Rechtsprechung
AG Karlsruhe-Durlach, 11.12.1998 - 2 C 411/98 |
Zitiervorschläge
AG Karlsruhe-Durlach, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - 2 C 411/98 (https://dejure.org/1998,18921)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAR 1999, 270
Wird zitiert von ...
- LG Wuppertal, 17.05.2018 - 9 S 7/18
Gebrauchtwagenkauf, Sachmängelhaftung, Haftungsausschluss
Ist in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag zugesichert worden, dass das Fahrzeug "keine sonstigen Beschädigungen" hat, umfasst der Begriff "sonstige Beschädigungen" nicht nur Karosserieschäden, sondern auch Schäden an Motor oder Getriebe, soweit sie durch eine unsachgemäße und von außen kommende Einwirkung auf das Fahrzeug oder seiner Teile hervorgerufen werden; (nur) rein nutzungsbedingte Verschleißschäden werden von den Begriff der Beschädigung nicht umfasst (vgl. AG Karlsruhe-Durlach, DAR 1999, 270 f. in juris (nur Leitsatz), siehe auch BGH VIII ZR 136/04 zur inhaltsgleichen Klausel aber nur zur Frage des Umfangs des Gewährleistungsausschlusses, nicht hingegen zum Umfang der Zusicherung).
Rechtsprechung
AG Fulda, 03.03.1999 - 3 C 16/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 249; BRAGO § 118 Abs. 1
Papierfundstellen
- DAR 1999, 270
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08
Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei …
Er kann die dafür festzusetzenden Gebühren verlangen, wenn man einem durchschnittlichen Geschädigten die Beauftragung eines Anwalts hätte zubilligen müssen - etwas anderes mag bei einfachen und rechtlich nicht umstrittenen Schadensfällen gelten (BAG ZIP 1995, 499 [502 f.]; AG Fulda DAR 1999, 270;… Lange/Schiemann, Handbuch des Schuldrechts, Schadensersatz, 3. Aufl. 2003, § 6 XIV 3, S. 384).