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   OLG Hamm, 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97   

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OLG Hamm, 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97 (https://dejure.org/1997,5646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97 (https://dejure.org/1997,5646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 2 Ss OWi 37/97 (https://dejure.org/1997,5646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 325 (Ls.)
  • DAR 1997, 285
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97
    Da ausweislich der Urteilsgründe starker Verkehr herrschte, die Autobahn daher durch verschiedene Scheinwerfer relativ gut ausgeleuchtet gewesen sein dürfte, und das Kennzeichen des Fahrzeugs des Betroffenen zudem im Scheinwerferlicht des verfolgenden Polizeifahrzeugs einwandfrei identifizierbar war, ist davon auszugehen, daß der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen mit 75 m nicht zu groß und trotz der Dunkelheit als gleichbleibend von den beiden Polizeibeamten erfaßbar war (vgl. auch den Beschluß des Senats v. 31. Januar 1997 - 2 Ss OWi 1565/96).
  • OLG Hamm, 27.01.1995 - 2 Ss OWi 3/95

    Urteilsbegründung; Geschwindigkeitsmessung; Nachfahren; Tachometervergleichung;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97
    Nach der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist Voraussetzung für die Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug eine ausreichend lange Meßstrecke, ein nicht zu großer, gleichbleibender Abstand, sowie die Berücksichtigung eines in Abzug gebrachten Toleranzwertes zum Ausgleich möglicher Fehlerquellen (vgl. OLG Hamm, VRS 90, 144 und NZV 1995, 199 ; OLG Köln, NZV 1994., 77; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 62 m.w.H.).
  • OLG Hamm, 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95
    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97
    Demgegenüber vertritt der hiesige 3. Senat für Bußgeldsachen nunmehr - entgegen OLG Köln, NZV 1993, 119 - die Ansicht, daß im Falle der Verhängung einer Regelgeldbuße nach der BKatV die Gerichte auch dann, wenn die Regelbuße 200,- DM übersteigt, nicht gehalten sind, Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen zu treffen, sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß diese Verhältnisse außerordentlich gut oder schlecht sind (Beschluß vom 30. Januar 1996 - 3 Ss 0Wi 1459/95 - in NZV 1996, 246 ).
  • OLG Köln, 03.11.1992 - Ss 467/92
    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97
    Demgegenüber vertritt der hiesige 3. Senat für Bußgeldsachen nunmehr - entgegen OLG Köln, NZV 1993, 119 - die Ansicht, daß im Falle der Verhängung einer Regelgeldbuße nach der BKatV die Gerichte auch dann, wenn die Regelbuße 200,- DM übersteigt, nicht gehalten sind, Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen zu treffen, sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß diese Verhältnisse außerordentlich gut oder schlecht sind (Beschluß vom 30. Januar 1996 - 3 Ss 0Wi 1459/95 - in NZV 1996, 246 ).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Nach diesen Grundsätzen (vgl. dazu OLG Hamm VM 1993, 67, sowie u.a. die ständige Rechtsprechung des Senats in den Beschlüssen vom 31. Januar 1997 - 2 Ss OWi 1565/96, VRS 93, 380, vom 18. Februar 1997 - 2 Ss OWi 37/97, DAR 1997, 285 = VRS 93, 372, vom 22. Oktober 1997 - 2 Ss OWi 1216/97, DAR 1998, 75 = MDR 1998, 155, und vom 30. Oktober 1998 - 2 Ss 1295/97, MDR 1998, 156 = zfs 1998, 193 = VRS 94, 467, und außerdem die Zusammenstellung der Rechtsprechung des OLG Hamm in DAR 1996, 381) muß der Tatrichter bei einer durch Nachfahren zur Nachtzeit gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung über die allgemeinen Grundsätze zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren hinaus grundsätzlich zusätzliche Feststellungen dazu treffen, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren und ob bei den zur Nachtzeit regelmäßig schlechteren Sichtverhältnissen der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch Scheinwerfer der nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Lichtquellen aufgehellt und damit ausreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte.

    Ausreichend kann es auch sein, wenn aufgrund der mitgeteilten ggf. starken Verkehrsverhältnisse auf eine (noch) ausreichende Beleuchtung der Autobahn geschlossen werden kann (vgl. den o.a. Beschluss in 2 Ss OWi 37/97).

    Dies reicht, da nach den getroffenen Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außerordentlich schlecht sind, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aus (vgl. dazu den o.a. Beschluss des Senats in 2 Ss OWi 37/97, sowie auch den Beschluss vom 24.5. 1996 - 2 Ss OWi 509/96, VRS 92, 40, sowie Beschluss des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 30. Januar 1996 - 3 Ss OWi 1459/95, NZV 1996, 246).

  • OLG Celle, 25.10.2004 - 222 Ss 81/04

    Sicherheitsabschlag bei einer durch Hinterherfahren mit einem Fahrzeug ohne

    Die vom Amtsgericht angewandte Berechnungsmethode, die auch von verschiedenen Oberlandesgerichten vertreten wird (etwa OLG Düsseldorf NZV 1991, 201; OLG Hamm DAR 1997, 285), führt insbesondere bei Geschwindigkeiten von 50 bis 130 km/h zu einer nicht gerechtfertigten Bevorteilung zu schnell fahrender Kraftfahrzeugführer, weil der konstante Abzug von 7 % des Skalenendwertes des Tachometers der technischen und gesetzlichen Entwicklung nicht (mehr) entspricht.
  • BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99

    Beginn der Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG bei später Zustellung des

    Das Amtsgericht war auch nicht gehalten, nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zu treffen, da kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß diese außerordentlich schlecht sind (vgl. OLG Hamm VRS 93, 372).
  • OLG Hamm, 13.03.2003 - 2 Ss OWi 201/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Nachfahren, Nachzeit, tatsächliche

    Auch sind Ausführungen dazu erforderlich, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren (vgl. dazu OLG Hamm VM 1993, 67 sowie u.a. die ständige Rechtsprechung des Senats in den Beschlüssen vom 31. Januar 1997 - 2 Ss OWi 1565/96, VRS 93, 380; vom 18. Februar 1997 - 2 Ss OWi 37/97, DAR 1997, 285 = VRS 93, 372; vom 22. Oktober 1997 - 2 SS OWi 1216/97, DAR 1998, 75 = MDR 1998, 155 und vom 30. Oktober 1998 - 2 Ss 1295/97, MDR 1998, 156 = zfs 1998, 193 = VRS 94, 467, vom 14. Januar 1999 - 2 Ss OWi 1377/98, VRS 96, 458 = NZV 1999, 391; vom 21. Dezember 2001 - 2 Ss OWi 1062/01 und vom 09. September 2002 - 2 Ss OWi 643/02 ).
  • OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09

    Feststellungen zum Sicherheits- oder Toleranzabzug bei der Ermittlung der

    Die von anderen Oberlandesgerichten vertretene Errechnungsmethode nach dem sog. "Stufenmodell" (vgl. etwa OLG Düsseldorf NZV 1991, 201 ; OLG Hamm DAR 1997, 285 ) führt insbesondere bei Geschwindigkeiten von 50 bis 130 km/h zu einer nicht gerechtfertigten Bevorteilung zu schnell fahrender Kraftfahrzeugführer, weil der konstante Abzug von 7 % des Skalenendwertes des Tachometers der technischen und gesetzlichen Entwicklung nicht (mehr) entspricht.
  • OLG Hamm, 16.06.1998 - 2 Ss OWi 588/98

    Beweisantrag vor der Hauptverhandlung, Konkludenter Verzicht auf nicht

    Es ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass das angefochtene Urteil keine Ausführungen dazu enthält, wie die Polizeibeamten - zur Nachtzeit - den gleichbleibenden Abstand zum vorausfahrenden Pkw des Betroffenen festgestellt und kontrolliert haben (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats in ZAP EN-Nr. 839/95 = NZV 1995, 456[ Ls.] = VRS 90, 144; VRS 93, 380; VRS 93, 372 = DAR 1997, 285, sowie insbesondere Senat in MDR 1998, 155 = DAR 1998, 75 und weiter in MDR 1998, 156).
  • KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit auf

    Zwar weist die Verteidigung zutreffend daraufhin, dass bei in Dunkelheit durchgeführter Messung - wie vorliegend - grundsätzlich zusätzliche Angaben zu den Sicht- und Beleuchtungsverhältnissen erforderlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -, juris; OLG Hamm DAR 1997, 285) und diese in den Urteilsgründen fehlen, aber dies gefährdet den Bestand des Urteils nicht.
  • AG Niebüll, 08.09.2003 - 6 OWi 60/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Herabsetzung der Regelgeldbuße

    Die auf dem nicht geeichten Tachometer des Polizeifahrzeugs festgestellte Geschwindigkeit betrug 100 km/h, unter Berücksichtigung eines erforderlichen, hier aber auch angemessenen Sicherheitsabschlags von 20 % (OLG Frankfurt, DAR 1997, 285; OLG Düsseldorf DAR 1997, 320), ist von einer eingehaltenen Geschwindigkeit von 80 km/h auszugehen.
  • OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Autobahn, Zeichen 274, Vorsatz, bedingter

    Eingehendere Feststellungen zur Leistungsfähigkeit werden in solchen Fällen nur erforder­lich, wenn Anhaltspunkte für außergewöhnliche, vom Regelfall abweichende wirtschaftliche Verhältnisse bestehen (vgl. auch OLG Hamm DAR 1997, 285, 286 zu Regelgeldbußen nach der BKatV).
  • OLG Hamm, 15.06.2001 - 2 Ss OWi 388/01

    Erhöhung der Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen

    Das amtsrichterliche Urteil enthält auch noch ausreichende Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen, die im Falle besonders ungünstiger Art bei der Höhe der zu verhängenden Geldbuße hätten berücksichtigt werden müssen ( vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 18. Februar 1997 in 2 Ss OWi 37/97 und vom 14. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1377/98 ).
  • OLG Hamm, 21.12.2001 - 2 Ss OWi 1062/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren zur Nachzeit, Umfang der

  • OLG Hamm, 17.06.2003 - 3 Ss OWi 1073/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren;

  • OLG Hamm, 22.09.1998 - 4 Ss OWi 1038/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung bei Nebel, Geständnis, gleichbleibender Abstand,

  • OLG Hamm, 06.05.1999 - 4 Ss OWi 465/99

    Aufhebung, Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren, Nachfahren, Grundlagen

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