Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 19.02.1997

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.03.1997 - 27 U 240/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4450
OLG Hamm, 20.03.1997 - 27 U 240/96 (https://dejure.org/1997,4450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.1997 - 27 U 240/96 (https://dejure.org/1997,4450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 1997 - 27 U 240/96 (https://dejure.org/1997,4450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 8
    Schutz des Querverkehrs durch Fußgängerampel auf Vorfahrtstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Schutzwirkung einer zwischengelagerten Fußgängerampel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Nichtbeachtung des Rotlichts einer Fußgängerampel durch das vorfahrtberechtigte Fahrzeug

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 832
  • NZV 1997, 513
  • VersR 1998, 1259
  • DAR 1997, 277
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Dann hat eine Fußgängerampel jedenfalls auch für den Kraftfahrzeugquerverkehr Belang (Anschluss an OLG Hamm DAR 1997, 277).

    Der Senat schließt sich deshalb der Auffassung des OLG Hamm (DAR 1997, 277) an, dass bei Errichtung einer Fußgängerampel im unmittelbaren Kreuzungsbereich jedenfalls der Fahrzeugquerverkehr in den Schutzbereich der durch das Verkehrszeichen getroffenen Anordnungen fällt.

    Deshalb findet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach welcher ein Linksabbieger grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass ein entgegenkommender Gegenverkehr das Rotlicht einer Fußgängerampel beachtet (BGH NJW 1982, 701 ff; ebenso OLG Celle VersR 1986, 919 f), hier unmittelbar keine Anwendung - unabhängig von der Frage, ob die zivilgerichtliche Rechtsprechung für die Annahme eines Vertrauenstatbestandes überhaupt neben dem Fall der vorsätzlichen bzw. bewusst fahrlässigen Tatbegehung (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 130 ff.; OLG Schleswig Schaden-Praxis 1995, 194 f.) auch die Fälle einfacher Fahrlässigkeit im Auge hat (im Ergebnis verneinend und eine Haftungsverteilung annehmend: OLG Hamm DAR 1997, 277 f.; LG Gießen VersR 1998, 1169).

  • OLG Hamm, 23.10.2000 - 13 U 57/00

    Haftungsquote bei Zusammenstoß nach Rotlichtverstoß an Fußgängerampel

    (Bestätigung von OLG Hamm - 6. Zivilsenat - NZV 98, 246 und OLG Hamm - 27. Zivilsenat - NZV 97, 513).

    Bei der nach § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung der Verschuldens- und Verursachungsbeiträge hält der Senat eine Quote von 2/3 zu 1/3 zu Lasten der Beklagten für angemessen (ebenso OLG Hamm - 27. Zivilsenat - VersR 98, 1259 und OLG Hamm - 27. Zivilsenat - NZV 98, 246).

  • OLG Celle, 06.06.2006 - 14 U 132/05

    Schadensersatzanspruch wegen einer Vorfahrtsverletzung

    Unbeachtlich ist dabei, ob der Einmündungsverkehr in den Schutzbereich der Fußgängerampel einbezogen ist (dies bejahend bei einem Abstand von nur 5 m zwischen Fußgängerampel und untergeordneter Querstraße OLG Hamm, MDR 1997, 832; ebenso wohl auch OLG Karlsruhe, ZfSchR 2001, 477).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 108/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Parkstreifen aus nach links

    Nur der 27. Senat des Oberlandes-gerichts Hamm (27 U 240/96) hat die Einbeziehung des aus einer untergeordneten Querstraße in die bevorrechtigte Straße einfahrenden Verkehrs in den Schutzbereich einer Fußgängerampel bejaht.
  • LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt

    Die vom Amtsgericht und auch von den Parteien in erster Instanz herangezogenen Entscheidungen, auf deren Grundlage das Amtsgericht einen Rotlichtverstoß des Klägers angenommen hat, beziehen sich auf eine andere Fallgestaltung, nämlich einerseits auf den Fall, dass bei Rotlicht eine Fußgängerfurt durchquert wird, oder dass andererseits eine von zwei Haltlinien (Zeichen 294) überfahren wird (vgl. etwa BGH, NJW 1982, 1756 = VersR 1982, 701 ; OLG Hamm, NZV 1992, 409; NZV 1997, 513 = DAR 1997, 277 ; NZV 1998, 246; AG Köln, VRS 85, 20 ).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.02.1997 - 6 U 316/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7596
OLG Rostock, 19.02.1997 - 6 U 316/96 (https://dejure.org/1997,7596)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.02.1997 - 6 U 316/96 (https://dejure.org/1997,7596)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 6 U 316/96 (https://dejure.org/1997,7596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 459
    Mangel eines Neuwagens bei Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 1026
  • VersR 1998, 593
  • DAR 1997, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2005 - 3 U 8/04

    Sachmangel eines Pkw bei Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit durch Verwendung

    Als erheblich ist in diesem Zusammenhang eine Abweichung anzusehen, die um mehr als 5 % von den Angaben im Prospekt zum Nachteil des Käufers abweicht (vgl. z.B. OLGR Rostock 1997, 281 - dort ging es um eine Abweichung von der in den Kraftfahrzeugpapieren angegebenen Höchstgeschwindigkeit; vgl. Reinking/Eggert Der Autokauf 7. Auflage 2000 Rdz. 416).
  • LG Saarbrücken, 22.10.2012 - 3 O 356/11

    Neuwagenkaufvertrag: Rücktritt wegen Lackschäden und fehlgeschlagener

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind diese nicht lediglich mit 0, 5 % des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km anzusetzen, sondern mit einem Betrag in Höhe von 0, 67 % des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 19.02.1997, 6 U 316/96; Saarländische Oberlandesgericht, Urteil vom 22.02.2011, 4 U 557/09).
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