Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99   

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https://dejure.org/1999,4988
VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99 (https://dejure.org/1999,4988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 (https://dejure.org/1999,4988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 1999 - 10 S 114/99 (https://dejure.org/1999,4988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

  • verkehrslexikon.de

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerermittlung bei Geschäftsbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 396
  • VBlBW 1999, 463
  • DAR 1999, 425
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann anzunehmen, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (BVerwG, Beschluß vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17, m.w.N.).

    Verzögerte Ermittlungshandlungen der Behörde schließen die Fahrtenbuchauflage gleichwohl nicht aus, wenn feststeht, daß die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (BVerwG, Beschluß vom 25.06.1987, aaO).

    Eine Kausalität der verzögerten Übersendung des Anhörungsbogens für die Nichtfeststellung des verantwortlichen Fahrers ist hier schon deshalb zu verneinen, weil die Klägerin im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht geltend gemacht hat, wegen der verzögerten Anhörung keine Erinnerung an den Fahrzeugführer mehr zu haben (vgl. zu diesem Gesichtspunkt ebenfalls BVerwG, Beschluß vom 25.06.1987, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99
    Im übrigen ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers auch dann nicht ursächlich, wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Geschwindigkeitsmeßfoto vorgelegt worden ist, da eine Identifizierung des Fahrers anhand des Geschwindigkeitsmeßfotos keine Anforderungen an das Erinnerungsvermögen, sondern an das Erkenntnisvermögen des Kraftfahrzeughalters stellt (Beschluß des Senats vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 -, VBlBW 1999, 149, m.w.N.).

    Nur wenn solche Personen benannt worden wären, was hier nicht geschehen ist, wären dem Polizeiposten weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft der Klägerin zumutbar gewesen (Beschlüsse des Senats vom 20.11.1998, aaO, und vom 18.10.1996 - 10 S 2653/96 -, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99
    Denn es entspricht sachgerechtem kaufmännischem Verhalten, daß ein solcher Betrieb neben den sonstigen Geschäftsvorgängen auch die Geschäftsfahrten längerfristig dokumentiert, so daß es für die Feststellung des Fahrers eines Firmenfahrzeugs weniger auf das Erinnerungsvermögen als vielmehr auf den Zugang zu den maßgeblichen geschäftlichen Unterlagen ankommt, wobei es einleuchtend ist, daß sich dieser Zugang während der Betriebsferien schwieriger gestalten kann (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995, NWVBl. 1995, 388, wonach schon allein deshalb, weil ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts Halter des Fahrzeugs ist, von einer ausnahmsweisen Nichtgeltung der Zweiwochenfrist auszugehen ist).
  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    In einem solchen Fall kommt es nämlich nicht mehr auf die möglicherweise nach über zwei Wochen verblasste Fähigkeit des Fahrzeughalters an, sich an zurückliegende Geschehnisse erinnern bzw. diese rekonstruieren zu können, sondern es geht allein um das Erkennen einer bestimmten Person auf einem Foto und somit um eine kognitive Leistung des Fahrzeughalters, die unabhängig von einer zeitlichen Nähe zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit erbracht werden kann (vgl. z.B. VGH München, Beschl. v. 12.2.2007, 11 B 05.427, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.11.2004, 12 LA 72/04, juris Rn. 5 m.w.N.; VGH Mannheim, Urt. v. 16.4.1999, 10 S 114/99, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Die Unmöglichkeit, den Fahrzeugführer festzustellen, ist gegeben, wenn die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463; Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802).

    Nur wenn solche Personen benannt werden, sind dem Polizeivollzugsdienst weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463 sowie vom 21.12.2009 - 10 S 2384/09 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; sowie Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463; sowie Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3674
VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98 (https://dejure.org/1999,3674)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.04.1999 - 10 S 1188/98 (https://dejure.org/1999,3674)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. April 1999 - 10 S 1188/98 (https://dejure.org/1999,3674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung aufgrund Bedürfnisprüfung mit GG Art 12 Abs 1 unvereinbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 80 GG, § 66 FeV
    Verwaltungsrecht BT, Berufsregelung durch VO; Bedürfnisprüfung; Begutachtungsstelle für MPU

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 203
  • NZV 1999, 528 (Ls.)
  • VBlBW 1999, 389
  • DVBl 1999, 1753
  • DÖV 1999, 1012
  • DAR 1999, 425
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Durch das Grundrecht der Berufsfreiheit werden nicht nur all diejenigen Berufe erfaßt, die sich in bestimmten, traditionell oder sogar rechtlich fixierten Berufsbildern darstellen, sondern erfaßt sind auch die vom einzelnen frei gewählten untypischen Betätigungen, aus denen sich dann wieder neue feste Berufsfelder ergeben mögen (BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, BVerfGE 7, 377, 397; Beschluß vom 05.05.1987, BVerfGE 75, 284, 292).

    Der Schutzbereich des Grundrechts beschränkt sich nämlich nicht auf "aus der Gesellschaft heraus entstandene Betätigungen" (so zu Recht OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.1998, a.a.O.; anders aber Steiner, NZV 1991, 249, 253), sondern er erfaßt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich auch staatlich gebundene Berufe, also Tätigkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die der Gesetzgeber dem eigenen Verwaltungsapparat des Staates vorbehalten könnte, deren Wahrnehmung durch Private er jedoch mit der Maßgabe zuläßt, daß die Ausgestaltung des Tätigkeitsbildes in unterschiedlichem Ausmaß dem öffentlichen Dienst angenähert wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, a.a.O., S. 398; Beschluß vom 18.06.1986, BVerfGE 73, 280, 292; Jarass/Pieroth, GG, 4. Aufl. 1997, Art. 12 RdNr. 43 b).

    Denn die seit dem Apothekenurteil des Bundesverfassungsgerichts (vom 11.06.1958, a.a.O.) praktizierte Unterscheidung zwischen subjektiven und objektiven Merkmalen ist nicht nur bei Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl, sondern auch bei anderen Beschränkungen der Berufsfreiheit bedeutsam (BVerfG, Beschluß vom 25.03.1992, a.a.O., S. 39 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.12.1986 - 1 BvR 1368/85

    Gewerberecht - Technische Überwachung - Verordnung über die Organisation -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte demgegenüber auf den Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11.12.1986 (GewArch 1987, 267).

    Soweit der Beklagte die im genannten Kammerbeschluß vom 11.12.1986 (a.a.O.) vertretene Rechtsauffassung für Sondersituationen der Gefahrenabwehr, zu denen er den vorliegenden Fall rechnen möchte, weiterhin für maßgeblich hält, überzeugt das den Senat nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 25 A 4670/95

    Berufsfreiheit; Beruf; Betrieb einer medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Bei einem derartigen Unternehmen ist davon auszugehen, daß es auch in dem neu hinzukommenden Geschäftszweig nicht lediglich Kostendeckung anstrebt, sondern Überschüsse erwirtschaften will, mag dies auch wegen der gebührenrechtlich vereinheitlichten Kostenstruktur nicht einfach sein (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.1998 - 25 A 4670/95).

    Der Schutzbereich des Grundrechts beschränkt sich nämlich nicht auf "aus der Gesellschaft heraus entstandene Betätigungen" (so zu Recht OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.1998, a.a.O.; anders aber Steiner, NZV 1991, 249, 253), sondern er erfaßt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich auch staatlich gebundene Berufe, also Tätigkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die der Gesetzgeber dem eigenen Verwaltungsapparat des Staates vorbehalten könnte, deren Wahrnehmung durch Private er jedoch mit der Maßgabe zuläßt, daß die Ausgestaltung des Tätigkeitsbildes in unterschiedlichem Ausmaß dem öffentlichen Dienst angenähert wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, a.a.O., S. 398; Beschluß vom 18.06.1986, BVerfGE 73, 280, 292; Jarass/Pieroth, GG, 4. Aufl. 1997, Art. 12 RdNr. 43 b).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Abgesehen davon kann die amtliche Anerkennung der Klägerin auch in den übrigen Zweigen ihrer geschäftlichen Betätigung einen wirtschaftlichen Vorteil deshalb verschaffen, weil die in ihr zum Ausdruck kommende besondere Qualifikation einen nicht zu unterschätzenden Werbefaktor bildet (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 25.03.1992, BVerfGE 86, 28, 39).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Durch die Herstellung des Sinnzusammenhangs mit § 2 Abs. 13 Nr. 3 StVG, auf welchen in § 6 Abs. 1 Nr. 1 k StVG Bezug genommen wird und welcher zur Ermittlung der Reichweite der Ermächtigung mit herangezogen werden darf (BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981, BVerfGE 58, 257, 277), wird hinreichend genau umrissen, wie die Verordnung insoweit auszusehen hat.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Der Schutzbereich des Grundrechts beschränkt sich nämlich nicht auf "aus der Gesellschaft heraus entstandene Betätigungen" (so zu Recht OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.1998, a.a.O.; anders aber Steiner, NZV 1991, 249, 253), sondern er erfaßt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich auch staatlich gebundene Berufe, also Tätigkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die der Gesetzgeber dem eigenen Verwaltungsapparat des Staates vorbehalten könnte, deren Wahrnehmung durch Private er jedoch mit der Maßgabe zuläßt, daß die Ausgestaltung des Tätigkeitsbildes in unterschiedlichem Ausmaß dem öffentlichen Dienst angenähert wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, a.a.O., S. 398; Beschluß vom 18.06.1986, BVerfGE 73, 280, 292; Jarass/Pieroth, GG, 4. Aufl. 1997, Art. 12 RdNr. 43 b).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Durch das Grundrecht der Berufsfreiheit werden nicht nur all diejenigen Berufe erfaßt, die sich in bestimmten, traditionell oder sogar rechtlich fixierten Berufsbildern darstellen, sondern erfaßt sind auch die vom einzelnen frei gewählten untypischen Betätigungen, aus denen sich dann wieder neue feste Berufsfelder ergeben mögen (BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, BVerfGE 7, 377, 397; Beschluß vom 05.05.1987, BVerfGE 75, 284, 292).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1999 - A 1 S 123/98

    Betätigung als amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Die Anerkennungsregelung im § 66 Abs. 2 Satz 2 FeV greift jedoch sowohl nach den wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen als auch nach den rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Berufsfreiheit beschränkt werden darf, so intensiv in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein, daß sie vom Gesetzgeber selbst einer zumindest ausdrücklich ermächtigenden Regelung hätte zugeführt werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.03.1992, a.a.O., S. 38ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.02.1999 - A 1 S 123/98).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 46.92

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte als andere Stelle für die Unterweisung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98
    Sie unterscheiden sich jedenfalls nicht maßgeblich von den anerkannten Stellen für die Unterweisung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder für die Ausbildung in Erster Hilfe nach den §§ 8a Abs. 4 Nr. 7, 87b Abs. 4 Nr. 5 StVZO a.F. (jetzt geregelt in § 19 FeV), deren Tätigkeit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ebenfalls in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG fällt (BVerwG, Urteil vom 22.11.1993 - 11 C 46.92 -, BVerwGE 95, 15, 19f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01

    Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt

    Die Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens obliegt nach der Legaldefinition des § 11 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. FeV allein einer entsprechend § 66 Abs. 1 FeV amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (zur Bedeutung der amtlichen Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung vgl. insbesondere Urt. d. Senats v. 13.04.1999 - 10 S 1188/98 -, ESVGH 49, 203 = DVBl. 1999, 1753 (Ls.) = VBlBW 1999, 389 = zfs 1999, 360).
  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99

    Begutachtungsstellen für Fahreignung; amtliche Anerkennung; Schutzbereich Art. 12

    BVerwG 3 C 17.99 VGH 10 S 1188/98.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2000 - 10 S 451/00

    Rechtsmittelzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Eine grundsätzliche Bedeutung ist entgegen der Auffassung der Klägerin nicht deshalb zu verneinen, weil der Senat mit Urteil vom 13.04.1999 - 10 S 1188/98 (VBlBW 1999, 389) - die Frage der Nichtigkeit dieser Norm in gleicher Weise beurteilt hat wie das Verwaltungsgericht.
  • VG Saarlouis, 24.05.2006 - 3 F 16/06

    Widerruf der Akkreditierung als amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für

    Zunächst unterfällt die Betätigung als amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung im Sinne des § 66 FeV dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, wobei die im genannten Grundrecht verbriefte Berufsfreiheit gemäß Art. 19 Abs. 3 GG den inländischen juristischen Personen des Privatrechts jedenfalls insoweit zugute kommt, als diese - wie hier - eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit verrichten, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (BVerwG, Urteil vom 15.06.2000 - 3 C 10.99 -, NVwZ 2001, 324; VGH Mannheim, Urteil vom 13.04.1999 - 10 S 1188/98 -, zitiert nach JURIS; OVG Magdeburg, Urteil vom 18.02.1999 - A 1 S 123/98 -, zitiert nach JURIS).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.06.1999 - 12 M 2491/99   

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https://dejure.org/1999,6702
OVG Niedersachsen, 14.06.1999 - 12 M 2491/99 (https://dejure.org/1999,6702)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.06.1999 - 12 M 2491/99 (https://dejure.org/1999,6702)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juni 1999 - 12 M 2491/99 (https://dejure.org/1999,6702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • VG Osnabrück - 2 B 21/99
  • OVG Niedersachsen, 14.06.1999 - 12 M 2491/99

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2691 (Ls.)
  • NZV 1999, 486
  • DAR 1999, 425
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • VG Düsseldorf, 11.11.2013 - 6 K 6579/12

    Fahrtenbuch; Verkehrsverstoß; Verkehrsunfallflucht; freie Beweiswürdigung;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 8 A 3429/04 -, juris Rdnr. 4; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. Juni 1999 - 12 M 2491/99 -, juris Rdnr. 2.

    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. Juni 1999 - 12 M 2491/99 -, juris Rdnr. 2.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 8 A 3429/04 -, juris Rdnr. 4; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. Juni 1999 - 12 M 2491/99 -, juris Rdnr. 2.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 8 A 740/18

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter für auf

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2010 - 8 B 594/10 -, Beschlussabdruck S. 3, und vom 9. Mai 2006 - 8 A 3429/04 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 14. Juni 1999 - 12 M 2491/99 -, juris Rn. 2.
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.06.1999 - 12 M 2491/99 -, NVZ 1999, 486; NK-GVR/Haus, § 31a StVZO Rn. 32 m.w.N.; Siegmund, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 31a StVZO, Rz. 29 ff. und 110, m.w.N. (Stand: 16.10.2020)] Die Kammer vermag auch weder in dem vom Kläger hier praktizierten bloßen Schweigen zu der Person des Fahrers bzw. der Fahrerin noch in der Berufung auf (angeblich) fehlende Rohmessdaten ohne Geltendmachung möglicher Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der Messung "substantiierte Einwendungen" zu erblicken.
  • VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung

    Damit gehe er darüber hinweg, dass der Verkehrsverstoß keineswegs unstreitig und das substantiiert ausgeführt worden sei.(vgl. OVG Lüneburg, NVZ 1999, 486 [richtig: NZV 1999, 486 - d. Red.] ; NK-GVR/Haus, § 31 a StVZO Rn. 32 m.w.N.) Außerdem sei die Überlassung eines Fahrzeugs in der Lebenspraxis keinesfalls damit gepaart, dass man dem Nutzer sogleich eine Fahrtenbuchauflage mitteile.

    Damit hat der Antragsteller gerade nicht substantiiert dargetan, dass der Verkehrsverstoß streitig ist.(vgl. OVG Lüneburg, NVZ 1999, 486 [richtig: NZV 1999, 486 - d. Red.] ; NK-GVR/Haus, § 31 a StVZO Rn. 32 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 12.05.2016 - Au 3 K 15.1218

    Fahrtenbuchauflage nach unzulässigem Rechtsüberholen außerhalb geschlossener

    Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Aussage des Anzeigeerstatters hat das Gericht nicht; auch die Klägerseite hat insoweit keine substantiierten Rügen vorgebracht, so dass der Schluss berechtigt ist, dass der Verkehrsverstoß sich so zugetragen hat, wie der Anzeigeerstatter beschreibt (vgl. zur entsprechenden Substantiierungspflicht des Halters i.R. v. § 31a StVZO bei Bestreiten des Verkehrsverstoßes: NdsOVG, B. v. 14.6.1999 - 12 M 2491/99 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2006 - 8 A 3429/04

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Feststellung des

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. März 1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juni 1999 - 12 M 2491/99 -, NZV 1999, 486.
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.06.1999 - 12 M 2491/99 -, NVZ 1999, 486; NK-GVR/Haus, § 31 a StVZO Rn. 32 m.w.N.].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2018 - 8 A 3024/17

    Fahrtenbuchauflage - Begehung des Verkehrsverstoßes muss feststehen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 8 A 3429/04 -, juris Rn. 4 m. w. N.; siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 14. Juni 1999 - 12 M 2491/99 -, NZV 1999, 486 = juris Rn. 2.
  • VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13

    Fahrtenbuchauflage; Bestreiten der Zuwiderhandlung; Bestreiten des Vorsatzes

    Bestreitet aber der Halter eines Fahrzeugs, der ein Fahrtenbuch führen soll, es habe sich ein Verkehrsverstoß ereignet, so muss er - soll seinem Vortrag gefolgt werden - substantiierte Angaben machen, die seine Schilderung plausibel erscheinen lassen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.06.1999 - 12 M 2491/99 - OVG Münster, Beschluss vom 09.05.2006 - 8 A 3429/04 -).
  • VG Oldenburg, 19.01.2010 - 7 B 3383/09

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauferlegung wegen des Abstandsverstoßes eines

    Zum einen: Bestreitet der Halter eines Fahrzeuges, der ein Fahrtenbuch führen soll, dass sich ein Verkehrsverstoß ereignet hat, so muss er nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Verwaltungs- oder Verwaltungsgerichtsverfahren substantiierte Angaben machen, die seine Schilderung plausibel erscheinen lassen (Nds. OVG, Beschluss vom 14. Juni 1999 - 12 M 2491/99 -, NZV 1999, 486 f.).
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

  • VG Minden, 04.06.2020 - 2 L 156/20
  • VG Düsseldorf, 22.09.2014 - 6 K 8838/13

    Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; Zuwiderhandlung; Verkehrsvorschriften;

  • VG Düsseldorf, 16.09.2014 - 6 K 4512/13

    Fahrtenbuchauflage nach einer Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScanSpeed

  • VG Düsseldorf, 24.05.2012 - 6 K 8411/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei der Umöglichkeit der Feststellung

  • VG Lüneburg, 17.10.2022 - 1 A 139/21

    Fahrtenbuchanordnung; Tarnname; Täuschung; unrichtige Angaben

  • VG Minden, 29.11.2019 - 2 L 1050/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 8 B 1208/08

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nach Überschreitung der zulässigen

  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03

    Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch;

  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 312/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrzeug; Messgerät;

  • VG Braunschweig, 13.11.2007 - 6 A 173/06

    Anhörungsbogen; Behörde; Beifahrer; Ermittlungsschritt; Fahrer;

  • VG Braunschweig, 20.12.2001 - 6 A 199/01

    Anschrift; Beweisantrag; Fahrtenbuch; Nötigung; Straßenverkehrsgefährdung; Zeuge;

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