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   AG Düren, 15.01.1996 - 12 Cs 164/94   

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AG Düren, 15.01.1996 - 12 Cs 164/94 (https://dejure.org/1996,10507)
AG Düren, Entscheidung vom 15.01.1996 - 12 Cs 164/94 (https://dejure.org/1996,10507)
AG Düren, Entscheidung vom 15. Januar 1996 - 12 Cs 164/94 (https://dejure.org/1996,10507)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 157
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   AG Wiesbaden, 12.06.1995 - 26 Js 24415.4/94 - 77 OWi   

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AG Wiesbaden, 12.06.1995 - 26 Js 24415.4/94 - 77 OWi (https://dejure.org/1995,12528)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 12.06.1995 - 26 Js 24415.4/94 - 77 OWi (https://dejure.org/1995,12528)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 12. Juni 1995 - 26 Js 24415.4/94 - 77 OWi (https://dejure.org/1995,12528)
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  • DAR 1996, 157
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 05.07.2006 - Ss 81/05

    Beurteilung der Aussagekraft eines anthropologischen Vergleichsgutachtens;

    Im Übrigen gibt die Einschätzung der Strafkammer, der Sachverständige Dr. X sei "sehr kompetent" und seine Gutachten seien "seit Jahren bei Gerichten - auch im Bereich des Oberlandesgerichts Braunschweig - akzeptiert", sowie die Einschätzung des Amtsgerichts Seesen, seine Gutachten seien auch vom Oberlandesgericht Braunschweig "in einer Vielzahl von Fällen unbeanstandet geblieben", dem Senat Anlass zu dem Hinweis, dass ein Urteil eines Amtsgerichts in einer Bußgeldsache, dessen Grundlage ebenfalls ein anthropologisches Vergleichsgutachten des Sachverständigen Dr. X war, aufgehoben werden musste (Senat StV 2000, 546, wo zwei Fälle - AG Wiesbaden in DAR 1996, 157 und AG HamburgAltona in DAR 1996, 368 - zitiert worden sind; im einen hat ein anthropologischer Sachverständiger Dr. X aufgrund von 16 übereinstimmenden Merkmalen eine hohe Wahrscheinlichkeit der Identität zwischen dem Fahrer und dem Betroffenen festgestellt und nach späterer Präsentation eines ebenfalls als Fahrer in Betracht kommenden Zeugen hinsichtlich dieses Zeugen ebenfalls eine Übereinstimmung mit den Merkmalen des auf dem Radarfoto abgebildeten Fahrers festgestellt, sodass er nicht mehr sagen konnte, welcher von Beiden der Fahrer war; im anderem Fall musste ein durch einen anthropologischen Sachverständigen Dr. X. identifizierter Betroffener in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen werden).
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