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   BGH, 17.04.1996 - IV ZR 229/95   

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https://dejure.org/1996,2223
BGH, 17.04.1996 - IV ZR 229/95 (https://dejure.org/1996,2223)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1996 - IV ZR 229/95 (https://dejure.org/1996,2223)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1996 - IV ZR 229/95 (https://dejure.org/1996,2223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB § 1 Nr. 4 lit. b (VHB 84)
    Umfang des Risikoausschlusses für Kraftfahrzeuge aller Art

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 858
  • MDR 1996, 687
  • NZV 1996, 276
  • VersR 1996, 747
  • DAR 1996, 317
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - IV ZR 229/95
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß (BGHZ 123, 83, 85).
  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    So hat der BGH (Urteil vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94 -, NJW 1996, 1828; MDR 1996, 794; NZV 1996, 277; Leitsatz in DAR 1996, 317) einen typischen Lebenssachverhalt verneint, der für einen Fahrfehler des Kraftfahrers spricht, der von einer geraden und übersichtlichen Fahrbahn abkommt, in unmittelbaren Zusammenhang damit, daß er bei Gegenverkehr von einem anderen Fahrzeug überholt wird, welches den Überholvorgang nur knapp zu Ende führen kann; denn es erschien ebenso wahrscheinlich und möglich, daß der Kraftfahrer von dem Überholer abgedrängt worden ist; jedoch auch dafür spricht kein Anscheinsbeweis.
  • OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99

    Wiederbeschaffungsaufwand als Obergrenze für die Schadenregulierung auf

    Das entspricht auch zumindest der h.M. in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (z.B. OLG Hamm, 6. Zivilsenat, r + s 99, 241; r + s 93, 379 = NZV 93, 432 = DAR 94, 26; r + s 98, 460; OLG Hamm, 13. Zivilsenat, SP 96, 82; das vor der genannten Grundsatzentscheidung des BGH ergangene Urteil des 13. Zivilsenats vom 14.01.1991 = 13 U 109/90 -, auf das sich das Landgericht gestützt hat, gibt damit nicht den aktuellen Stand wieder; vgl. ferner OLG Düsseldorf, r + s 96, 162 = VersR 96, 904 = NZV 96, 276; OLG Schleswig, VersR 99, 202; LG Gießen, DAR 96, 95) .
  • OLG Brandenburg, 14.03.2007 - 13 U 75/06

    Hausratsversicherung: Ersatzpflicht hinsichtlich bei einem Einbruchsdiebstahl in

    Nach der bereits vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (MDR 1996, 687 f) ist in einem solchen Fall vom Vorliegen eines einheitlichen Kraftfahrzeuges auszugehen.
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