Rechtsprechung
BGH, 04.10.1995 - IV ZR 172/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Jurion
Regreßverzicht der Haftpflichtversicherer - Rückgriff gegen Versicherungsnehmer - Versicherungsnehmer als Geschädigter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 2 Nr. 2 lit. c; VVG § 6 Abs. 1, 2
Umfang des Regreßverzichts der Kfz-Haftpflichtversicherer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 149
- MDR 1996, 46
- NZV 1996, 29
- VersR 1996, 51
- DAR 1996, 23
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.02.2018 - VI ZR 109/17
Direktanspruch des geschädigten Dritten auf Ersatz seines Schadens im Rahmen der …
Denn in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch der durch den Fahrer eines Kraftfahrzeugs verletzte Halter "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift sein und ihm hinsichtlich seines (Personen-) Schadens deshalb - wie einem am Haftpflichtversicherungsvertrag unbeteiligten Dritten - ein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer aus § 3 Nr. 1 PflVG aF zustehen kann (Senatsurteil vom 10. Juni 1986 - VI ZR 113/85, NJW-RR 1986, 1402, 1403; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 172/94, NJW-RR 1996, 149;… ferner Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl. 2000, PflVG § 3 Rn. 25;… Langheid in Römer/Langheid, 2. Aufl. 2003, PflVG § 3 Rn. 3;… zu § 115 VVG vgl. Jahnke in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl., VVG § 115 Rn. 28 f.). - OLG Hamm, 11.10.2013 - 20 U 152/13
Eintrittspflicht einer Schutzbriefversicherung für Schäden auf dem Transport …
Die Klausel ist aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen und um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers (vgl. dazu BGH, VersR 1996, 51, Juris-Rn. 13) vielmehr dahin auszulegen, dass der Beklagte nur sicherzustellen hat, dass das Fahrzeug überhaupt (zurück)transportiert wird, während sie für die Modalitäten des (Rück-)Transports nicht einzustehen hat.
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