Rechtsprechung
BayObLG, 13.09.1999 - 2 ObOWi 428/1999 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.is (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAR 1999, 563
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 06.11.2006 - 81 Ss OWi 81/06 Dabei ist zutreffend davon ausgegangen worden, dass es sich bei der Verwendung des Geräts Riegl FG 21-P um ein solches standardisiertes Verfahren handelt (OLG Koblenz DAR 2006, 101 [102]; zum Vorgängermodell Riegl LR 90-235/P: BayObLG DAR 1999, 563; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374 = VRS 97, 449 [450]; OLG Hamm DAR 2001, 322 = VRS 101, 43 [44] = NZV 2001, 438; OLG Hamm DAR 2004, 462), bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. nur BGHSt 43, 227 [284] = NJW 1998, 321 = VRS 94, 341; OLG Dresden [DAR 2005, 637 = VRS 109, 196 [197]; OLG Saarbrücken NZV 1996, 207 = VRS 91, 63; SenE v. 13.09.2004 - 8 Ss OWi 16/04 - ).
Es war mithin nicht verpflichtet, dem Antrag der Verteidigung folgend ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. dazu auch BayObLG DAR 1999, 563: Der Test der Visiereinrichtung bei der Laserpistole Riegl LR 90-235/P in einer Entfernung von nur 91 m stellt keinen Grund zur Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Funktionsfähigkeit des Geräts und die Richtigkeit der Messung dar, wenngleich der Gerätehersteller eine Entfernung von 100 m bis 250 m als erforderlich für die Testmessung angibt).