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   LG Arnsberg, 13.04.1999 - 5 S 7/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11022
LG Arnsberg, 13.04.1999 - 5 S 7/99 (https://dejure.org/1999,11022)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13.04.1999 - 5 S 7/99 (https://dejure.org/1999,11022)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13. April 1999 - 5 S 7/99 (https://dejure.org/1999,11022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschuldensvermutung bei Verkehrsunfall im Einmündungsbereich oder Kreuzungsbereich; Außerachtlassung jeglicher Betriebsgefahr bei Vorfahrtverletzungen

  • schiedsstellen.de PDF

    Bei einem Verkehrsunfall im Einmündungs- oder Kreuzungsbereich wird vermutet, dass der Unfall auf einer schuldhaften Vorfahrtsverletzung des Wartepflichtigen beruht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 8
    Haftungsverteilung bei Kollision im Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 268
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12

    Haftung für Abschleppschäden: Abschleppen eines Falschparkers durch privaten

    Jedenfalls im Bereich der Eingriffsverwaltung kann sich der Staat der Amtshaftung für fehlerhaftes Verhalten seiner Bediensteten nicht dadurch entziehen, dass er die Durchführung einer von ihm angeordneten Maßnahme durch privatrechtlichen Vertrag auf einen privaten Unternehmer überträgt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - III ZR 189/91, BGHZ 121, 161, 165 f.; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 239; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2007, 681, 682; LG Frankfurt, DAR 2000, 268, 269; VG Bremen, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 5 K 3144/07, juris Rn. 25; Staudinger/Wöstmann, BGB, Neubearb.

    Deren rechtliche Beurteilung als Vollstreckungshandlung kann aber nicht davon abhängen, ob die Vollstreckungsbehörde selbst oder ein Dritter im Auftrag dieser Behörde die Maßnahme durchführt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - III ZR 189/91, BGHZ 121, 161, 166; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 239; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2007, 681, 682; LG Frankfurt, DAR 2000, 268, 269; VG Bremen, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 5 K 3144/07, juris Rn. 25; Staudinger/Wöstmann, aaO; Geigel/Kapsa, aaO).

  • AG Mannheim, 20.01.2012 - 3 C 392/11

    Beschädigung eines Fahrzeugs beim Abschleppvorgang im Auftrag einer Kommune:

    Dies hat zur Folge, daß auch eine Halterhaftung des Abschleppunternehmens nach § 7 Abs. 1 StVG ausscheidet, wenn die Beschädigung des abgeschleppten Fahrzeuges nicht bei dem Betrieb, sondern aufgrund einer unsachgemäßen Durchführung des Abschleppvorganges erfolgte (vgl. hierzu LG Frankfurt, DAR 2000, 268).
  • VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 23-IV-99

    Verfassungsbeschwerden gegen die Untersagung der Neuwahl eines Personalrates

    Mit ihren Verfassungsbeschwerden vom 15. März 1999 sowie vom 15. April 1999 wenden sie sich gegen die Untersagung der Neuwahl eines Personalrates für den Bereich ihrer Ämter durch die Stadt L. sowie gegen Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, mit denen ihre Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Januar 1999 (Az.: PL 9 K 101/99; PL 9 K 105/99; PL 9 K 98/99; PL 9 K 103/99; PL 9 K 145/99; PL 9 K 143/99) im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zurückgewiesen worden waren, und zwar die Beschwerdeführer unter Nr. 1 gegen den Beschluß des SächsOVG vom 9. Februar 1999 (Az.: P 5 S 2/99), zugestellt am 15. Februar 1999, sowie die Beschwerdeführer unter Nr. 2 bis 6 gegen die Beschlüsse des SächsOVG vom 11. März 1999 (Az.: P 5 S 10/99; P 5 S 5/99; P 5 S 4/99; P 5 S 8/99; P 5 S 7/99), zugestellt am 16. März 1999.
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