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   OLG Stuttgart, 09.12.1998 - 1 Ss 718/98   

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OLG Stuttgart, 09.12.1998 - 1 Ss 718/98 (https://dejure.org/1998,12666)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.1998 - 1 Ss 718/98 (https://dejure.org/1998,12666)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 1 Ss 718/98 (https://dejure.org/1998,12666)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1999, 180
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 44/07

    Absehen von Fahrverbot wegen langer Zeitdauer zwischen Tat und gerichtlicher

    Auch fehlen Ausführungen dazu, ob die im Urteil angeführte Uneinsichtigkeit der Betroffenen (UA S. 10) auf einer rechtsfeindlichen Gesinnung oder lediglich auf einem zulässigen Verteidigungsverhalten beruhte (vgl. OLG Stuttgart DAR 1999, 180).
  • OLG Rostock, 27.04.2001 - 2 Ss OWi 23/01

    Zur Mitteilung des berücksichtigten Toleranzwerts bei Geschwindigkeitsverstößen

    Diese wird jedenfalls dann zu prüfen sein, wenn seit der Tat mehr als 2 Jahre vergangen sind, der Betroffene in dieser Zeit mit einer hohen Fahrleistung beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat und die Verfahrensverzögerungen nicht vom Betroffenen zu vertreten sind (vgl. dazu OLG Düsseldorf DAR 2001, 133 und DAR 2000, 415; OLG Schleswig DAR 2001, 40; OLG Köln DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; OLG Stuttgart DAR 1999, 180; BayOblG ZfS 1997, 75; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdn. 24).
  • OLG Jena, 02.06.2003 - 1 Ss 152/02

    Fahrverbot und Verschlechterungsverbot im Rechtsbeschwerdeverfahren

    b) Das vom Amtsgericht angeordnete Fahrverbot war aufzuheben, weil es nach nunmehr rund dreijähriger Verfahrensdauer seine Besinnungs- und Denkzettelfunktion nicht mehr erfüllen kann und den Betroffenen an der eingetretenen Verfahrensverzögerung keine Schuld trifft (vgl. BayObLG ZfS 1997, 75 f; OLG Stuttgart DAR 1999, 180 f; OLG Düsseldorf NZV 2001, 435 f.; DAR 2000, 415; DAR 2001, 133; OLG Schleswig DAR 2001, 40; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586 f; OLG Köln DAR 2000, 484 f; NZV 2000, 217 f; OLG Hamm, DAR 2000, 580 f).
  • OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02
    Ein Absehen vom an sich verwirkten Fahrverbot wegen der Zeitspanne zwischen dem Vorfall und der Entscheidung wird in der Regel nur dann zu prüfen sein, wenn seit der Tat mehr als 2 Jahre vergangen sind, der Betroffene in dieser Zeit mit einer hohen Fahrleistung beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat und die Verfahrensverzögerungen nicht vom Betroffenen zu vertreten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 27.04.2001 - 2 Ss (Owi) 23/01 I 58/01; OLG Düsseldorf DAR 2001, 133 und DAR 2000, 415; OLG Schleswig DAR 2001, 40; OLG Köln DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; OLG Stuttgart DAR 1999, 180; BayOblG ZfS 1997, 75; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdn. 24).
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