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   OLG Zweibrücken, 20.12.1999 - 1 Ss 279/99   

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OLG Zweibrücken, 20.12.1999 - 1 Ss 279/99 (https://dejure.org/1999,5848)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.12.1999 - 1 Ss 279/99 (https://dejure.org/1999,5848)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 1 Ss 279/99 (https://dejure.org/1999,5848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme eines erhöhten Toleranzabzugs auf Grund eines nicht auszuschließenden Fehlers am Messfahrzeug; Vornahme eines erhöhten Toleranzabzugs auf Grund einer nicht auszuschließenden Unsicherheit bei der Geschwindigkeitsmessung; Anforderungen an die tatrichterliche ...

  • Wolters Kluwer

    Bußgeldbescheid; Geldbuße; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrverbot; Geschwindigkeitsmessungen; Messverfahren; Messergebnis; Toleranzabzug

  • Judicialis

    StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4; ; StVO § 41 Z. 274; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Feststellung im Urteil bei Geschwindigkeitmessung mit standardisierten Meßverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 48
  • DAR 2000, 225
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.1999 - 1 Ss 279/99
    Wird - wie hier - ein anerkanntes und weitgehend standardisiertes Geschwindigkeitsmessverfahren angewandt, so ist der Tatrichter vielmehr nur dann gehalten, die Zuverlässigkeit der Messung zu prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen (BGH NZV 1993, 485, 486; BGH NZV 1998, 120, 122).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.1999 - 1 Ss 279/99
    Wird - wie hier - ein anerkanntes und weitgehend standardisiertes Geschwindigkeitsmessverfahren angewandt, so ist der Tatrichter vielmehr nur dann gehalten, die Zuverlässigkeit der Messung zu prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen (BGH NZV 1993, 485, 486; BGH NZV 1998, 120, 122).
  • OLG Celle, 06.09.1989 - 1 Ss OWi 180/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.1999 - 1 Ss 279/99
    Für das Amtsgericht bestand deshalb keine Veranlassung - auch nicht nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" -, einen 5 % übersteigenden Toleranzabzug (vgl. OLG Celle, NZV 1990, 39) vorzunehmen.
  • OLG Braunschweig, 24.02.1995 - Ss (B) 198/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.1999 - 1 Ss 279/99
    Abgesehen davon, dass das Urteil Messstrecke, Abstandsverhältnisse und Geschwindigkeit des nachfahrenden Fahrzeugs nicht mitteilt (vgl. hierzu OLG Braunschweig, NZV 1995, 367; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, Rn. 56, 62 zu § 3 StVO), werden die Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung überspannt.
  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.1999 - 1 Ss 279/99
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH v. 24.01.1989 - BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5; BGH v. 11.06.1987 - BGH NStE Nr. 25 zu § 261 StPO).
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des "Police-Pilot-System" ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 219 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt (so ausdrücklich für die ProViDa-Anlage OLG Celle NZV 1997, 188 = VRS 92, 435; OLG Köln DAR 1999, 516; für das Proof Speed Messgerät BayObLG DAR 1998, 360; vgl. ferner zum "Police-Pilot-System" KG VRS 88, 473; OLG Brandenburg DAR 2000, 278; OLG Braunschweig NZV 1995, 367 = DAR 1995, 361; OLG Stuttgart DAR 1990, 392; OLG Zweibrücken DAR 2000, 225 = VRS 98, 394).
  • AG Frankfurt/Main, 07.10.2008 - 902 OWi 12/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Überbürdung der Auslagen bei

    Ferner ist bei der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung um 61 km/h bereits ein Toleranzabzug von 5% erfolgt, welcher bei dem standardisierten Messverfahren des Provida 2000 Messgerätes zum Ausgleich von Fehlerquellen als ausreichend anerkannt ist, vgl. Hamburg DAR 2004, 42, VRS 100, 201, 2, Saarbrücken DAR 2000, 225.
  • OLG Stuttgart, 24.06.2002 - 2 Ss 166/02

    Ordnungswidriges Überladen eines Lkw's: Sorgfaltspflichten eines Fahrzeugführers

    Den Erwägungen zu den teilweise recht hohen Anforderungen, die in der Rechtsprechung an die Erkennbarkeit einer Überladung gestellt werden (z.B. OLG Oldenburg, DAR 2000, 225), ist entgegen zu halten, dass aufgrund der technischen Entwicklung und der herstellerseits vorgenommenen Verbesserungen moderner Transportfahrzeuge die herkömmlich als tauglich angesehenen Überladungsindikatoren (z.B. durchbiegende Federn, Änderung des Lenkverhaltens des Fahrzeugs, geringere Wendigkeit, geminderte Bremsverzögerung, verlangsamtes Anzugsvermögen u.a.) nicht mehr als unbedingt geeignet für brauchbare Rückschlüsse auf eine bestehende Überladung angesehen werden können (so auch OLG Düsseldorf, VRS Band 96, 74ff.).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 2 Ss OWi 110 B/10

    Anforderungen an die tatrichterlichen Urteilsgründe bei der Berücksichtigung von

    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 225).
  • OLG Köln, 11.05.2023 - 1 ORBs 130/23
    Erfolgt die Geschwindigkeitsmessung - wie (grundsätzlich, SenE v. 16.12.2022 - III-1 RBs 371/22) hier - im standardisierten Messverfahren, so sind Zweifel am Messergebnis nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine fehlerhafte Messung angebracht; abstrakt-theoretische Möglichkeiten eines Messfehlers genügen hingegen nicht (BGH NJW 1998, 321 [322]; SenE v. 02.08.2010 - III-1 RBs 193/10 - OLG Zweibrücken DAR 2000, 225 = VRS 98, 394 = NZV 2001, 48; OLG Düsseldorf VRS 99, 297; OLG Hamm DAR 2004, 106 [107] = zfs 2004, 135 [136] = VRS 106, 57 [59]; OLG Celle zfs 2009, 593; OLG Bamberg, NStZ-RR 2016, 29 = DAR 2016, 146).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00

    Absehen von Regelfahrverbot

    Die Entscheidung entspricht insoweit den von der Rechtsprechung und dem Senat aufgestellten Erfordernissen (vgl. Beschlüsse vom 17. November 1998 - 1 Ss 250/98 - und 20. Dezember 1999 - 1 Ss 279/99 -).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 2 Ss OWi 106 B/10

    Anforderungen an die tatrichterlichen Urteilsgründe bei der Berücksichtigung von

    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 225).
  • KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15

    Bezugnahme auf eine gespeicherte Videoaufnahme im Urteil und Darlegung der

    Es genügt vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 1 Ss 279/99 -, Rn. 7, juris).
  • KG, 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14

    Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed - Feststellungen bei Freispruch

    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5; OLG Brandenburg a.a.O.; OLG Zweibrücken DAR 2000, 225).
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