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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 10 S 3390/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6062
VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 10 S 3390/95 (https://dejure.org/1996,6062)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.03.1996 - 10 S 3390/95 (https://dejure.org/1996,6062)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. März 1996 - 10 S 3390/95 (https://dejure.org/1996,6062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der auf Probe erteilten Fahrerlaubnis - erneutes Nichtbestehen der Befähigungsprüfung und Verzicht auf Wiederholungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 335
  • VBlBW 1996, 304
  • DÖV 1996, 885
  • DAR 1996, 291
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1767/94

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten; Antragsgegner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 10 S 3390/95
    Auf die inhaltliche Richtigkeit der gegebenen Begründung kommt es dabei nicht an (Beschluß des Senats vom 09.08.1994 - 10 S 1767/94 -, VBlBW 1995, 92 = NVwZ-RR 1995, 174).
  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrt mit 1,9 µg/l THC im Blut; Verlust der

    Zudem ging es in dem am 27. Februar 2007 (a.a.O.) vom Senat entschiedenen Fall um eine Fahrerlaubnisentziehung unter Anwendung von § 11 Abs. 8 FeV wegen Nichtvorlage des geforderten Gutachtens, der Antragsteller dagegen hat das von ihm geforderte Gutachten freiwillig beigebracht, weshalb es eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt und seine Verwertbarkeit nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung abhängt (vgl. BVerwG vom 19.3.1996 ZfSch 1996, 318).
  • VGH Bayern, 04.05.2009 - 11 CS 09.262

    Prozesskostenhilfe; Fahrerlaubnisentziehung; gelegentlicher Cannabiskonsum

    Liegt das Gutachten der Behörde vor, so ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine neue Tatsache, die selbständige Bedeutung hat; ihre Verwertbarkeit hängt nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung ab (BVerwG vom 19.3.1996 ZfSch 1996, 318).
  • VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Liegt das Gutachten der Behörde vor, so ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine neue Tatsache, die selbständige Bedeutung hat; ihre Verwertbarkeit hängt nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung ab (BVerwG vom 19.3.1996, ZfSch 1996, 318).
  • VG München, 29.07.2010 - M 1 S 10.3205

    Einstweiliger Rechtsschutz; Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher

    Liegt das Gutachten der Behörde vor, so ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine neue Tatsache, die selbständige Bedeutung hat; ihre Verwertbarkeit hängt nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung ab (BVerwG vom 19.3.1996, ZfSch 1996, 318).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 02.05.1996 - Ss 56/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5323
OLG Oldenburg, 02.05.1996 - Ss 56/96 (https://dejure.org/1996,5323)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.05.1996 - Ss 56/96 (https://dejure.org/1996,5323)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Mai 1996 - Ss 56/96 (https://dejure.org/1996,5323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 3; StVO § 49
    Anforderungen an Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 254
  • DAR 1996, 291
  • DAR 1996, 291 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94

    Nachfahren zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.05.1996 - Ss 56/96
    Das gilt auch dann, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu beurteilen ist (Bay0bLG VRS 88, 58, 61).
  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1993 - 13 K 74/92
    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.05.1996 - Ss 56/96
    Da die Geschwindigkeitsmessung zur Nachtzeit durchgeführt wurde und deshalb die Einhaltung eines gleichbleibenden Abstandes besonders schwierig sein konnte, hätte es in den Urteilsgründen besonderer Feststellungen über die Beleuchtungsverhältnisse und Orientierungspunkte bedurft, die die Zuverlässigkeit dieser zur Nachtzeit erfolgten Messung erkennen lassen (vgl. OLG Köln DAR 1994, 249 sowie Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. April 1995 - 4 Ss OWi 449/95-).
  • OLG Jena, 10.04.2006 - 1 Ss 77/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit

    Das Erfordernis einer Auseinandersetzung mit den Sichtverhältnissen stellt sich dabei nicht nur außerorts, sondern auch innerhalb geschlossener Ortschaften (vgl. BayObLGSt. a.a.O.; OLG Oldenburg DAR 1996, 291 ).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2002 - 1 Ss 271/01

    Geschwindigkeitsmessung - Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Die Rechtsprechung fordert im Falle der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit im Hinblick auf die Beurteilung der Frage, ob der Fahrer des nachfahrenden Fahrzeugs einen annähernd gleichbleibenden Abstand einhalten konnte, grundsätzlich besondere Feststellungen über die Beleuchtungsverhältnisse und Orientierungspunkte (OLG Oldenburg, DAR 1996, 291; BayObLG NZV 1994, 498; OLG Hamm, VM 1993, 67; MDR 1998, 156; VM 1998, Nr. 144; OLG Köln, DAR 1994, 248; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 138; NStZ 2000, 305; Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 1997 - 1 Ss 230/97 -, vom 21. Juni 2000 - 1 Ss 138/00 - und zuletzt vom 23. Januar 2002 - 1 Ss 9/02 -).
  • OLG Hamm, 12.10.1999 - 4 Ss OWi 610/99

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Nachfahren, Hinterherfahren,

    Da vorliegend die Geschwindigkeitsmessung zur Nachtzeit durchgeführt worden ist und deshalb die Einhaltung eines gleichbleibenden Abstandes zwischen dem Fahrzeug des Betroffenen und dem diesem nachfolgenden Polizeifahrzeug infolge der Dunkelheit besonderen Schwierigkeiten unterlag, hätte es in den Urteilsgründen näherer Feststellungen über die Beleuchtungsverhältnisse sowie über die Erkennbarkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges und dessen Abstandes bedurft; denn nur dann ist die Zuverlässigkeit der erfolgten Messung hinreichend dargelegt (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., RN 62 zu § 3 StVO; Burhoff in DAR 1996, 381; Senatsbeschlüsse vom 06.05.1999 - 4 Ss OWi 465/99 - und vom 04.02.1999 - 4 Ss OWi 49/99; OLG Oldenburg, ZfS 1996, 315, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.06.1995 - 9 W 25/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10024
OVG Saarland, 06.06.1995 - 9 W 25/95 (https://dejure.org/1995,10024)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.06.1995 - 9 W 25/95 (https://dejure.org/1995,10024)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Juni 1995 - 9 W 25/95 (https://dejure.org/1995,10024)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zweifel; Fahruntauglichkeit; Fahrerlaubnisinhaber; Einigungsmangel; Ärztliches Attest

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 4; StVZO § 15b Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 291
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