 2 Ss 366/95 (https://dejure.org/1995,4071)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 2 Ss 366/95 (https://dejure.org/1995,4071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Festsetzung von Tagessatzhöhe und Maßregelanordnung; Richterliches Ermessen bei Festsetzung der Höhe eines Tagessatzes; Ausnahmen zur Anordnung der Fahrerlaubnisentziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1837 (Ls.)
  • NStZ 1996, 267
  • NZV 1996, 204
  • DAR 1996, 108 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95
    In welcher Weise und in welchem Umfang dies geschieht, unterliegt jedoch nicht starren Regeln, sondern steht im Ermessen des Tatrichters (BGHSt 27, 212, 215; 27, 228, 230 f.).
  • BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77

    Bemessung des Tagessatzes eines allein verdienenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95
    In welcher Weise und in welchem Umfang dies geschieht, unterliegt jedoch nicht starren Regeln, sondern steht im Ermessen des Tatrichters (BGHSt 27, 212, 215; 27, 228, 230 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.1989 - 2 Ss 262/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95
    Die betragsmäßige Grenze, von der ab ein bedeutender Sachschaden zu bejahen ist, ist daher eine veränderliche Größe, die von der Entwicklung dieser wirtschaftlichen Kriterien abhängt (OLG Düsseldorf NZV 1990, 197 ; 1991, 237, 238).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1991 - 2 Ss 1/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95
    Denn im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung der Reparaturkosten würden bei einem Grenzbetrag von nur 1.500,00 DM vom Regelfall des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB auch Schadensfälle erfaßt, die nach allgemeiner wirtschaftlicher Betrachtungsweise eher in den Bereich der Bagatellschäden einzuordnen sind, wodurch dem Sachschaden gegenüber der nicht unerheblichen Körperverletzung im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ein unangemessen hohes Gewicht beigelegt würde (OLG Düsseldorf NZV 1991, 237, 238).
  • LG Hanau, 26.01.1988 - 2 S 357/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95
    Denn im Hinblick auf einen derartigen Vorschaden ist das Fahrzeug nicht mehr zu dem Preis verkäuflich, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Neuwertigkeit zu erzielen wäre (Grunsky, in: MK- BGB , 3. Aufl., § 249 Rdn. 14; s. auch LG Hanau NJW-RR 1988, 862 ).
  • LG Köln, 27.02.1991 - 105 Qs 164/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95
    Mehrwertsteuer zu berücksichtigen (Dreher/Tröndle aaO § 69 Rdn. 13 m.w.Nachw.), sondern auch ein trotz Reparatur verbleibender merkantiler Minderwert des Fahrzeuges (vgl. § 251 Abs. 1 1. Alt. BGB ), da sich dieser als unmittelbare Folge des Unfalles im Vermögen des Fahrzeugeigentümers mindernd auswirkt (OLG Schleswig VRS 54, 33, 35; OLG Stuttgart VRS 62, 123, 124; OLG Celle VRS 64, 174, 175; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 69 StGB Rdn. 17; Schulz, in: HK-StVR, § 69 StGB Rdn. 33; a.A: Mollenkott DAR 1980, 328, 329; wohl auch Bär DAR 1991, 271, 272).
  • OLG Schleswig, 02.11.1977 - 1 Ss 670/77

    Objektive wirtschaftliche Gesichtspunkte; Bedeutender Schaden; Behebung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95
    Mehrwertsteuer zu berücksichtigen (Dreher/Tröndle aaO § 69 Rdn. 13 m.w.Nachw.), sondern auch ein trotz Reparatur verbleibender merkantiler Minderwert des Fahrzeuges (vgl. § 251 Abs. 1 1. Alt. BGB ), da sich dieser als unmittelbare Folge des Unfalles im Vermögen des Fahrzeugeigentümers mindernd auswirkt (OLG Schleswig VRS 54, 33, 35; OLG Stuttgart VRS 62, 123, 124; OLG Celle VRS 64, 174, 175; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 69 StGB Rdn. 17; Schulz, in: HK-StVR, § 69 StGB Rdn. 33; a.A: Mollenkott DAR 1980, 328, 329; wohl auch Bär DAR 1991, 271, 272).
  • OLG Koblenz, 25.10.1982 - 12 U 95/82
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95
    Mehrwertsteuer zu berücksichtigen (Dreher/Tröndle aaO § 69 Rdn. 13 m.w.Nachw.), sondern auch ein trotz Reparatur verbleibender merkantiler Minderwert des Fahrzeuges (vgl. § 251 Abs. 1 1. Alt. BGB ), da sich dieser als unmittelbare Folge des Unfalles im Vermögen des Fahrzeugeigentümers mindernd auswirkt (OLG Schleswig VRS 54, 33, 35; OLG Stuttgart VRS 62, 123, 124; OLG Celle VRS 64, 174, 175; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 69 StGB Rdn. 17; Schulz, in: HK-StVR, § 69 StGB Rdn. 33; a.A: Mollenkott DAR 1980, 328, 329; wohl auch Bär DAR 1991, 271, 272).
  • OLG Stuttgart, 16.12.1981 - 1 Ss 892/81
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95
    Mehrwertsteuer zu berücksichtigen (Dreher/Tröndle aaO § 69 Rdn. 13 m.w.Nachw.), sondern auch ein trotz Reparatur verbleibender merkantiler Minderwert des Fahrzeuges (vgl. § 251 Abs. 1 1. Alt. BGB ), da sich dieser als unmittelbare Folge des Unfalles im Vermögen des Fahrzeugeigentümers mindernd auswirkt (OLG Schleswig VRS 54, 33, 35; OLG Stuttgart VRS 62, 123, 124; OLG Celle VRS 64, 174, 175; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 69 StGB Rdn. 17; Schulz, in: HK-StVR, § 69 StGB Rdn. 33; a.A: Mollenkott DAR 1980, 328, 329; wohl auch Bär DAR 1991, 271, 272).
  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RVs 72/10

    Bestimmung des Begriffs des bedeutenden Schadens i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ;

    Ob ein bedeutender Schaden vorliegt, bemisst sich nach wirtschaftlichen Kriterien und beurteilt sich auf jedenfalls nach der Höhe des Betrages, um den das Vermögen des Geschädigten als direkte Folge des Unfalls vermindert wird (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.05.2005 - 2 Ss 278/05 - BeckRS 2005, 06462 - m.w.N.; OLG Naumburg NZV 1996, 204; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.12.1995 - 2 Ss 366/95 - www.juris.de; König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 69 Rdnr. 17).
  • LG Krefeld, 23.03.2016 - 21 Qs 47/16

    Unfallflucht, Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Sachschaden

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Unfallflüchtige die objektiven Umstände erkennen konnte, die die rechtliche Bewertung des Schadens als bedeutend begründen (OLG Naumburg NZV 1996, 204).
  • LG Heilbronn, 07.03.2017 - 8 Qs 8/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und

    Seine auf dieser Grundlage vorgenommene Betragskalkulation ist demgegenüber, unabhängig von seinen persönlichen Kenntnissen, unmaßgeblich (OLG Naumburg, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 Ss 366/95 -, juris; Geppert in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 69 Rdn. 82; a.A. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 69 Rn. 40; Lenhart in NJW 2004, 192).
  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    a) Ob ein bedeutender Schaden vorliegt, beurteilt sich nach der Höhe des Betrages, um den das Vermögen des Geschädigten als direkte Folge des Unfalls vermindert wird (vgl. OLG Hamm NZV 2011, 356 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2013 - III-3 Ws 225/13 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 12.05.2005 - 2 Ss 278/05 - BeckRS 2005, 06462 - m.w.N.; OLG Naumburg NZV 1996, 204; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.12.1995 - 2 Ss 366/95 -, juris).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    a) Ob ein bedeutender Schaden vorliegt, beurteilt sich nach der Höhe des Betrages, um den das Vermögen des Geschädigten als direkte Folge des Unfalls vermindert wird (vgl. OLG Hamm NZV 2011, 356 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2013 - III-3 Ws 225/13 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 12.05.2005 - 2 Ss 278/05 - BeckRS 2005, 06462 - m.w.N.; OLG Naumburg NZV 1996, 204; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.12.1995 - 2 Ss 366/95 -, juris).
  • LG Aachen, 10.01.2022 - 64 Qs 44/21

    Pflicht zum Anhalten nach Unfall oder Halteverbot auf Autobahnen vorrangig?

    In subjektiver Hinsicht ist es für die Annahme eines Regelfalles nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ausreichend, dass der Täter die objektiven Umstände erkennen konnte, die die rechtliche Bewertung des Schadens als "bedeutend" begründen (vgl. OLG Naumburg Urt. v. 20.12.1995 - 2 Ss 366/95, BeckRS 9998, 87287, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.01.1996 - 1 Ss 159/95   

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https://dejure.org/1996,6301
OLG Zweibrücken, 22.01.1996 - 1 Ss 159/95 (https://dejure.org/1996,6301)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.01.1996 - 1 Ss 159/95 (https://dejure.org/1996,6301)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Januar 1996 - 1 Ss 159/95 (https://dejure.org/1996,6301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 331
  • DAR 1996, 108 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.01.1996 - 1 Ss 159/95
    »Hat der Betroffene rechtzeitig Antrag auf Vernehmung durch einen ersuchten Richter gestellt, so darf der Bußgeldrichter ohne vorherige Entscheidung gemäß § 73 Abs. 3 OWiG in der Sache nicht nach Aktenlage gemäß § 74 Abs. 1 OWiG urteilen; bei dieser Ermessensentscheidung sind der für die Wahrnehmung der Hauptverhandlung erforderliche Aufwand des Betroffenen, aber auch sein bisheriges Prozeßverhalten und der Aufklärungszweck zu berücksichtigen (Weiterführung der Rechtsprechung des BayObLG - vgl. VRS 71, 207 und VRS 88, 266 - unter Beachtung von BGHSt 28, 44 ).«.

    So hat der Bundesgerichtshof die Vernehmungspflicht im Interesse der Vereinfachung und Beschleunigung des Bußgeldverfahrens für den Fall zurückgestellt, daß der Betroffene den Antrag ohne vorherige Ankündigung erst durch seinen Verteidiger in der Hauptverhandlung angebracht hat (vgl. BGHSt 28, 44, 47).

  • BayObLG, 25.08.1994 - 2 ObOWi 358/94

    Erhebung eines Bußgeldes wegen Überschreitung der auf 60 km/h beschränkten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.01.1996 - 1 Ss 159/95
    »Hat der Betroffene rechtzeitig Antrag auf Vernehmung durch einen ersuchten Richter gestellt, so darf der Bußgeldrichter ohne vorherige Entscheidung gemäß § 73 Abs. 3 OWiG in der Sache nicht nach Aktenlage gemäß § 74 Abs. 1 OWiG urteilen; bei dieser Ermessensentscheidung sind der für die Wahrnehmung der Hauptverhandlung erforderliche Aufwand des Betroffenen, aber auch sein bisheriges Prozeßverhalten und der Aufklärungszweck zu berücksichtigen (Weiterführung der Rechtsprechung des BayObLG - vgl. VRS 71, 207 und VRS 88, 266 - unter Beachtung von BGHSt 28, 44 ).«.

    Auch eine solche kommissarische Vernehmung wahrt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) und ist vorweggenommener Teil der Hauptverhandlung (vgl. BayObLG VRS 71, 207, 208; VRS 88, 266, 267).

  • BayObLG, 05.05.1986 - 1 ObOWi 78/86

    Bußgeldverfahren; Betroffener; Vernehmung; Antrag; Richter; Erscheinen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.01.1996 - 1 Ss 159/95
    »Hat der Betroffene rechtzeitig Antrag auf Vernehmung durch einen ersuchten Richter gestellt, so darf der Bußgeldrichter ohne vorherige Entscheidung gemäß § 73 Abs. 3 OWiG in der Sache nicht nach Aktenlage gemäß § 74 Abs. 1 OWiG urteilen; bei dieser Ermessensentscheidung sind der für die Wahrnehmung der Hauptverhandlung erforderliche Aufwand des Betroffenen, aber auch sein bisheriges Prozeßverhalten und der Aufklärungszweck zu berücksichtigen (Weiterführung der Rechtsprechung des BayObLG - vgl. VRS 71, 207 und VRS 88, 266 - unter Beachtung von BGHSt 28, 44 ).«.

    Auch eine solche kommissarische Vernehmung wahrt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) und ist vorweggenommener Teil der Hauptverhandlung (vgl. BayObLG VRS 71, 207, 208; VRS 88, 266, 267).

  • OLG Köln, 04.11.1980 - 3 Ss 954/80

    Anordnung des persönlichen Erscheinens; Betroffener; Unzumutbarkeit;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.01.1996 - 1 Ss 159/95
    Rechtfertigen somit triftige Gründe das Fernbleiben des Betroffenen von der Hauptverhandlung, besteht dieser jedoch auf seinem vorrangigen Recht auf mündliche Anhörung, so hat ihm das Gericht auf Antrag diese in aller Regel vor dem ersuchten Richter zu gewähren (vgl. OLG Hamm VRS 53, 200; OLG Köln VRS 60, 464, 465; BayObLG aa0; Göhler, Ordnungswidrigkeitsgesetz 11. Aufl., § 73 Rdn 34); auf den Weg der schriftlichen Stellungnahme darf er dann nicht verwiesen werden.
  • OLG Köln, 22.08.1997 - Ss 483/97
    In einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG kann deshalb ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur dann liegen, wenn die Einspruchsverwerfung rechtsfehlerhaft war, z. B. weil wesentliche Entschuldigungsgründe nicht gewürdigt wurden (vgl. BayObLG NZV 1992, 288 = VRS 83, 180; Senatsentscheidung vom 06.05.1997 - Ss 214/97), weil die Anordnung des persönlichen Erscheinens bzw. die Aufrechterhaltung dieser Anordnung unzulässig war und infolge der Einspruchsverwerfung eine sachliche Einlassung des Betroffenen unberücksichtigt blieb (Senatsentscheidung NStZ 1988, 31; Senatsentscheidungen vom 19.11.1996 - Ss 576/96 - und vom 06.05.1997 - Ss 214/97), oder weil fehlerhaft ein Antrag auf kommissarische Vernehmung eines Betroffenen zurückgewiesen wurde und dem Betroffenen auf diese Weise die Möglichkeit der Stellungnahme genommen wurde (vgl. BayObLG VRS 92, 427, 428; OLG Oldenburg NStZ 1995, 195; OLG Zweibrücken NZV 1996, 331, 332; Göhler a.a.O. § 73 Rn. 34 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.10.1996 - 2 ObOWi 651/96
    Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann darin zwar eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen, wenn die Anordnung des persönlichen Erscheinens unzulässig war und deswegen die Einlassung des Betroffenen zur Sache unberücksichtigt geblieben ist (vgl. OLG Köln NStZ 1988, 31 ; Göhler OWiG 11. Aufl. § 80 Rn. 16 b) oder - was hier in Betracht kommt - ein Antrag auf kommissarische Vernehmung des Betroffenen rechtsfehlerhaft zurückgewiesen wurde (BayObLG VRS 71, 207/208; BayObLGSt 1994, 164/165; OLG Oldenburg NStZ 1995, 195/196; OLG Zweibrücken NZV 1996, 331/332; Göhler OWiG § 73 Rn. 34 m.w.N.).
  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 362/98

    Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    5 St 630/72">VRS 44, 361 f.; 71, 207; BayObLGSt 1994, 164; NStZ-RR 1997, 181 ; OLG Hamm VRS 53, 200; OLG Koblenz VRS 54, 293; OLG Köln VRS 60, 464 ; OLG Oldenburg NStZ 1995, 195 ; OLG Zweibrücken NZV 1996, 331 ; OLG Frankfurt ZfS 1996, 155 und NStZ 1997, 39 ; Göhler OWiG 11. Aufl. § 73 Rn. 34; KK-Senge OWiG § 73 Rn. 31; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 2. Aufl. § 73 Anm. 3).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 13.12.1995 - 603 Qs 742/95   

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https://dejure.org/1995,11881
LG Hamburg, 13.12.1995 - 603 Qs 742/95 (https://dejure.org/1995,11881)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.12.1995 - 603 Qs 742/95 (https://dejure.org/1995,11881)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 108
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