Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.01.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.12.1996 - 2 BvR 673/96, 2 BvR 2190/96   

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BVerfG, 23.12.1996 - 2 BvR 673/96, 2 BvR 2190/96 (https://dejure.org/1996,2790)
BVerfG, Entscheidung vom 23.12.1996 - 2 BvR 673/96, 2 BvR 2190/96 (https://dejure.org/1996,2790)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96, 2 BvR 2190/96 (https://dejure.org/1996,2790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2 :; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang und Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 2 : ; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang und Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mißbrauchsgebühr für Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1433
  • DAR 1997, 152
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 23.12.1996 - 2 BvR 673/96
    a) Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind (vgl. zuletzt BVerfG, NJW 1996, S. 2785 ).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfasungsgerichts vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96 u.a. -, NJW 1997, S. 1433 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.08.2010 - 2 BvR 1354/10

    Erneute Verhängung von Missbrauchsgebühren gegen Beschwerdeführer und deren

    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 382 ), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96, 2 BvR 2190/96 -, juris).

    Unterlassen er und sein Bevollmächtigter diese Sachprüfung in vorwerfbarer Weise, setzen sich beide der Gefahr einer Gebührenbelastung nach § 34 Abs. 2 BVerfGG aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96, 2 BvR 2190/96 -, juris).

  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10

    Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose

    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 382 ), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96, 2 BvR 2190/96 -, juris).

    Unterlässt er und sein Bevollmächtigter diese Sachprüfung in vorwerfbarer Weise, setzen sich beide der Gefahr einer Gebührenbelastung nach § 34 Abs. 2 BVerfGG aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96, 2 BvR 2190/96 -, juris).

  • BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer

    Dies wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts indes erforderlich gewesen (vgl. BVerfGE 88, 382 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 1997 - 2 BvR 8/97 -, NJW 1997, S. 1433, vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96 u.a. -, NJW 1997, S. 1433 , sowie vom 24. November 1998 - 2 BvR 1957/98 -, NJW 1999, S. 1856 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Für die Befassungspflichten eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigten hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang festgestellt, daß dieser sich mit dem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung auseinanderzusetzen und die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs eingehend zu prüfen hat (NJW 1997, S. 1433, 1434).
  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Dem Beschwerdeführer war zuzumuten, wenigstens durch seinen Rechtsanwalt als Prozeßvertreter vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde zu ermitteln und die Erfolgsaussichten seines Rechtsbehelfs zu prüfen (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96 -, NJW 1997, S. 1433, 1434).
  • BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 348/99

    Ersatzzustellung durch Niederlegung - Subsidiaritätsgrundsatz und Antrag auf

    Dem Beschwerdeführer war zuzumuten, wenigstens durch seinen Rechtsanwalt als Prozeßvertreter vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde zu ermitteln und die Erfolgsaussichten seines Rechtsbehelfs zu prüfen (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96 -, NJW 1997, S. 1433, 1434).
  • BVerfG, 06.02.1999 - 2 BvR 1502/98

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Dem Beschwerdeführer war zuzumuten, wenigstens durch seinen Rechtsanwalt als Prozeßvertreter vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde zu ermitteln und die Erfolgsaussichten seines Rechtsbehelfs zu prüfen (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 1433, 1434).
  • BVerfG, 24.03.1999 - 1 BvR 278/99

    Mangels ausreichender Sachbefassung offenkundig aussichtslose

    Dem Beschwerdeführer ist zuzumuten, vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde zu ermitteln und die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu prüfen (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 1996, 2 BvR 673/96, NJW 1997, S. 1433, 1434).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 33/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße und einem

    Das grundrechtsgleiche Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es unerheblich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81, BVerfGE 60, 305 = juris, Rn. 15, vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83, BVerfGE 70, 288 = juris, Rn. 18, vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96 und 2190/96, NJW 1997, 1433 = juris, Rn. 5, und vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94, BVerfGE 96, 205 = juris, Rn. 43, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 19.03.1997 - 2 BvR 463/97

    Unsubstantiierte Verfassungbeschwerde bei Gehördsüge - Mißbrauchsgebühr

  • BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1985/96

    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

  • KG, 26.04.2005 - 5 Ws 125/05

    Widerruf einer Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen eine Zahlungsauflage:

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 2497/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8319
BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 2497/96 (https://dejure.org/1997,8319)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.1997 - 2 BvR 2497/96 (https://dejure.org/1997,8319)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 2 BvR 2497/96 (https://dejure.org/1997,8319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • schiedsstellen.de PDF

    Missbräuchliche Erhebung einer Verfassungsbeschwerde - Bagatelle

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der substanzlosen Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts - Mißbrauchsgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 1997, 152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 2497/96
    Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, da die berührten verfassungsrechtlichen Fragen durch den Beschluß vom 1. Juni 1989 (BVerfGE 80, 109 [118 ff.]) geklärt sind.
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 2497/96
    Die Verfassungsbeschwerde ist mißbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG erhoben, weil die Arbeitskapazität des Bundesverfassungsgerichts in einer Bagatellangelegenheit mit einem verfassungsrechtlich völlig substanzlosen Sachvortrag in Anspruch genommen wird (vgl. BVerfGE NJW 1996, S. 2785).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostentragungspflicht des Halters nach §

    Der Beschwerdeführer verkennt insoweit, dass die Kostenentscheidung nach § 25a StVG auf der Tatsache eines Verkehrsverstoßes gründet, der mit seinem Fahrzeug begangen wurde, nicht aber auf dem nachgewiesenen Empfang eines Anhörungsbogens (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 2 BvR 2497/96 -, juris Rn. 4).
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