Weitere Entscheidung unten: AG Fulda, 03.03.1999

Rechtsprechung
   AG Karlsruhe-Durlach, 11.12.1998 - 2 C 411/98   

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https://dejure.org/1998,18921
AG Karlsruhe-Durlach, 11.12.1998 - 2 C 411/98 (https://dejure.org/1998,18921)
AG Karlsruhe-Durlach, Entscheidung vom 11.12.1998 - 2 C 411/98 (https://dejure.org/1998,18921)
AG Karlsruhe-Durlach, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - 2 C 411/98 (https://dejure.org/1998,18921)
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Papierfundstellen

  • DAR 1999, 270
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Wuppertal, 17.05.2018 - 9 S 7/18

    Gebrauchtwagenkauf, Sachmängelhaftung, Haftungsausschluss

    Ist in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag zugesichert worden, dass das Fahrzeug "keine sonstigen Beschädigungen" hat, umfasst der Begriff "sonstige Beschädigungen" nicht nur Karosserieschäden, sondern auch Schäden an Motor oder Getriebe, soweit sie durch eine unsachgemäße und von außen kommende Einwirkung auf das Fahrzeug oder seiner Teile hervorgerufen werden; (nur) rein nutzungsbedingte Verschleißschäden werden von den Begriff der Beschädigung nicht umfasst (vgl. AG Karlsruhe-Durlach, DAR 1999, 270 f. in juris (nur Leitsatz), siehe auch BGH VIII ZR 136/04 zur inhaltsgleichen Klausel aber nur zur Frage des Umfangs des Gewährleistungsausschlusses, nicht hingegen zum Umfang der Zusicherung).
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Rechtsprechung
   AG Fulda, 03.03.1999 - 3 C 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18070
AG Fulda, 03.03.1999 - 3 C 16/99 (https://dejure.org/1999,18070)
AG Fulda, Entscheidung vom 03.03.1999 - 3 C 16/99 (https://dejure.org/1999,18070)
AG Fulda, Entscheidung vom 03. März 1999 - 3 C 16/99 (https://dejure.org/1999,18070)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    Er kann die dafür festzusetzenden Gebühren verlangen, wenn man einem durchschnittlichen Geschädigten die Beauftragung eines Anwalts hätte zubilligen müssen - etwas anderes mag bei einfachen und rechtlich nicht umstrittenen Schadensfällen gelten (BAG ZIP 1995, 499 [502 f.]; AG Fulda DAR 1999, 270; Lange/Schiemann, Handbuch des Schuldrechts, Schadensersatz, 3. Aufl. 2003, § 6 XIV 3, S. 384).
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