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   OLG Koblenz, 11.02.1999 - 2 Ss 4/99   

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https://dejure.org/1999,4853
OLG Koblenz, 11.02.1999 - 2 Ss 4/99 (https://dejure.org/1999,4853)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.02.1999 - 2 Ss 4/99 (https://dejure.org/1999,4853)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 2 Ss 4/99 (https://dejure.org/1999,4853)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3 Abs. 3 Nr. 2 c

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 58 (Ls.)
  • DAR 1999, 227
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen werden kann, wenn anhand der Motorengeräusche, der sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert, der Fahrer zuverlässig einschätzen kann und dadurch erkennt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. dazu OLG Koblenz, DAR 1999, 227; KG, Beschluss vom 29.09.2000, 2 Ss 218/00; OLG Celle, NZV 2011, 618; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 249; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 161; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO, Rdnr. 56).

    - 40 % (Kammergericht, Beschluss vom 29.09.2000, 2 Ss 218/00; OLG Koblenz, DAR 1999, 227),.

  • OLG Brandenburg, 27.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 397/22

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen

    Vorsätzliches Handeln setzt eine solche Kenntnis nicht voraus, vielmehr genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren (KG, Beschluss vom 10. Dezember 2003, 3 Ws (B) 500/03 - 345 OWi 401/02, Juris; BayObLG NZV 1999, 97; OLG Koblenz DAR 1999, 227; OLG Jena VRS 111, 52).
  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Insoweit kann auch in Bezug auf Geschwindigkeitsbeanstandungen von Führern von Krafträdern nach dem gegenwärtigen Wissensstand auf den Erfahrungssatz zurückgegriffen werden, dass jedenfalls bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % von Vorsatz auszugehen ist, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Wertung veranlassen (Fortsetzung von OLG Koblenz, NStZ-RR 2000, 58, KG Berlin, NStZ-RR 2002, 116 f.).

    Insoweit wird nach dem gegenwärtigen Wissensstand auf den Erfahrungssatz zurückgegriffen, dass jedenfalls bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % von Vorsatz auszugehen ist (siehe dazu KG Berlin, NStZ-RR 2002, 116 f. m. zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Koblenz, NStZ-RR 2000, 58), sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Wertung veranlassen, wobei es vorliegend an solchen besonderen Umständen gänzlich fehlt.

    Insbesondere bleiben gerade auch bei Fahrzeugen mit einer gehobenen technischen Ausstattung erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von 40 % nicht unbemerkt (mit ausführlicher Begründung insofern OLG Koblenz, DAR 1999, 227 f.).

    Ihm war nämlich jedenfalls die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung als solche bewusst, wodurch hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass der Betroffene eine Geschwindigkeitsübertretung auch in dem tatsächlich realisierten Ausmaß von mindestens 50 km/h zumindest billigend in Kauf nahm (siehe dazu OLG Koblenz, DAR 1999, 227 f.).

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