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   BayObLG, 28.07.1998 - 2 ObOWi 369/98   

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BayObLG, 28.07.1998 - 2 ObOWi 369/98 (https://dejure.org/1998,7689)
BayObLG, Entscheidung vom 28.07.1998 - 2 ObOWi 369/98 (https://dejure.org/1998,7689)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 2 ObOWi 369/98 (https://dejure.org/1998,7689)
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    BKatV § 2 Abs. 2 S. 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1
    Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung

Papierfundstellen

  • DAR 1998, 448
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bamberg, 22.10.2009 - 3 Ss OWi 1194/09

    Rechtsfolgenausspruch bei erneuter Geschwindigkeitsüberschreitung: Fahrverbot

    13 4. Die Ahndung bereits früherer Geschwindigkeitsüberschreitungen oder sonstiger vergleichbarer Verkehrsverstöße mit einem ' erhöhten' Bußgeld wird zwar in vielen Fällen ohne weiteres die Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes nahe legen (BayObLG DAR 1998, 448 f. und st.Rspr. des Senats), sie ist jedoch - wovon das Amtsgericht ebenfalls zutreffend ausgeht - nicht wesensnotwendige Voraussetzung für die Annahme der 'Beharrlichkeit" im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StVG, was schon daraus folgt, dass § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV, an dessen Regelungsgehalt das wertungsmäßig dem Regelfall entsprechende Gewicht der Beharrlichkeit zu messen ist, die Verhängung eines Fahrverbots gerade unabhängig davon vorsieht, ob wegen der vorangegangenen Geschwindigkeitsüberschreitung schon eine ' erhöhte' Geldbuße verhängt worden war oder nicht (BayObLG DAR 2004, 230 f. = VRS 106, 394 ff. = VerkMitt. 2004, Nr. 40; Deutscher in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl., Rn. 1031 a.E.).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Der Betroffene stützt sich zur Begründung seines gegenteiligen Rechtsstandpunktes u.a. auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.7.1998 - 2 ObOWi 369/98 (DAR 1998, 448).

    Zum anderen wurde in der Entscheidung vom 28.7.1998 (aaO) entscheidend darauf abgestellt, dass sowohl den Vorahndungen als auch dem zu beurteilenden neuerlichen Verkehrsverstoß keine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h zugrunde lag.

  • BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme

    Denn nur dann wird es geboten sein, durch diese Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme auf den Betroffenen einzuwirken (BayObLG DAR 1998, 448/449).
  • AG Bayreuth, 27.05.1999 - 8 OWi 5 Js 4762/99

    Auch bei mehrfachen Nichtregelverstößen nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV kann von der

    Wie das AG Bayreuth DAR 1999, 467 (Beschl. v. 27.05.1999 - 8 OWi 5 Js 4762/99) - ebenso wie auch das AG Miesbach DAR 1999, 467 - in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des BayObLG DAR 1995, 300 und DAR 1998, 448 f. - entschieden hat, ist die Verhängung eines Fahrverbots bei einer "zweiten" Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten nicht zwingend geboten, obwohl im konkreten Fall sogar sechs einschlägige Vorbelastungen zu berücksichtigen waren: Bei der Beurteilung, ob eine nicht durch den Regelfall des § 2 Abs. 2 S. 2 BKatV indizierte Beharrlichkeit i. S. d. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG vorliegt, bedarf es weiterhin der Prüfung und Entscheidung, ob die Anordnung des Fahrverbots dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.
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