Rechtsprechung
AG Hof, 07.02.2000 - 14 C 326/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Bemessung prozentualer Grenzen der Höhe von Reparaturkosten am Wiederbeschaffungswert; Ersatz der Aufwendungen für Gutachten zur Schadensfeststellung; Tabelle zur Berechnung des Haushaltsführungsausfallschadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.is (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAR 2000, 276
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00
Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden …
Dass trotz Verwendung gebrauchter Ersatzteile das Integritätsinteresse gewahrt sein kann, lässt sich schon der Entscheidung des BGH vom 20.06.1972 (NJW 1972, 1800) entnehmen (…vgl. auch OLG Oldenburg a.a.O.; AG Hagen DAR 2000, 411 m. Anm. E. Fuchs = NJW-RR 2000, 1046; AG Siegen NJW-RR 2000, 1044; AG Hof DAR 2000, 276 m. Anm. Heinrich).Wer sich um eine preisgünstige Instandsetzung bemüht, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, verdient auch dann keine Missbilligung, wenn das Motiv eine Senkung der Kosten unter die 130 %-Grenze ist (so auch im Ergebnis AG Hof DAR 2000, 276; AG Siegen NJW-RR 2000, 1044, LG Freiburg DAR 1998, 477;… OLG Dresden, Urt. v. 04.04.2001, 6 U 2824/00;… MüKo-Grunsky, 3. Aufl., Rn. 7 b zu § 249).
- LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur …
In einem solchen Fall liegt gerade keine wirtschaftliche unsinnige Instandsetzung vor bzw. ist eine solche gerade nicht in Auftrag gegeben worden ( vgl. dazu : OLG Düsseldorf NZV 2001, 475(477) = DAR 2001, 499; OLG Dresden NZV 2001, 346; LG Dresden NZV 2005, 387; AG Hof DAR 2000, 276; AG Siegen NJW-RR 2000, 1044; LG Freiburg DAR 1998, 477).Wer sich um eine preisgünstige, allerdings gleichwohl ordnungsgemäße und vollständige Instandsetzung bemüht, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, verdient auch dann keine Missbilligung, wenn das Motiv eine Senkung der Kosten unter die 130%-Grenze ist, um so das Fahrzeug - ordnungsgemäß und vollständig - reparieren und dann weiter nutzen zu können( vgl. dazu : OLG Düsseldorf NZV 2001, 475(477) = DAR 2001, 499 ff; AG Hof DAR 2000, 276; AG Siegen NJW-RR 2000, 1044; LG Freiburg DAR 1998, 477.